Medienberichte 2018

Landesverteidigung, Einsätze & Übungen, Sicherheitspolitik, Organisation, ...
theoderich
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Re: Medienberichte 2018

Beitrag von theoderich »

iceman hat geschrieben: Mo 4. Jun 2018, 22:24Ich finde es witzig, daß der Kunasek so tut, als er das alles beschafft hätte.
Ist doch nichts neues. Norbert Darabos war mit verantwortlich, das jahrelang fast nichts bzw. gar nichts in das Bundesheer investiert wurde, aber hat sich alle möglichen Neuanschaffungen auf die Fahnen geheftet, die unter Herbert Scheibner bzw. Günther Platter getätigt wurden.
theoderich
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Re: Medienberichte 2018

Beitrag von theoderich »

Bundesheer-Bericht: Verhalten der Soldaten am Golan war korrekt

https://derstandard.at/jetzt/liveberich ... olan-video
Verweigerer
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Re: Medienberichte 2018

Beitrag von Verweigerer »

Mein Gott, hier wird schon wieder der Teufel an die Wand gemalt. Kunasek ist gerade mal ein halbes Jahr im Amt. Mit Sicherheit wird noch Einiges an Beschaffung eingeleitet. Und ja, das Etat wird ab 2020 wieder schrittweise angehoben! Da werden sich viele Pessimisten noch wundern. Nicht nur PESCO lässt grüßen.

Es ist ein normaler Beschaffungsvorgang eingeleitet worden und der amtierende Minister präsentiert. So auch im Jahre 2018. Ganz einfach. Das war schon immer so. Als nächstes die Hubschrauber sowie die LRÜ. Beim Fuhrpark kommt auch noch was zu Stande. ;-)

Gott zum Gruße. Euer stets positiv gestimmter Verweigerer.
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Oberleutnant
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Re: Medienberichte 2018

Beitrag von Oberleutnant »

Seit dem Jahr 1991 höre ich diese Mähr! Nur glauben will ich sie nicht mehr!

Grundsätzlich gehe ich auch davon aus, dass eine Sonderinvestition kommen wird. Aber mMn nur in der Höhe, um den Minimalbedarf decken zu können bzw. um sein politisches Gesicht nicht zu verlieren!

Versprochen wurde aber was anderes, nämlich ein so dotiertes Budget, um den Wertverlust bzw. die Kampfkraft der vorhandenen Waffensysteme erhalten zu können. Da sind wir bei den mindestens 1% des BIP.

Es macht glaube ich keinen Sinn jede Investition, die an die 100 Mio geht, über die politische Schiene schicken zu müssen. Diese müssen aus dem laufenden Budget deckbar sein. Jeder Betrag der mehrere hundert Millionen ausmacht ist wie in anderen Staaten auch politisch zu entscheiden.

Es gehen mir persönlich zwei Dinge ab, bei dem mMn nach nicht geeigneten Bundesminister Kunasek. Erstens die vehemente Einforderung des 1% Wehrbudgets und zweitens die offensive Kommunikation mit der Bevölkerung, dass dies wichtig ist und Sinn macht.

Ein Apparatschik wie Kunasek wird beide Dinge nie gegen seine Erfinder Strache, Hofer, Kickl machen, weder öffentlich noch intern. Deshalb ist er für mich auf diesen Posten eine Nullnummer aber deshalb wurde er auch auf diesen Posten gesetzt!
Zuletzt geändert von Oberleutnant am Mi 6. Jun 2018, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
Wir sind Österreicher. Was bedeutet, daß grundsätzliche Kurskorrekturen und deutliche Prioritätensetzungen nicht unsere Sache sind. Man ist froh, einigermaßen über die Runden zu kommen und Probleme irgendwie auszusitzen. (Zitat v. Alfred Payrleitner)
IndieGrz
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Re: Medienberichte 2018

Beitrag von IndieGrz »

Vor 30 Jahren landeten die ersten Saab Draken in Graz.
https://www.kleinezeitung.at/steiermark ... ken-in-der
theoderich
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Re: Medienberichte 2018

Beitrag von theoderich »

Kunasek zieht erste Lehren aus dem Vorfall auf dem Golan

https://derstandard.at/2000081097093/Ku ... -dem-Golan

Verweigerer hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 19:37Und ja, das Etat wird ab 2020 wieder schrittweise angehoben! Da werden sich viele Pessimisten noch wundern. Nicht nur PESCO lässt grüßen.
Und wie begründest Du diese Annahme? Das Bundesfinanzrahmengesetz sagt etwas anderes. Und zwar soll das Budget des BMLV bis 2021 um volle 579,148 Mio. EUR reduziert werden!

Oberleutnant hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 22:44Es macht glaube ich keinen Sinn jede Investition, die an die 100 Mio geht, über die politische Schiene schicken zu müssen. Diese müssen aus dem laufenden Budget deckbar sein.
"Sinn" macht es keinen, aber das wird schon von Gesetzes wegen seit 63 Jahren so praktiziert. Ganz unabhängig von der Höhe des Verteidigungsbudgets. Die Politisierung jeglicher Rüstungsvorhaben ist seit Jahren gesetzlich normiert im § 16 (2) BHG-2013:
(2) Vor der Inkraftsetzung sonstiger rechtsetzender Maßnahmen grundsätzlicher Art, die nicht unter Abs. 1 fallen und von erheblicher finanzieller Bedeutung sind, hat die jeweils zuständige Bundesministerin oder der jeweils zuständige Bundesminister mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen rechtzeitig das Einvernehmen herzustellen. Für die Beurteilung, wann die finanzielle Bedeutung als erheblich anzusehen ist, hat die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen eine Verordnung zu erlassen.
Eingeführt im BHG 1986:
Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung

