Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Wehrtechnik & Rüstung, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
theoderich
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von theoderich »

theoderich hat geschrieben: So 27. Feb 2022, 12:26
11.46 Uhr
100 Mrd. Euro für deutsche Bundeswehr

Die deutsche Bundeswehr soll über ein Sondervermögen 100 Milliarden Euro für Investitionen und Rüstungsvorhaben aus dem Bundeshaushalt erhalten. Außerdem werde Deutschland „von nun an – Jahr für Jahr – mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Verteidigung investieren“, so der deutsche Kanzler Scholz im Bundestag.
https://orf.at/live/5104-Hunderttausend ... ht/#e24109
theoderich hat geschrieben: Mi 8. Jun 2022, 12:05Bundestag beschließt das Sondervermögen für die Bundeswehr (3. Juni 2022)

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... gen-897614

Högl: Noch kein Cent des Sondervermögens bei der Truppe angekommen
Mit der Einrichtung eines Sondervermögens von 100 Milliarden Euro sei eine Zeitenwende eingeleitet worden, um die vollständige Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu ermöglichen. „Aber von den 100 Milliarden ist im Jahr 2022 noch gar kein Euro und Cent bei der Bundeswehr angekommen“, sagte die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Eva Högl, am Dienstag, 14. März 2023, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen. Högl übergab am selben Tag ihren Wehrbericht 2022 (20/5700) an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.
Um die volle Einsatzbereitschaft der Streitkräfte herzustellen, sei nach Einschätzung militärischer Experten eine „Summe von insgesamt 300 Milliarden Euro“ notwendig, heißt es darin. „Die Höhe des Verteidigungshaushaltes muss sich daher in den kommenden Jahren ausgehend von den im Berichtsjahr erreichten 1,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes stetig und in deutlichen Schritten hin zum Zwei-Prozent-Ziel der Nato bewegen“, schreibt Högl weiter.

Es seien zweistellige Milliardenbeträge erforderlich, um die Munitionsbestände aufzufüllen und Munitionslager zu bauen. Diese Summen seien im Sondervermögen nicht enthalten, sondern seien aus dem regulären Verteidigungshaushalt zu finanzieren. Zudem machten die Preisentwicklung auf dem Energie- und Rohstoffmarkt sowie die angesichts des Ukraine-Krieges gestiegene internationale Nachfrage nach militärischer Ausrüstung steigende Verteidigungsausgaben auch in Zukunft notwendig.
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... gte-937590
muck
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von muck »

Bei aller berechtigten Kritik … Ausschreibungen, Auswahlverfahren, Vertragsverhandlungen … selbst in einem weniger bürokratischen Land als Deutschland wäre es, gelinde gesagt, ehrgeizig, nach einem Jahr bereits fix und fertige Verträge zu erwarten. Immerhin hat der Verteidigungsausschuss Verpflichtungsermächtigungen über €30 Mrd. genehmigt. Das gibt der Industrie die nötige Sicherheit für Tätigkeiten wie Materialkäufe und projektbedingte Investitionen.
Verweigerer
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von Verweigerer »

Selbst wenn Eile geboten ist, manchen kann es nicht schnell genug gehen. Die 300 Milliarden weiter oben erscheinen aber auch ein bisschen übertrieben;-)
muck
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von muck »

Oh, diese €300 Mrd. sind mit Sicherheit notwendig. Umso mehr, solange erkleckliche Beträge in der Wehrbürokratie versumpfen.
Acipenser
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von Acipenser »

Welchen Betrag sehen Sie Herr Muck als realistisch der den Aufholbedarf der Bundeswehr der letzten Jahre einigermaßen wett machen kann.
Bei der Durchsicht der alten "Jahrbücher" Beispiel Leo ist mir halt der Kahlschlag der letzten Jahre(-zehnte) aufgefallen, also von tausenden Leos zu hunderten, ebenso bei der Bundesmarine.
Sind wir da theoretisch schon bei den 1000 Milliarden oder mehr?
muck
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von muck »

Die Wehrbeauftragte hat die Summe der €300 Mrd. nicht ohne Grund in die Debatte eingeführt, sie erscheint realistisch. Aber es ist mit Rüstungsvorhaben nicht getan, und in Deutschland ist die Erkenntnis immer noch nicht gereift, dass ein ressortübergreifender Ansatz nötig ist. So müssen etwa dringend neue Munitionsdepots errichtet werden, da die Bundeswehr keine Munition bunkern kann ohne freie Lagerflächen. Für Bauvorhaben des Bundes ist jedoch die zivile Bundesbau zuständig, die mit der ohnehin überhitzten Bauindustrie um Personal und Material konkurriert und schon jetzt auf ein Jahrzehnt verplant ist. Es gibt einfach unglaublich viele Reibungsverluste. Würde man ihrer Herr, käme man sicher auch mit weniger Geld aus.
theoderich
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von theoderich »

Probleme der Reserve
Wenn der Panzerkommandant zu Fuß üben muss

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 5b854.html
muck
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von muck »

