Sicherheit vor Terror-Attacken aus der Luft: Schweiz rüstet auf, dem Bundesheer fehlt (wie immer) das Geld
https://exxpress.at/sicherheit-in-der-l ... -das-geld/
opticartini hat geschrieben: ↑So 23. Mai 2021, 14:21Dass die Eurofighter-Firma den Betrieb garantiert (bis wann eigentlich?) ist ja in Ordnung, die Frage ist nur zu welchem Preis.
Du meinst diese Aussage?
Zu 22 bis 27:
Im Hinblick darauf, dass die Versorgung durch den Hersteller vertraglich bis zum fixierten Betriebsende sichergestellt ist, ergeben sich aus diesem Titel keine Versorgungsengpässe oder Verteuerungen von Ersatzteilen.
Ich kann mich an einen Verteidigungsminister erinnern, der ebenfalls behauptet hat, dass die Versorgbarkeit des Eurofighter aus dem Produktionslos Tranche 1 Block 5 und mit
SRP 4.3A sowieso bis zum St. Nimmerleinstag gewährleistet sei:
- weitere offene Fragen zur Detailvereinbarung mit der Eurofighter GmbH (1596/J) (Beantwortet am 7. Dezember 2007)
31. Planen Sie in weiterer Folge, die österreichischen Eurofighter - so wie dies alle anderen Betreibernationen machen - auf Block 8 upzugraden?
Zu 31:
Nach dem Vergleich gilt die Möglichkeit eines Upgrade als vereinbart.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
- Gefährdung der österreichischen Luftraumüberwachung durch Bundesminister Darabos (3679/J) (Beantwortet am 30. April 2008)
3. Gibt es genügend Umlauf- und Wartungsteile für die Eurofighter der Tranche 1?
Zu 3:
Ja. Die Versorgung mit Ersatzteilen und Umlaufteilen ist nach den vertraglichen Vereinbarungen sichergestellt.
6. Was geschah mit diesen Umlauf- und Wartungsteilen der Tranche 2?
Zu 6:
Die für die Luftraumüberwachungsflugzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ der Tranche 2 spezifischen Teile wurden ohne Kosten für das Bundesministerium für Landesverteidigung mit dem Hersteller rückabgewickelt.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
- Verzögerungen bei Auslieferung von Eurofightern (3832/J) (Beantwortet am 5. Mai 2008)
17. Welche Folgen hat die Eurofighter GmbH bei mangelhafter Ersatzteilversorgung zu tragen?
Zu Frage 17:
Die Eurofighter-GmbH hat die vertraglich bedungene Ersatzteilversorgung sicherzustellen. Dabei gelten die Regeln des Lieferverzuges nach den vertraglichen Vereinbarungen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
- mangelhafte Antworten zur Einsatzbereitschaft der Eurofighter (4448/J) (Beantwortet am 14. Juli 2008)
1. Entspricht es den Tatsachen, dass in den ursprünglichen Kaufverträgen für die Beschaffung der Eurofighter Vorsorge für Umlauf- und Wartungsteile getroffen wurde?
Wenn ja, für wie viele Flugzeuge?
9. Entspricht es den Tatsachen, dass in den ursprünglichen Kaufverträgen für die Beschaffung der Eurofighter Vorsorge für Ersatzteile getroffen wurde?
Wenn ja, für wie viele Flugzeuge?
Zu 1 und 9:
Ja, für 18 Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ Tranche 2/Block 8. Dies obwohl Tranche 1/Block 5 Luftfahrzeuge - die auch tatsächlich aufgrund der alten Verträge – unabhängig vom Vergleich geliefert wurden.
Festzuhalten ist auch, dass die gemäß Ausschreibung und Angebot festgelegten Ausstattung in Art und Menge für Umlauf- und Wartungsteile jedoch wesentlich im Zuge der Vertragshandlungen zu V1 und V2 vermindert und durch meinen Amtsvorgänger mit Genehmigung der Verträge fixiert wurde.
