Man hat offenbar das Kader von Jägerbataillon 10 und Jägerbataillon 11 im Rahmen des "Jägerbataillons Niederösterreich" beibehalten und die Mannschaften in die Reserve versetzt bzw. nicht mehr einberufen:
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (949 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 - WRÄG 2005)
Auf Grund der geplanten Abschaffung der Truppenübungen einerseits und dem derzeit stark beschränkten Zugang zu Kaderübungen (ausschließlich für Kommandanten- und Fachfunktionen) andererseits, erfordert eine Umsetzung dieser Empfehlung eine entsprechende gesetzliche Anpassung. Mit dem vorliegenden Antrag sollen daher durch eine Adaptierung des § 21 die bestehenden Kaderübungen für alle Wehrpflichtigen mit einer Verwendung in der Einsatzorganisation des Bundesheeres geöffnet werden. Da an diesen in Rede stehenden militärischen Übungen auch Wehrpflichtige ohne eine Kaderfunktion in der Einsatzorganisation teilnehmen sollen, sind die Bezeichnungen „Kaderübungen“ und „vorbereitende Kaderausbildung“ nicht mehr zutreffend und sollen jeweils durch die Bezeichnungen „Milizübungen“ bzw. „vorbereitende Milizausbildung“ ersetzt werden.
Da die vorgesehenen Milizübungen an die Stelle der bestehenden Kaderübungen treten sollen, ist in einer entsprechenden Übergangsbestimmung im § 61 Abs. 26 vorgesehen, dass Wehrpflichtige, die bis zum In-Kraft-treten des vorliegenden Antrages zur Leistung von Kaderübungen verpflichtet waren, stattdessen zur Leistung von Milizübungen im selben zeitlichen Ausmaß verpflichtet sein sollen.
Schließlich sollen Wehrpflichtige, die auf Grund der nunmehr ins Auge gefassten Änderungen nicht mehr zu Milizübungen heranziehbar sind - durch Schaffung einer entsprechenden Übergangsbestimmung im § 61 Abs. 27 - ex lege in den Reservestand versetzt werden.
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/I/955
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 828/A der Abgeordneten Walter Murauer, Markus Fauland, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2006 - WRÄG 2006
Im Rahmen der Realisierung des Projektes „Bundesheer 2010“ ist ua. auch beabsichtigt, die Einsatzorganisation des Bundesheeres zu verringern (siehe dazu den Beschluss der Bundesregierung nach § 7 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 vom 24. Mai 2005). Danach sollen künftig die bereits in der Friedensorganisation des Bundesheeres bestehenden Landstreitkräfte durch insgesamt zehn kleine Verbände der „Miliz“ verstärkt werden, die vorwiegend für Assistenz- und Sicherungsaufgaben im Inland und - nach Freiwilligkeit – zur personellen Auffüllung von Verbänden im Auslandseinsatz verwendet werden sollen. Im Hinblick auf die damit verbundene Neustrukturierung der Einsatzorganisation wird es notwendig werden, eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Wehrpflichtigen des Milizstandes und Frauen, die bisher mit einer Funktion in der Einsatzorganisation betraut waren, unabhängig von im Einzelfall noch zu leistenden Wehrdiensten, von ihren bisherigen Funktionen zu entbinden. Für jene in Rede stehende Personengruppe, für die im Rahmen der neuen Strukturen keine Funktion in der Einsatzorganisation mehr vorgesehen ist, soll zur abschließenden Würdigung ihrer mitunter beträchtlichen Leistungen – zusätzlich zur bestehenden Wehrdienst-Auszeichnung - eine Milizmedaille als weitere sichtbare militärische Auszeichnung ins Leben gerufen werden.
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=100
Analog dem Jägerbataillon 11 wurde das Jägerbataillon 12 im Jahr 1975 durch Übergabe und Umbenennung des Panzergrenadierbataillons (Ausb) 34 (GÖTZENDORF) der 9. PzGrenBrig an das Militärkommando Niederösterreich im Zuge der Heeresreform 72 aufgestellt.