Mit Ausnahme der nicht-aktiven Verbände im Coleurverhältnis hat die gesamte Reserve (freiwillig Wehrübende) keinerlei Zugriff auf das Material der aktiven Verbände oder das Wenige, was langzeitlagert. Das ist leider nichts Neues und schon seit den Nullerjahren so, aber es ist bezeichnend, dass es der Presse erst jetzt auffällt.
theoderich
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von theoderich »

Haushaltsexperten befürchten Pleite der Bundeswehr (16. April 2023)

https://www.nzz.ch/international/bundes ... ld.1733808


Dieser Absatz ist merkwürdig:
Bei Panzern, Flugzeugen, Schiffen und Booten ist es ähnlich. Die Bundeswehr kann ihr Gerät kaum mehr selbst reparieren. Es ist inzwischen viel zu komplex. Sie braucht dafür die Industrie. Dort hiess es schon vor Jahren, dass künftig nicht der Verkauf einer neuen Waffe das meiste Geld bringe, sondern die langfristige Wartung und Reparatur.
Die Auslagerung der Instandsetzung an die Industrie hat überhaupt nichts mit der "Komplexität" der Waffensysteme zu tun. Dieses Prozedere hat die deutsche Politik vor fast 30 Jahren in ein Gesetz gegossen - ohne die langfristigen Folgen zu bedenken:

01.02.94

Gesetzentwurf
der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
und der Bundeshaushaltsordnung

A. Problem

Verstärkung der Privatisierung von öffentlichen Unternehmen und Aufgaben.

B. Lösung

Ergänzung des § 6 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) um eine Regelung, die die Verwaltung zur Prüfung verpflichtet, ob private Lösungen wirtschaftlicher sind. Ergänzung des § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) um die in der Ergänzung zu § 6 HGrG enthaltene Definition des Interessenbekundungsverfahrens.

[...]

D. Kosten

Mehraufwand durch die Prüfung privater Lösungen wird durch die Entlastung der Verwaltung bei der privaten Durchführung von Maßnahmen und durch Minderausgaben aufgrund der zu erwartenden höheren Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen überkompensiert.
Artikel 1

Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes


§ 6 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch das Gesetz vom 26. November 1993 (BGBl. I S. 1928) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können."

2. Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren). "

Artikel 2

Änderung der Bundeshaushaltsordnung


§ 3 Abs. 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2353), wird wie folgt gefaßt:

„In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren)."
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Initiativen zur Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Aufgaben deutlich verstärkt werden. Die Privatisierung bietet die Möglichkeit, Aufgaben, die von der öffentlichen Hand wahrgenommen werden, von privaten Unternehmen und freien Berufen rascher und wirtschaftlicher erfüllen zu lassen.
https://dserver.bundestag.de/btd/12/067/1206720.pdf

15. 04. 94

Beschlußempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der
Bundeshaushaltsordnung
- Drucksache 12/6720 -


https://dserver.bundestag.de/btd/12/072/1207292.pdf


Beschlußempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)

Bemerkung Nummer 36

Materialerhaltungsleistungen der Depotorganisation des Heeres

[...]

3. Der Ausschuß hat verdeutlicht, daß § 7 der Bundeshaushaltsordnung, wonach Aufgaben und Tätigkeiten soweit wie möglich auf die Industrie übertragen werden sollen, zu beachten sei.
https://dserver.bundestag.de/btd/13/109/1310904.pdf


Und der Bundesrechnungshof hat seinen Teil dazu beigetragen:

08. 10. 97

Unterrichtung
durch den Bundesrechnungshof

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1997
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung
(einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes
1995 und 1996)

36 Materialerhaltungsleistungen der Depotorganisation des Heeres
(Kapitel 14 15 verschiedene Titel)

[...]

36.1 Das logistische System des Heeres verfügt neben mobilen Versorgungs- und Instandsetzungstruppenteilen auch über ortsfeste Nachschubeinrichtungen, die Depots, und ortsfeste Instandsetzungseinrichtungen, die Systeminstandsetzungszentren. Die Depots haben die Lagerung, Instandhaltung und Bereitstellung der Vorräte des Heeres sowie die Versorgung der Truppe sicherzustellen. So war konzeptionell im Jahre 1993 festgelegt worden, daß die Depotkapazität sich an der Bevorratung zu orientieren hat. Materialerhaltungsleistungen, die über Instandhaltungsmaßnahmen an den eingelagerten Vorräten und an den Depoteinrichtungen hinausgehen, waren nicht vorgesehen. Sie waren den Systeminstandsetzungszentren und der Industrie vorbehalten.