3. Wann wurden Umlauf- und Wartungsteile der Tranche 2 geliefert und wann wurden diese Umlauf- und Wartungsteile für die Tranche 2 wiederum retourniert?
Zu 3 und 11:
Lieferungen Umlauf- und Wartungsteile T2 erfolgten am März 2007. Die Rückabwicklung dieser Teile erfolgte im September 2007.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
- dilettantischen Eurofighter-Vergleich zum Schaden der Republik Österreich (4995/J) (Beantwortet am 24. September 2008)
8. Warum teilen Sie dem Nationalrat mit, dass die Versorgung mit Ersatz- und Umlaufteilen sichergestellt ist, wenn dies laut Rechnungshof nicht der Fall ist? Wie stehen Sie dazu, dass der Rechnungshof gerade durch die mangelhafte Versorgung mit Ersatz- und Umlaufteilen von möglichen Kostenerhöhungen sowie einer Gefährdung der vereinbarten logistischen Baugleichheit spricht?
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... Uebersicht
- Luftraumüberwachungsflugzeuge: Vergleich der Republik Österreich mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH (Reihe Bund 2009/1)
Die Stellungnahme des BMLV langte am 5. August 2008 im RH ein. Der RH erstattete seine Gegenäußerung im August 2008.
Reduktionen im Logistikbereich
39.1 Die Bestimmungen in den Kaufverträgen betreffend den Logistikbereich bezogen sich ausschließlich auf die logistische Versorgung der Flugzeuge mit Ersatz– und Umlaufteilen der Tranche 2–Konfiguration.
Als die Eurofighter GmbH im November 2005 mitteilte, vertragskonform vorläufig sechs Flugzeuge mit Tranche 1–Konfiguration bis zur Verfügbarkeit von Flugzeugen der Tranche 2–Konfiguration zu liefern, führte das BMLV gemeinsam mit der Eurofighter GmbH eine Bedarfserhebung für den logistisch–technischen Parallelbetrieb beider Konfigurationen durch. Demnach wären zusätzliche Komponenten und Aggregate für die logistische Versorgung der Tranche 1–Flugzeuge während der Einführungsphase erforderlich gewesen; die Kosten hiefür wurden mit mindestens 15 Mill. EUR bis 20 Mill. EUR (bei Miete) bewertet. Eine diesbezügliche Beschaffung wurde nicht eingeleitet; eine Abklärung der Kostentragung erfolgte nicht.
Laut BMLV könnte die angestrebte Vereinheitlichung der Konfiguration der Flugzeuge auf Tranche 1 durch den Vergleich auch langfristig zu erheblichen Einsparungen beim Betrieb führen. Konkrete Zahlen über Einsparungspotenziale würden jedoch erst in einigen Jahren vorliegen.
39.2 Der RH stellte fest, dass sich durch die im Vergleich angestrebte Ver-einheitlichung der Konfiguration der Flugzeuge Einsparungen bei der Systemerhaltung (Wartung und Instandsetzung) ergeben könnten, die das BMLV noch nicht quantifizieren konnte. Er wies jedoch auf die aufgezeigten Probleme im Hinblick auf die Verwendung gebrauchter Systembauteile und die logistische Baugleichheit und Versorgung hin.
39.3 Laut Stellungnahme des BMLV seien seine vorgelegten Berechnungen über Einsparungen durch die Vereinheitlichung der Flotte und die erfolgte Reduzierung der Stückzahl, der Piloten sowie der Flugstunden nicht berücksichtigt worden.
39.4 Der RH erwiderte, dass die vom BMLV vorgelegten Unterlagen über Einsparungspotenziale, soweit sie für den RH nachvollziehbar waren, bereits im Prüfungsergebnis berücksichtigt wurden.