[...]
Das bisherige (Miliz) Jägerbataillon 12 wurde dadurch 1999 umnummeriert zum neuen Jägerbataillon 10 während das bis damals neben dem Jägerbataillon 11 und 12 in Niederösterreich bestehende Jägerbataillon 10 aufgrund geringer Befüllung in dem neuen Jägerbataillon Nr. 10 aufging und Fehlstellen in der ehemaligen 12er Mannschaft ergänzt wurden.
https://www.jgbnoe.at/kopaljaeger/?lng= ... =4&txt=4-1
Das Ende des Jägerbataillon 10 und Überleitung 2006
Mit 28. Juli 2006 wurde die Masse der Soldaten des Jägerbataillon 10 in AMSTETTEN/OSTARRICHIKASERNE vom Stellvertretenden Militärkommandanten Oberst DEUTSCHBAUER verabschiedet – jener Teil des Offizierskorps, welcher mit dem neuen Kommandanten des Jägerbataillon Burgenland (KRAUSS) mitging sowie er selbst erschienen nicht mehr zur Verabschiedung. Der in Niederösterreich verbleibende Teil des Offiziers- und Unteroffizierskorps wurde in das Jägerbataillon Niederösterreich übergeleitet. Die hervorragend eingespielten Mannschaften der Züge und Kompanien wurden zum Teil in die Reserve versetzt und zum anderen Teil auf der Grundlage der ausgesetzten Übungspflicht ab 2006 nicht mehr einberufen.
https://www.jgbnoe.at/kopaljaeger/?lng= ... 4&txt=4-20
In den Planungen der Bundesheerreformkommission und des Ministeriums war in weiterer Folge die Auflösung der Milizverbände durch personelle und materielle Aushungerung vorgesehen:
BITTNER Werner:
Miliz – Sein oder nicht Sein, in: Der Offizier, H 1 (2007), p. 6-7
Zur Zeit der Bundesheer-Reformkommission (BHRK) war sie schon weg, die Miliz. Der Begriff
wurde lediglich irreführend für die Beorderung jener Einzelpersonen verwendet, die zur „Auffüllung“
präsenter Verbände notwendig waren. Anderswo nennt man dies Reserve. Auch ihre Abkoppelung von
regionalen Strukturen, den Militärkommanden, war geplant.
So gesehen sollte es ja direkt ein Erfolg sein, dass es sie in Form der 10 Landesbataillone, neun Pioniereinheiten, Expertenstäben und den Militärkommanden noch gibt.
Es gibt keine oder zumindest nicht ausreichend breite Information oder gar Werbung zum Engagement in der Miliz, ja sogar die Vorbereitende Kaderausbildung wurde als „zielorientierte Nachwuchspflege“ weitgehend ausgesetzt. Die Einjährigfreiwilligenkontingente wurden reduziert, anstatt sie als „billigste Ausbildung zur Führungskraft“ offensiv zu propagieren.
https://bibisdata.bmlv.gv.at/184617.pdf
Letztlich sollte sie nur noch zum Füllen von personellen Lücken der Berufsarmee dienen:
Parlamentskorrespondenz Nr. 300 vom 26.04.2005
VERTEIDIGUNGSAUSSCHUSS: MINISTER PLATTER SKIZZIERT BUNDESHEER-REFORM
Die Miliz werde künftig die Funktion eines Expertenpools erfüllen, mit dem das Bundesheer das berufliche Know-how von Milizsoldaten nützt. Zudem wird die Miliz zur Befüllung von Brigaden und Bataillonen beitragen.
Sein Eintreten für die Beibehaltung der Wehrpflicht auch nach Ende des Assistenzeinsatzes an der Ostgrenze begründete der Verteidigungsminister mit der Notwendigkeit, Katastrophen- und Assistenzeinsätze durchzuführen.
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/p ... 005/pk0300