Bundesvoranschlag 2025/26 und Mittelfristiger Finanzrahmen 2025 bis 2029
Hans Pitlik, Margit Schratzenstaller
https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploa ... schlag.pdf3.3 Landesverteidigung
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat ebenso für Verunsicherung gesorgt wie das erschütterte Vertrauen in die Verlässlichkeit der USA als Schutzmacht Europas. Auch als neutrales Mitgliedsland ist Österreich von dieser Entwicklung betroffen. Gemäß Art. 42 des Vertrags über die Europäische Union sind im Angriffsfall alle Mitgliedsländer zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet, wovon die Neutralität einiger EU-Länder unberührt bliebe. Daher hat die aktive Mitgestaltung der europäischen Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ebenso Bedeutung für Österreichs Sicherheit wie die eigene Landesverteidigung. Vor diesem Hintergrund wurde für das Bundesheer im Strategieplan "Unser Heer 2032+" das Ziel ausgegeben, die Verteidigungsfähigkeit in den kommenden Jahren nachhaltig zu stärken. Dazu wurde das Landesverteidigungsfinanzierungsgesetz (LVFinG) fortgeschrieben, das für den Zeitraum bis 2032 schrittweise Erhöhungen des Heeresbudgets vorsieht. Im Jahr 2032 soll das Verteidigungsbudget 2% des BIP erreichen.
Vor allem für 2025 und 2026 sind weitere Zuwächse budgetiert: So wird das Budget für das Bundesheer (UG 14) von 4,0 Mrd. € im Jahr 2024 auf 4,8 Mrd. € im Jahr 2026 ausgeweitet. Gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2024 ergibt sich 2025 ein Zuwachs von 350 Mio. €, 2026 von weiteren 370 Mio. €. Damit wächst der für das Bundesheer vorgesehene Finanzrahmen von 0,84% des BIP (2024) zunächst auf 0,94% des BIP (2026). Neben geplanten Aufstockungen für Modernisierung und Beschaffungen sieht der Budgetpfad für die kommenden Jahre aber auch Einsparungen in der Verwaltung und beim Personal vor.
In der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 sind für das Bundesheer jährlich etwa 5,3 Mrd. € vorgesehen. Damit würde der Budgetanteil, ohne Einberechnung der Pensionsleistungen für ehemalige Heeresangehörige, bei 0,95% des BIP stagnieren. Bezieht man die Pensionsleistungen in Höhe von jährlich 0,8 bis 0,9 Mrd. € mit ein, wie es für die Erfüllung der Budgetzielvorgaben erfolgt, erreicht das ausgabenseitige Volumen im Jahr 2029 etwa 1,1% des BIP. Das im Strategieplan ausgegebene Ziel, die Verteidigungsausgaben bis 2032 auf 2% des BIP zu steigern, bleibt daher deutlich außer Reichweite.