Gebrauchte Systembauteile
40.1 Laut BMLV sei es von der Eurofighter GmbH erstmals im November 2007 informiert worden, dass nicht nur in den sechs gebrauchten Flugzeugen, sondern auch in den „neuen“ Flugzeugen der Tranche 1–Konfiguration gebrauchte Systembauteile bzw. Komponenten der Tranche 2 verwendet würden. Die Eurofighter GmbH begründete dies damit, dass es sich dabei um die letzten produzierten Eurofighter der Tranche 1–Konfiguration handelte („End of Line“–Produktion) und teilweise keine Neuteile mehr zur Verfügung stünden.
Somit seien nur zwei von insgesamt 15 Flugzeugen als „ungebraucht und fabriksneu“ zu bezeichnen. Für die gebrauchten Systemteile bei den „neuen“ Flugzeugen vereinbarte das BMLV nach Abschluss des Vergleiches mit der Eurofighter GmbH einen Preisabschlag proportional zur Gesamtlebensdauer der Systemteile.
40.2 Der RH wies auf allfällige nachteilige Auswirkungen im Hinblick auf die Systemerhaltung sowie auf die weitere Versorgung mit Ersatz– und Umlaufteilen hin, weil diese erschwert und kostenintensiver sein könnte. Er empfahl, umgehend Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Ersatz– und Umlaufteilen einzuleiten, um allfällige Stehzeiten und Mehrkosten für das BMLV zu vermeiden.
40.3 Laut Stellungnahme des BMLV sei die Empfehlung des RH verwirklicht worden.
Logistische Baugleichheit und Versorgung
41.1 Für das BMLV war wegen unzureichender Kennzeichnung des ursprünglich gelieferten Materials nicht erkennbar, welche Logistikleistungen aus welcher Konfiguration stammten. Wegen teilweise mangelnder Verfügbarkeit von Ersatz– und Umlaufteilen der Tranche 1–Konfiguration hatte die Eurofighter GmbH auch kompatibles Material der Tranche 2–Konfiguration für Flugzeuge der Tranche 1–Konfiguration geliefert.
41.2 Der RH empfahl, eine verbesserte Datenqualität von Logistikleistungen der Eurofighter GmbH einzufordern, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarte logistische Baugleichheit.
41.3 Laut Stellungnahme des BMLV sei eine unzureichende Kennzeichnung des gelieferten Materials nicht vorgelegen.
41.4 Der RH verwies auf die unzureichenden Kennzeichnungen bei der Rücklieferung der Ersatz– und Umlaufteile für die Tranche 2–Konfiguration und hielt im Hinblick auf die vereinbarte logistische Baugleichheit seine Empfehlung aufrecht.
42.1 Laut den Kaufverträgen sollten die Flugzeuge der Tranche 2–Konfiguration baugleich sein. In der Detailvereinbarung wurde festgelegt, dass die nunmehr zu liefernden Flugzeuge (Tranche 1–Konfiguration) „in logistischer Hinsicht jedenfalls als baugleich zu betrachten seien“.
Laut BMLV sei logistische Baugleichheit dann gegeben, wenn das Ersatzmaterial und die Umlaufteile für alle gelieferten Flugzeuge austauschbar sind.
Laut Detailvereinbarung gibt es „keine relevanten Unterschiede in der logistischen Versorgbarkeit“ zwischen den neu produzierten Flugzeugen mit Tranche 1/Block 5–Konfiguration und den gebrauchten Flugzeugen mit Tranche 1/Block 2–Konfiguration, die auf Block 5–Standard umzurüsten waren. Eine genauere Definition dieser Regelung fehlte.
Wie bereits erwähnt, erstellte das BMLV im April 2008 einen internen Vorschlag für eine Definition der Begriffe „fast neuwertig“ und „logistisch baugleich“, der als Standpunkt des BMLV in die laufenden Bearbeitungen zur Vertragsanpassung eingebracht werden sollte.
