Abwehr von Drohnen

Flächenflugzeuge, Hubschrauber, Großgerät, Fliegerhorste, ...
theoderich
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Re: Abwehr von Drohnen

Beitrag von theoderich »

theoderich
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Re: Abwehr von Drohnen

Beitrag von theoderich »

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https://www.facebook.com/EscribanoMecae ... &__tn__=-R

Integración de un sistema C-RPAS en una estación de armamento de mando remoto (mando remoto) proyecto CONDOR fase II
Adjudicatario

MECANIZADOS ESCRIBANO S.L

Nº de Licitadores Presentados

1

Importe de Adjudicación

41.322,31 Euros
https://contrataciondelestado.es/wps/po ... _Ad56ZpI!/
Zuletzt geändert von theoderich am Mi 31. Jul 2019, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.
theoderich
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Re: Abwehr von Drohnen

Beitrag von theoderich »

Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 – WRÄG 2019 (112/ME)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
  • Erläuterungen
    Die ins Auge gefasste Bestimmung soll insbesondere bei der Benützung des Luftraumes durch Flugmodelle, unbemannte Luftfahrzeuge und selbständig im Fluge verwendbare Luftfahrtgeräte Anwendung finden. Demgemäß soll auch ein gezieltes Zum-Absturz-Bringen durch Ausübung „unmittelbarer Zwangsgewalt gegen Sachen“ nach § 16 Abs. 3 MBG (allfälliger sog. „Downwash“ oder Waffengebrauch) ohne vorhergehende Versuche des „Stellens“ oder des „Feststellens der maßgeblichen Umstände der Luftraumbenützung“ zulässig sein. Ebenso soll es sich bei Szenarien mit bemannten Luftfahrzeugen, durch die terroristische Absichten verfolgt werden, verhalten. Die Wahl der zur Beendigung der Benützung des Luftraumes einzusetzenden Mittel wird jedenfalls von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängen. Ein lebensgefährdender Waffengebrauch wird auch diesbezüglich nur in Situationen der „Notwehr“ und „Nothilfe“ zur Verteidigung von Menschen zulässig sein. Dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ nach § 4 MBG wird dabei eine besondere Bedeutung zukommen.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 730387.pdf
  • Bundesarbeitskammer (AK Österreich)
    In den Erläuterungen wird dazu ua ausgeführt, dass die ins Auge gefasste Bestimmung insbesondere bei der Benützung des Luftraumes durch Flugmodelle, unbemannte Luftfahrzeuge und selbständig im Fluge verwendbare Luftfahrtgeräte Anwendung finden soll. Auch soll ein gezieltes Zum-Absturz-Bringen durch Ausübung „unmittelbarer Zwangsgewalt gegen Sachen“ nach § 16 Abs 3 MBG (allfälliger sogenannter „Downwash“ oder Waffengebrauch) ohne vorhergehende Versuche des „Stellens“ oder des „Feststellens der maßgeblichen Umstände der Luftraumbenützung“ zulässig sein. Ebenso soll es sich bei Szenarien mit bemannten Luftfahrzeugen, durch die terroristische Absichten verfolgt werden, verhalten.

    Seitens der BAK wird dazu angemerkt, dass nicht nachvollziehbar ist, wie ohne „Feststellen der maßgeblichen Umstände der Luftraumbenützung“ darauf geschlossen werden kann, dass durch ein bemanntes Luftfahrzeug terroristische Absichten verfolgt werden. Aus den Erläuterungen geht dies nicht hervor. Außerdem hält die BAK fest, dass auf die Problematik von
    Flugzeugentführungen mit Zivilpersonen an Bord nicht eingegangen wird, ebenso wenig wie auf ein Zum-Absturz-Bringen eines Flugzeuges über bewohntem Gebiet. Dies wäre aber bei Schaffung einer derartigen Bestimmung nach Ansicht der BAK erforderlich. Die Erläuterungen sind diesbezüglich weder schlüssig noch ausreichend. Die BAK sieht dies daher sehr kritisch
    und ersucht die gegenständliche Regelung des Entwurfs nochmals zu überdenken bzw die genannten Problembereiche in den Erläuterungen klar und ausführlich darzulegen.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 737831.pdf
Diese Formulierung ist in der Tat seltsam und ziemlich unpräzise.
theoderich
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Re: Abwehr von Drohnen

Beitrag von theoderich »

theoderich
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Re: Abwehr von Drohnen

Beitrag von theoderich »

Abwertung der Cyber-Defence durch Reorganisation im BMLV (2766/J)
15. Welche Aufgaben soll der Cyberverteidigungsbereich (Cyber Defence) künftig im Österreichischen Bundesheer – in Hinblick auf die gegenwärtigen und zukünftigen militärischen Herausforderungen – übernehmen und bewältigen können?
18. Welche Schwerpunkte setzten und planen Sie…
  1. …beim Aufbau und der Implementierung einer effizienten militärischen Cyber-Verteidigung?
  2. …im Bereich der elektronischen Drohnenabwehr?
  • Zu 15 und 18:

    Strategie des BMLV ist, eigene Cyber-Streitkräfte mit umfassenden Fähigkeiten (Full Spectrum Capability) zur militärischen Landesverteidigung im Cyber-Bereich aufzubauen und zu entwickeln. Aufgaben und Schwerpunkte werden dabei vor allem im Ausbau der eigenen Systeme und im Aufbau eines Trainingszentrums für den Kampf im Cyber-Raum liegen. Eine organisatorische Umsetzung der Drohnenabwehr mit Mitteln der elektronischen Kampfführung erfolgt nach Abschluss der laufenden Probephase.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
theoderich
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Re: Abwehr von Drohnen

Beitrag von theoderich »

Defensie zoekt antwoord op dreigingen van vliegende onbemande systemen

Die Streitkräfte suchen Antworten zu Bedrohungen durch unbemannte Fluggeräte

Bild

https://www.defensie.nl/actueel/nieuws/ ... e-systemen

Das niederländische Verteidigungsministerium hat ein Counter Unmanned Aircraft Systems (C-UAS) Test Center beim Defensie Grondgebonden Luchtverdedigingscommando aufgestellt. Dieses wurde diese Woche im Gebäude 195 der Luitenant-generaal Bestkazerne in Venray eingerichtet. Das Kernteam C-UAS wurde im September des letzten Jahres aufgestellt.
gregpoulsen
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Re: Abwehr von Drohnen

Beitrag von gregpoulsen »

Vielleicht kannst du ein paar Empfehlungen geben? Zum Beispiel, wie man eine Drohne auswählt. Welche Drohne ist momentan die beste? Vielleicht kennst du Drohnen mit 4k? Ich würde gerne Ihre Bedenken dazu hören. Warte auf Antwort.
theoderich
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Re: Abwehr von Drohnen

Beitrag von theoderich »

Bundesheer baut eigene Drohnenabwehr auf

https://www.derstandard.at/story/200010 ... abwehr-auf
theoderich
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Re: Abwehr von Drohnen

Beitrag von theoderich »



theoderich
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Re: Abwehr von Drohnen

Beitrag von theoderich »

Elektronische Drohnenabwehr im ÖBH

https://www.truppendienst.com/themen/be ... er/#page-1
Antworten