Drohnensystem "Tracker"
Re: Drohnensystem "Tracker"
Wenn der Rechnungshof schon die EADS Tracker kritisiert, dann sollte das ÖBH jetzt sofort aktiv werden. Wir brauchen größere und schlechtwettertaugliche Drohnen. 2 Stk. Diamond DA 42/62 MPP (Dominator II) für flächendeckende Langzeitaufklärung. 4 Stk. Schiebel System S-100 Camcopter für die Grenzüberwachung und weitere Tätigkeiten. Und die Tracker darf wieder das machen für was sie gebaut wurde - taktische Aufklärung im Nächstbereich der Truppe. Die Eierlegende Wollmilchsau gibt es halt nicht und das sollte auch der Rechnungshof in Österreich einmal einsehen.
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Re: Drohnensystem "Tracker"
Die "Tracker" ist auch nur ein Feigenblatt. So wie jahrelang der einzelne Bv206, der seit 27 Jahren beim Gebirgskampfzentrum im Einsatz steht und erst 2019 um BvS10 ergänzt wurde.
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Re: Drohnensystem "Tracker"
Man hätte auch gleich ein paar Schritte weiter gehen können und die Drohnen & Hubschrauberbeschaffung(AW169) zusammenlegen ....
https://www.advancedtacticsinc.com/tech ... ck-knight/
;-) ;-);-)
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Re: Drohnensystem "Tracker"
Neue Herausforderungen für das Bundesheer
https://www.militaeraktuell.at/neue-her ... undesheer/Was ist dahingehend geplant?
GenMjr Bruno Hofbauer (BMLV/GrpGSPl): Drohnen sind für uns primär Sensorträger, allerdings auf verschiedenen Ebenen. Wir streben derzeit eher keine „High Altitude Long Endurance”-Drohnen an, aber in der mittleren Höhe müssen wir mittelfristig dabei sein. Da reden wir von Drohnen mit 150 Kilometer Reichweite, die über Bildaufklärungsfähigkeiten oder auch Möglichkeiten zur Signal Intelligence verfügen. Wir denken aber auch an Drohnen für die Aufklärungszüge in den Jägerbataillonen und an Bodensensoren und Robotersysteme, die in Häuser oder in Keller vordringen und mit ihren Kameras und anderen Sensoren ein Lagebild liefern. Das urbane Umfeld verlangt nach verschiedensten Arten von fernbedienbaren Systemen, die das Risiko für die Soldaten minimieren.
Sind derartige Systeme in Zulauf?
Die ersten Drohnen haben wir mit dem System Tracker ja bereits, das war der Versuchsträger, um zu sehen, wie das funktioniert. Nun gilt es diesen Bereich zu intensivieren, die entsprechenden Pakete sind bereits in der Ausplanung. In Hinblick auf das nun definierte Terrorpaket gibt es ein klares Bekenntnis des Generalstabschefs, den Ausbau der Aufklärungsfähigkeiten zu forcieren, und da gehören Drohnen ganz einfach dazu. Über die nächsten Jahre sollen diese Pakete dann eingeleitet werden, ich gehe davon aus, dass wir damit bei den Drohnen ähnlich wie bei der Blackout-Prävention und im Cyberdefence-Bereich mittelfristig deutliche Verbesserungen erreichen.
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Re: Drohnensystem "Tracker"
Parlamentskorrespondenz Nr. 257 vom 09.03.2021
Rechnungshofausschuss diskutiert Prüfbericht zum Heeresgeschichtlichen Museum
Großinvestitionen beim Bundesheer (12. Februar 2021)
Rechnungshofausschuss diskutiert Prüfbericht zum Heeresgeschichtlichen Museum
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtmlOhne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen wurden die Follow-up-Berichte zu Liegenschaftstransaktionen des BMLVS, der ASFINAG und des Stadtentwicklungsfonds Korneuburg (III-3 d.B.) sowie betreffend der Beschaffung und dem Einsatz von Drohnen im Bundesheer (III-82 d.B.).
Großinvestitionen beim Bundesheer (12. Februar 2021)
https://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=10754Überwachungs- und Aufklärungsfähigkeiten
Die Abwehr von Drohnen stellt hier ein Schwergewicht dar, umfassende Erprobungen mehrerer verschiedener Systeme werden 2021 verstärkt fortgeführt und Beschaffungsverfahren von "Micro UAV", "Mini UAV" und "taktische UAV"-Systemen eingeleitet.