42.2 Der RH wies darauf hin, dass „logistische Baugleichheit“ keinen eindeutig definierten Begriff darstellt. Er hielt weiters fest, dass die Formulierungen „in logistischer Hinsicht baugleich“ und „keine relevanten Unterschiede“ unbestimmt waren und in der Detailvereinbarung nicht weiter präzisiert wurden. Sollte die Interpretation des BMLV, dass nunmehr eine einheitliche Logistik mit frei austauschbaren Ersatz– und Umlaufteilen für alle Flugzeuge gewährleistet sei, nicht zutreffen, würden nicht die erwarteten wesentlichen Betriebserleichterungen, sondern allenfalls Verteuerungen eintreten.
Der RH empfahl, die unbestimmten Formulierungen bei den noch durchzuführenden Vertragsänderungen eindeutig zu defi nieren, um allfällige Folgekosten zu vermeiden.
42.3 Laut Stellungnahme des BMLV sei eine Umsetzung der Interpretation dieser Begriffe möglich.
42.4 Der RH hielt im Sinne der Rechtssicherheit seine Empfehlung aufrecht.
Nicht mehr produzierte Ersatz– und Umlaufteile (obsolete Komponenten)
43.1 Laut Vergleich ist eine „angemessene Versorgbarkeit“ mit Ersatz– und Umlaufteilen von der Eurofighter GmbH sicherzustellen.
Die Eurofighter GmbH informierte das BMLV im Jänner 2008 über obsolete Komponenten für die Flugzeuge der Tranche 1–Konfiguration. Dies betraf vorerst 27 verschiedene Ersatz– und Umlaufteile pro Flugzeug. Laut BMLV seien die obsoleten Teile teilweise durch Komponenten der Tranche 2–Konfiguration oder anderer Standards ersetzbar, wodurch zum Teil der vollständige Austausch größerer Bauteile erforderlich werden könnte. Zusätzlich bemühte sich das BMLV, mit anderen Luftwaffen Vereinbarungen über die Leihe von Komponenten abzuschließen.
Das BMLV konnte dem RH weder die Verfügbarkeit von Ersatzlösungen für die betroffenen Ersatz– und Umlaufteile bestätigen noch die Kosten hiefür angeben.
43.2 Der RH stellte fest, dass die Versorgung mit Ersatz– und Umlaufteilen insbesondere durch das Auslaufen der Produktion von Tranche 1–Flugzeugen betroffen war. Er wies darauf hin, dass der Deutsche Bundes-rechnungshof bereits im Jahr 2003 die Kostenproblematik im Zusam-menhang mit obsoleten Bauteilen aufgezeigt hatte.
Weiters wies der RH darauf hin, dass dem BMLV mit der unbestimmten Formulierung „angemessene Versorgbarkeit“ keine konkreten Durchsetzungsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Er sah durch die ersatzweise Verwendung von Bauteilen der Tranche 2–Konfiguration mögliche Kostenerhöhungen sowie eine Gefährdung der vereinbarten logistischen Baugleichheit.
Der RH empfahl daher, die Formulierung „angemessene Versorgbarkeit“ in den noch durchzuführenden Vertragsänderungen zu präzisieren.
43.3 Laut Stellungnahme des BMLV sei die logistische Versorgbarkeit gemäß der Detailvereinbarung für 30 Jahre sichergestellt. Weiters seien Maßnahmen zur Bereinigung der Obsoleszenzen eingeleitet worden.
43.4 Der RH verblieb im Hinblick auf die fehlenden konkreten Durchsetzungsmöglichkeiten bei seiner Empfehlung.
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... _Oesterrei
- Parlamentskorrespondenz Nr. 585 vom 25.06.2009
Rechnungshofausschuss diskutiert übger Eurofighter-Vergleich
Die Versorgung des Eurofighters mit Ersatzteilen sei für die nächsten 30 Jahre gesichert, die einzelnen Flugzeuge seien jedenfalls nicht teurer geworden, unterstrich der Minister.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
- peinlichen Auftritt, sachliche Inkompetenz und Eurofighter-Komplizenschaft (4749/J) (Beantwortet am 23. April 2010)