Diese Aufgabenabgrenzung zwischen den Depots und den Systeminstandsetzungszentren sowie der Industrie war in der Praxis nicht eingehalten worden. In den Depots waren zusätzliche Materialerhaltungskapazitäten aufgebaut und zunehmend ausgeweitet worden. Ursprünglich sollten sie zur Abdeckung zusätzlichen, meist bef risteten Instandsetzungsbedarfs dienen. In der Folge entstanden jedoch in Konkurrenz zu den Systeminstandsetzungszentren umfangreiche Instandsetzungseinrichtungen in den Depots, die durch Vorgaben aus dem Depotinstandsetzungsplan der Bundeswehr sowie durch Einzelweisungen des Heeresamtes und des Materialamtes des Heeres weiterentwickelt wurden und ausgelastet werden mußten. Die zusätzlichen Materialerhaltungsaufgaben wurden auch in den organisatorischen Grundlagen der Depots festgeschrieben. Demgegenüber waren die infrastrukturelle Ausstattung und die Maschinenausstattung der Depots für eine wirtschaftliche Erfüllung der Materialerhaltungsaufgaben wenig geeignet. Sie waren zum großen Teil veraltet.

[...]

Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Materialerhaltung im Heer hat der Bundesrechnungshof empfohlen, die Aufgabenverteilung zwischen den Depots und Instandsetzungszentren eindeutig und überschneidungsfrei zu regeln. Die Depots sollten sich auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren, die Annahme, Einlagerung, Wartung und Auslagerung von Material.

[...]

Falls die derzeit von den Depots wahrgenommenen Instandsetzungsaufgaben auch künftig in einem Umfang anfallen sollten, der auf Dauer über die Aufgabenstellung und Kapazität der „spezialisierten" Instandsetzungszentren hinausgeht, wäre sorgfältig zu prüfen, ob nicht die Aufgaben und Kapazität der Instandsetzungszentren entsprechend auszuweiten sind, wenn nicht ohnehin eine Industrievergabe kostengünstiger ist.
https://dserver.bundestag.de/btd/13/085/1308550.pdf


11. 10. 99

Unterrichtung
durch den Bundesrechnungshof

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1999
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung
(einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1998)

65 Wirtschaftlichkeit der Systeminstandsetzungszentren des Heeres
(Kapitel 14 15)

65.0 Die Instandsetzungsverfahren in den Systeminstandsetzungszentren des Heeres können verbessert werden. Zudem kann ein Teil der Instandsetzungsprogramme im Wettbewerb vergeben werden. Der Bundesrechnungshof begleitet einen dazu eingeleiteten Leistungs- und Kostenvergleich interner und externer Anbieter.
Nach § 7 BHO verpflichten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch zur Prüfung, inwieweit bisher vom Staat wahrgenommene Aufgaben ausgegliedert, entstaatlicht oder privatisiert werden können. Im Falle der durch die Zentren wahrgenommenen Instandsetzungsaufgaben war daher zu prüfen, welche dieser Aufgaben als sogenannte „Kernaufgaben“ zwingend im militärischen Bereich verbleiben müssen und welche in die Industrie verlagert werden können, vorausgesetzt, sie werden dort kostengünstiger wahrgenommen. Für diese Wirtschaftlichkeitsprüfung bietet sich das in der Bundeswehr eingeführte Verfahren zum Leistungs- und Kostenvergleich interner und externer Anbieter, das sogenannte Market Testing (MT) an. Dabei wird der wirtschaftliche Leistungsanbieter nach einer Ausschreibung im Wettbewerb zwischen gewerblichen Anbietern und Bundeswehrdienststellen ermittelt.

Das Bundesministerium beabsichtigte, die Instandsetzungsprogramme der Zentren auf Verlagerungsmöglichkeiten in die Industrie zu prüfen und in der Folge ggf. die Kapazitäten der Zentren zu verringern. Mitte des Jahres 1998 begann das Bundesministerium in den für die Erprobung ausgewählten Zentren Jülich und St. Wendel mit der Vorbereitung des MT-Verfahrens für vier Instandsetzungsprogramme. Es handelte sich dabei um
  • die Bedarfsinstandsetzung von Lastkraftwagen,
  • die Nutzungsdauerverlängerung von Haubitzen,
  • die Instandsetzung von Gewehren sowie
  • das Sandstrahlen im Vorfeld von Instandsetzungen.
Das Bundesministerium bat den Bundesrechnungshof, das MT-Verfahren kritisch zu begleiten.
https://dserver.bundestag.de/btd/14/016/1401667.pdf
muck
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von muck »

theoderich hat geschrieben: Mo 17. Apr 2023, 22:45Die Auslagerung der Instandsetzung an die Industrie hat überhaupt nichts mit der "Komplexität" der Waffensysteme zu tun.
Ganz falsch ist die Aussage nicht, zumal vor dem Kontext der 1990er nicht, als die Masse des Personal aus dem Wehrdienst kam. In sechs Monaten verfügbarer Zeit machen Sie auch einen cleveren jungen Mann nicht zum Mechatroniker, der Radargeräte instandsetzen kann. Und stellen Sie sich mal vor, die Bundeswehr müsste all die zivilen Auftragsnehmer durch eigenes Personal substituieren, das wären gut und gerne 10.000 bis 15.000 Soldaten mehr.
theoderich hat geschrieben: Mo 17. Apr 2023, 22:45 Dieses Prozedere hat die deutsche Politik vor fast 30 Jahren in ein Gesetz gegossen - ohne die langfristigen Folgen zu bedenken:
Wie so viele Staaten seither. Outsourcing ist ein Wort, das Politiker um den Verstand bringt.
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