opticartini hat geschrieben: ↑So 27. Feb 2022, 14:34Die Schweizer Neutralität ist meines Wissens nach nicht mit der österreichischen vergleichbar.
Nur hinsichtlich der Entstehungsgeschichte und darin, dass die Schweiz kein EU-Mitglied ist und sich damit auch nicht zu einer Teilnahme an der GASP/GSVP bereit erklärt hat. Das Moskauer Memorandum vom 15. April 1955, das die Vorbedingung für den Staatsvertrag war, sah ausdrücklich eine Neutralität
"wie sie von der Schweiz gehandhabt wird" vor.
Memorandum über die Ergebnisse der Besprechungen zwischen der Regierungsdelegation der Republik Österreich und der Regierungsdelegation der Sowjetunion ("Moskauer Memorandum", 15. April 1955), in: STOURZH Gerald: Geschichte des Staatsvertrages: 1945-1955 (3. Aufl., Graz/Wien 1985), p. 667-670
1.) Im Sinne der von Österreich bereits auf der Konferenz von Berlin im Jahre 1954 abgegebenen Erklärung, keinen militärischen Bündnissen beizutreten und militärische Stützpunkte auf seinem Gebiet nicht zuzulassen, wird die österreichische Bundesregierung eine Deklaration in einer Form abgeben, die Österreich international dazu verpflichtet, immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird.
2.) Die österreichische Bundesregierung wird diese österreichische Deklaration gemäß den Bestimmungen der Bundesverfassung dem österreichischen Parlament unmittelbar nach Ratifikation des Staatsvertrages zur Beschlußfassung vorlegen.
Und in den Erläuterungen zur
Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes findet sich der Bezug zur Schweiz noch einmal:
Die nach Moskau entsendete Regierungsdelegation konnte bei ihren Besprechungen (vom 12. bis 14. April 1955) mit der sowjetischen Regierung feststellen, daß die von Österreich erwogene Übung einer immerwährenden Neutralität, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird, den raschesten Abschluß des Staatsvertrages zu sichern in der Lage ist. überdies erklärte sich die Sowjetregierung bereit, die Deklaration über die Neutralität Österreichs anzuerkennen.
Der dauernd neutrale Staat ist verpflichtet, die Unversehrtheit seines Staatsgebietes gegen Angriffe von außen mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen; die dauernde Neutralität ist somit meist auch eine b e w a f f n e t e Neutralität.
opticartini hat geschrieben: ↑So 27. Feb 2022, 14:34Österreichs Neutralität sieht vor, dass wir keine fremden militärischen Stützpunkte tolerieren und keinem militärischen Bündnis beitreten.
Wenn man das wortwörtlich interpretiert, könnten wir damit sogar Waffen an die Ukraine liefern.
Nach dem
Übereinkommen vom 18. Oktober 1907, betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges. (V. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz.) wäre das
theoretisch möglich. Praktisch steht dem
§ 3 (1) Z 2 KMG entgegen, mit dem der Republik Österreich die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Kriegsgebiete untersagt ist.