Maximum take-off weight
200g – 20kg
NATO Class
Class I < 150kg
Common taxonomy
Micro < 2kg
Maximum take-off weight
200g – 20kg
NATO Class
Class I < 150kg
Common taxonomy
Mini 2 – 20kg
https://assets.publishing.service.gov.u ... 0_30_2.pdfMaximum take-off weight
>150kg
NATO Class
Class II 150kg – 600kg
Common taxonomy
Tactical > 150kg
Zuletzt geändert von theoderich am So 2. Jan 2022, 22:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Drohnensystem "Tracker"
Luftfahrtgesetz, Änderung (130/ME)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 980594.pdf43. §11 Abs. 2 lautet:
„(2) Österreichische Militärluftfahrzeuge sind bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge, die das Kennzeichen eines österreichischen Militärluftfahrzeuges tragen oder im Dienste des Bundesheeres verwendet werden. Andere bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge, die im Militärdienst verwendet werden, sind ausländische Militärluftfahrzeuge. Alle übrigen Luftfahrzeuge sind Zivilluftfahrzeuge.“
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 980596.pdfZu Z43 (§11 Abs.2):
Mit dieser neuen Formulierung soll einerseits auf unbemannte Luftfahrzeuge, die im Militärdienst verwendet werden, Bedacht genommen werden. Andererseits soll klargestellt werden, dass jene bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge, die im Militärdienst verwendet werden und nicht das Kennzeichen eines österreichischen Militärluftfahrzeuges tragen oder nicht im Dienste des Bundesheeres verwendet werden, ausländische Militärluftfahrzeuge sind. Der Begriff „Militärluftfahrzeuge“ soll daher grundsätzlich sowohl inländische als auch ausländische Militärluftfahrzeuge umfassen, außer es ist in den jeweiligen Bestimmungen eine explizite Spezifizierung in „inländische“ oder „ausländische“ Militärluftfahrzeuge erfolgt.
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Re: Drohnensystem "Tracker"
Sind das schon Vorbereitungen dafür das andere Staaten die LRÜ übernehmen könnten ......theoderich hat geschrieben: ↑Do 10. Jun 2021, 22:34 Luftfahrtgesetz, Änderung (130/ME)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 980594.pdf43. §11 Abs. 2 lautet:
„(2) Österreichische Militärluftfahrzeuge sind bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge, die das Kennzeichen eines österreichischen Militärluftfahrzeuges tragen oder im Dienste des Bundesheeres verwendet werden. Andere bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge, die im Militärdienst verwendet werden, sind ausländische Militärluftfahrzeuge. Alle übrigen Luftfahrzeuge sind Zivilluftfahrzeuge.“
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 980596.pdfZu Z43 (§11 Abs.2):
Mit dieser neuen Formulierung soll einerseits auf unbemannte Luftfahrzeuge, die im Militärdienst verwendet werden, Bedacht genommen werden. Andererseits soll klargestellt werden, dass jene bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge, die im Militärdienst verwendet werden und nicht das Kennzeichen eines österreichischen Militärluftfahrzeuges tragen oder nicht im Dienste des Bundesheeres verwendet werden, ausländische Militärluftfahrzeuge sind. Der Begriff „Militärluftfahrzeuge“ soll daher grundsätzlich sowohl inländische als auch ausländische Militärluftfahrzeuge umfassen, außer es ist in den jeweiligen Bestimmungen eine explizite Spezifizierung in „inländische“ oder „ausländische“ Militärluftfahrzeuge erfolgt.
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Re: Drohnensystem "Tracker"
ZIEGLER Mjr Hartmuth: Unbemannte Luftfahrzeuge, aktuelle Entwicklungen, in: Exempla Docent. Schriftenreihe der Heerestruppenschule, Ausgabe 2021, p. 10
Und wo sind die Ausschreibungen dazu?
https://bibisdata.bmlv.gv.at/202581.pdfAuch in Österreich sollen bereits mit nächstem Jahr beginnend Drohnen von den Ebenen (Kampf)Kompanie, Bataillon und Brigade durch die Landstreitkräfte eingesetzt werden. Entsprechende Forschungsprojekte sowie Marktanalysen laufen und liefern die Grundlagen für die Umsetzung dieser Projekte.
Und wo sind die Ausschreibungen dazu?
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Re: Drohnensystem "Tracker"
Tätigkeitsbericht 2021: Pandemie als Bewährungsprobe für den Staat
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... _2021.html
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... _2021.html
- Nachfrageverfahren im Jahr 2021
Bericht des Rechnungshofes
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... 1_BF_2.pdfFazit
Das Bundesministerium für Landesverteidigung setzte eine der vier zentralen Empfehlungen um; zu den drei weiteren sagte es die Umsetzung zu.
Das Ministerium ordnete die angekauften Drohnensätze organisatorisch jenen Bereichen zu, die sie zum Fähigkeitsaufbau und zur zweckmäßigen Nutzung benötigten. Es sagte auch zu, die Transparenz bei der Kostenstruktur zu steigern; dies durch die Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen sowie der Personal– und Materialstruktur in den Planungsdokumenten und strategischen Konzepten sowie durch Einholung von Kosteninformationen in der Planungsphase. Als weitere zentrale Punkte sagte es zu, andere Optionen der Verfahrenserprobung (etwa Anmietung statt Kauf) bei künftigen Beschaffungen zu berücksichtigen sowie in Leistungsbeschreibungen zur Folgebeschaffung die aus Erprobungen gewonnenen Erkenntnisse einzubeziehen.
Zur Steigerung der Korruptionsprävention setzte das Ministerium organisatorische, methodische und personelle Maßnahmen. Eine regelmäßige Job–Rotation für das mit Vergaben befasste Personal konnte noch nicht erreicht werden.