§ 15. (1) Vor der Inkraftsetzung sonstiger nicht unter § 14 fallende Regelungen hat der jeweils zuständige Bundesminister mit dem Bundesminister für Finanzen das Einvernehmen herzustellen, wenn es sich hiebei um

1. die Festsetzung von Entgelten (insbesondere Tarifen) für Leistungen des Bundes,

2. die Änderung solcher Entgelte, insofern dadurch Einnahmenminderungen oder zusätzliche Ausgaben bewirkt werden können, oder

3. Maßnahmen grundsätzlicher Art handelt, insofern diese zu Einnahmenminderungen oder zusätzlichen Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung führen können. Für die Beurteilung, wann die finanzielle Bedeutung als erheblich anzusehen ist, hat der Bundesminister für Finanzen unter Bedachtnahme auf die Eigenart der betreffenden Maßnahmen Richtlinien aufzustellen.

(2) Auf die Mitwirkung des Bundes an Maßnahmen aufgrund überstaatlicher oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen ist Abs. 1 sinngemäß anzuwenden.
Und im § 7 (1) WG 2001:
§ 7. (1) Die Bundesregierung ist zuständig zur Bestimmung grundsätzlicher Angelegenheiten

[...]

2. der Bewaffnung,

[...]

Im Übrigen ist in diesen Angelegenheiten sowie für die Adjustierung der Truppen der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zuständig.
Eingeführt wurde dieser Paragraph mit dem Wehrgesetz 1955 - § 13 (1) WG 1955:
Heeresorganisation, Bewaffnung, Garnisonierung, Benennung und Adjustierung der Truppen

§ 13. (1) Grundsätzliche Fragen der Heeresorganisation, der Bewaffnung, der Garnisonierung und der Benennung der Truppen bestimmt die Bundesregierung. Im übrigen ist hiefür und für die Adjustierung der Truppen das zuständige Bundesministerium berufen.

(2) Die Garnisonierung richtet sich nach den Erfordernissen der Landesverteidigung.
theoderich
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Re: Medienberichte 2018

Beitrag von theoderich »

Prozess um erschossenen Rekruten

http://wien.orf.at/news/stories/2917263/
Dr4ven
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Re: Medienberichte 2018

Beitrag von Dr4ven »

Ich glaube auch absolut nichts mehr bevor ich es nicht selbst gesehen habe und das kommuniziere ich auch so.
Solange die ÖVP den Finanzminister stellt, wird sich daran auch nichts ändern.

Mir geht diese ewig gleiche täglich verbreitete PR nur noch am Sack, egal von welcher Seite.
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Oberleutnant
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Re: Medienberichte 2018

Beitrag von Oberleutnant »

Guter Bericht in milnews.at zu den neuen Fahrzeugen!

http://milnews.at/2018/fahrzeuge-heer/
Wir sind Österreicher. Was bedeutet, daß grundsätzliche Kurskorrekturen und deutliche Prioritätensetzungen nicht unsere Sache sind. Man ist froh, einigermaßen über die Runden zu kommen und Probleme irgendwie auszusitzen. (Zitat v. Alfred Payrleitner)
theoderich
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Re: Medienberichte 2018

Beitrag von theoderich »

Prozess: Soldat bei „Unfall“ getötet
Gefasst und mit klaren Worten sagte der 22-jährige Maturant aus Salzburg, dass er unschuldig sei. Er habe den Kameraden und Freund getötet, es sei aber ein Unfall gewesen. Er habe mit zwei Kameraden Wachdienst gehabt, sein 20-jähriger Kamerad hatte gerade Ruhepause im Aufenthaltscontainer. Der Angeklagte gab an, er habe die letzte Zigarette mit ihm teilen wollen. Am Eingang zum Ruheraum sei er gestolpert, der Schuss habe sich gelöst.

Der 22-jährige Angeklagte und sein Anwalt Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat) wollen beweisen, dass ein Schießunfall vorliegt.
Laut Staatsanwalt ist die Unfallversion aber nicht glaubhaft. Das Sturmgewehr könne sich durch ein früheres Herunterfallen zwar selbst laden, das müsse dann aber an der Patrone mit Kratzern nachweisbar sein. Solche Spuren konnte der Sachverständige jedoch nicht feststellen. Vielmehr sei es ein plötzlicher Entschluss gewesen, den 20-Jährigen zu töten, also Mord, so die Staatsanwaltschaft.
Das Projektil drang dem 20-Jährigen in den Kopf, der Mann starb an einer Hirnlähmung.

Die Anklage stützt ihren Mordvorwurf auf die widersprüchlichen Angaben des jungen Mannes im Ermittlungsverfahren, die Angaben von zwei Zeugen, die den 22-Jährigen belasten, und vor allem auf die Ergebnisse ein Schießgutachtens, das sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit der Version des Angeklagten nicht in Einklang bringen lässt.

Zwei Verhandlungstage

Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt. Am ersten Verhandlungstag sagen nach dem Angeklagten mehrere Zeugen aus. Geladen war unter anderen ein mittlerweile entlassener ehemaliger Mithäftling des Angeklagten, der ein mögliches Motiv aufgezeigt hatte, indem er behauptete, der Mann habe ihm im Gefängnis verraten, der später Getötete habe ihn als „Dickerchen“ verspottet. Beim zweiten Termin am 14. Juni dürften dann ausführlich die Sachverständigen zu Wort kommen.
http://wien.orf.at/news/stories/2917263/
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