Widerstand wächst | Wird das schon die letzte Airpower in Zeltweg?
So drastisch wie der Grazer Klimaforscher Gottfried Kirchengast hat noch kaum ein Experte Kritik an der Airpower formuliert: Die Symbolwirkung der Flugschau sei „verheerend“. Es würden „Luxus-Emissionen“ produziert, die sich Österreich eigentlich gar nicht leisten kann, sagte der Leiter des Wegener-Instituts kürzlich im ORF.
Dass die Airpower, deren achte Auflage am Freitag und Samstag am Fliegerhorst Zeltweg über die Himmelsbühne geht, die letzte in dieser Form sein könnte, darüber wird im Vorfeld bereits eifrig spekuliert. Die heuer durch die „Fridays-for-Future“-Bewegung angetriebene erhöhte Sensibilität für den Klimaschutz ist aber nur ein Argument, die Großveranstaltung zu überdenken. Das Gewichtigere liefert das Bundesheer mit seinem Zustand selbst: „Sollen wir eine Party feiern, während wir finanziell aus dem letzten Loch pfeifen?“, beschreibt ein Offizier das Dilemma.
Bekanntlich erwog Verteidigungsminister Thomas Starlinger genau deshalb im Juni eine Absage der Airpower. Es war zu spät dafür, das hatte ihm auch Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer in einem langen Telefonat klargemacht. Starlinger wird am Samstag nach Zeltweg kommen. „Seine Anwesenheit sieht er ganz pragmatisch“, sagt sein Sprecher Oberst Michael Bauer. Er werde seinem Nachfolger auch keine Empfehlung geben. Ob es die Airpower auch nach 2019 weiterhin gibt, sei eine rein politische Entscheidung.
Nutzen für das Bundesheer?
Auf der sachlichen Seite steht ein Abgang von rund 1,6 Millionen Euro für das Bundesheer bei der letzten Airshow 2016 einem Nutzen gegenüber, der sich schwer in Zahlen fassen lässt. Denn wie viele Pilotenanwärter, Techniker und Soldaten direkt über die Großveranstaltung angeworben wurden, weiß das Heer nicht. Das Land, das rund eine Million Euro beisteuert, jubelt hingegen über ein Nächtigungsplus und die achtfache Wertschöpfung pro investiertem Euro. Kein Wunder, dass Schützenhöfer für die Airpower weiter eine Zukunft sieht und an der Drittelfinanzierung mit Red Bull festhalten will.
In der Truppe hat die Begeisterung für die Airpower19 gegenüber früheren Jahren jedenfalls merklich nachgelassen, hört man aus Heereskreisen. Wobei die Belastung stärker die Landstreitkräfte treffe, während den Piloten eine große Bühne geboten wird. Aber auch bei der „Luft“ gab es im Vorfeld Unmut: Rund 20 Bedienstete kassieren für ihren Dienst bei der Airpower Zuschläge, weil sie den Freitag als persönlichen Feiertag angemeldet hatten – im Wissen, dass sie in ihren Funktionen unabkömmlich sind.
Was für den Weiterbestand der Flugschau spricht, ist die europaweit bekannte Marke „Airpower“ und das nach wie vor riesige Publikumsinteresse. Von Murau bis Leoben ist die Region „zu 98 Prozent ausgebucht“, sagt Michael Ranzmaier-Hausleitner vom Tourismusverband Spielberg.
Und den will man paradoxerweise nützen, um den sanften Tourismus anzukurbeln. Die Bilder, die bei der Airpower in die Welt übertragen werden, „sind unbezahlbar. Entspannter Tourismus in einer leistbaren Region, die schöne Landschaft, die Radfahrer und Wanderer anspricht, das ist das Wichtigste für uns.“ Denn freilich – eine Großveranstaltung, die nur alle paar Jahre (und das nicht zuverlässig stattfindet), „sollte man als Beherberger nicht fix budgetieren. Formel 1 oder MotoGP sind für uns nachhaltiger“.
Hinter vorgehaltener Hand wächst auch im Murtal der Zweifel an der Zukunft der Airpower – in Bundesheerkreisen ebenso wie bei Touristikern und Einheimischen. Nicht zuletzt, weil auch die Kritik an den lauten Trainingsflügen und den Emissionen lauter wird. Zwar stehen noch immer viele Einheimische hinter der Veranstaltung, der Widerstand aber wächst. „Es geht nicht um diese zwei Tage, sondern um die wochenlangen Flüge vorab. Das ist unzumutbar“, sagt eine junge Mutter aus Fohnsdorf, was sich viele denken.
Nicht unwesentlich hängt die Zukunft des Spektakels auch davon ab, ob und wann die dringenden Nachbeschaffungen bei den Luftstreitkräften des Bundesheeres ankommen. Für die Saab-105-Jets und Alouette-3-Helikopter ist es kommende Woche wohl sicher die letzte Airpower.
https://www.kleinezeitung.at/steiermark ... in-Zeltweg
iceman hat geschrieben: ↑Fr 30. Aug 2019, 21:32Airpower ja, aber wer hingeht soll Eintritt zahlen.
1.)
Bundeshaushaltsgesetz 2013
Zweckgebundene Gebarung
§ 36. (1) Mittelaufbringungen, die auf Grund eines Bundesgesetzes oder auf Grund von Vorgaben der EU nur für bestimmte Zwecke zu verwenden sind, sind in der erwarteten Höhe des Mittelzuflusses als zweckgebundene Einzahlungen zu veranschlagen. Die entsprechenden Mittelverwendungen sind in gleicher Höhe als zweckgebundene Auszahlungen zu veranschlagen.
Gesamtbedeckungsgrundsatz
§ 48. (1) Alle Einzahlungen des Bundes haben der Bedeckung seines gesamten Auszahlungsbedarfes zu dienen.
(2) Einzahlungen sind zur Bedeckung von Auszahlungen für bestimmte Zwecke nur nach Maßgabe des § 36 Abs. 1 heranzuziehen.
Wie oben bereits geschrieben: Das Bundesheer würde auf den Kosten sitzen bleiben - das Bundesministerium für Finanzen dagegen würde alle erzielten Einnahmen kassieren.
2.)
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Abschließung des Vertrages.
§ 861. Wer sich erkläret, daß er jemanden sein Recht übertragen, das heißt, daß er ihm etwas gestatten, etwas geben, daß er für ihn etwas thun, oder seinetwegen etwas unterlassen wolle, macht ein Versprechen; nimmt aber der Andere das Versprechen gültig an, so kommt durch den übereinstimmenden Willen beyder Theile ein Vertrag zu Stande. So lange die Unterhandlungen dauern, und das Versprechen noch nicht gemacht, oder weder zum voraus, noch nachher angenommen ist, entsteht kein Vertrag.
4) Angeld;
§ 908. Was bey Abschließung eines Vertrages voraus gegeben wird, ist, außer dem Falle einer besondern Verabredung, nur als ein Zeichen der Abschließung, oder als eine Sicherstellung für die Erfüllung des Vertrages zu betrachten, und heißt Angeld. Wird der Vertrag durch Schuld einer Partey nicht erfüllet; so kann die schuldlose Partey das von ihr empfangene Angeld behalten, oder den doppelten Betrag des von ihr gegebenen Angeldes zurückfordern. Will sie sich aber damit nicht begnügen, so kann sie auf die Erfüllung; oder, wenn diese nicht mehr möglich ist, auf den Ersatz dringen.
Beim Verkauf von Eintrittskarten käme im Prinzip ein Vertrag zwischen den Veranstaltern (BMLV & Red Bull) und den Besuchern zustande.