3. Sind Ersatzteile aus Eurofightern entnommen worden, um sie in andere Eurofighter einzubauen?
4. Wenn ja, wie oft und welche Ersatzteile?
Zu 3 und 4:
Ja; dabei handelt es sich um ein im Österreichischen Bundesheer seit mehreren Jahrzehnten implementiertes Verfahren.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
- Luftraumüberwachungsflugzeuge – Vergleich der Republik Österreich mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH; Follow–up–Überprüfung (Reihe Bund 2013/2)
Logistische Baugleichheit und Versorgung
[...]
(2) Im Rahmen des Nachfrageverfahrens hatte das BMLVS mitgeteilt, dass die logistische Baugleichheit bei der Abnahme eines jeden Flugzeugs geprüft und verifiziert worden sei. Das BMLVS mache die Zusicherung der dreißigjährigen logistischen Versorgbarkeit gegenüber der Eurofighter GmbH mit Nachdruck geltend.
(3a) Der RH stellte nunmehr fest, dass logistische Baugleichheit gemäß der Vertragsanpassung dann vorlag, wenn es „keine relevanten Unterschiede in der logistischen Versorgbarkeit“ betreffend Logistikschienen, Logistiklager, Ausbildungen und Bedienung zwischen Tranche 1/Block 5–Flugzeugen und solchen, die auf diesen Stand umgerüstet wurden, gebe. Gemäß dieser Definition waren sowohl die neu produzierten Flugzeuge mit Tranche 1/Block 5–Konfiguration, als auch die gebrauchten und von Tranche 1/Block 2– auf Block 5–Standard umgerüsteten Flugzeuge laut BMLVS logistisch baugleich.
(3b) Weiters stellte der RH fest, dass die angemessene Versorgbarkeit mit Ersatz– und Umlaufteilen in der Vertragsanpassung nicht eindeutig definiert wurde, sondern lediglich festgelegt wurde, dass eine angemessene Versorgbarkeit bestehe, die „durch verschiedene Maßnahmen“ erreicht werden könne. Eine Klausel, wie allfällige Mehrkosten für das BMLVS aufgrund von Versorgungsschwierigkeiten betragsmäßig beschränkt oder überhaupt ausgeschlossen werden, lag nicht vor.
17.2 Das BMLVS setzte die Empfehlung teilweise um. Die Flugzeuge waren zwar laut BMLVS logistisch baugleich, die angemessene Versorgung mit Ersatz– und Umlaufteilen wurde in der Vertragsanpassung jedoch nicht eindeutig definiert. Zudem fehlte eine Klausel, wie allfällige Mehrkosten für das BMLVS aufgrund von Versorgungsschwierigkeiten betragsmäßig beschränkt oder überhaupt ausgeschlossen werden.
17.3 Das BMLVS teilte in seiner Stellungnahme mit, dass die Versorgbarkeit mit Ersatz– und Umlaufteilen gemäß den Kaufverträgen und dem Vergleich auf eine Dauer von 30 Jahren vertraglich sichergestellt sei. Die Regeln für die Beschaffung und die Lieferung von Ersatz– und Umlaufteilen seien in den jeweiligen In–Service–Support–Verträgen definiert.
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... ter_FU.pdf
Glaubwürdig ist das alles nicht. Von den In-Service-Support-Verträgen wurden der ISS-3 (Ersatz- und Umlaufteile) und der EJ-3 (Triebwerke Eurojet EJ200) bis Februar 2024 verlängert. Anscheinend muss die logistische Versorgung etwa alle acht Jahre neu ausgehandelt werden. Von wegen es gäbe eine
"vertragliche Sicherstellung" der
"Versorgbarkeit mit Ersatz- und Umlaufteilen ... auf eine Dauer von 30 Jahren". Kein Flugzeughersteller würde einem Kunden so eine Garantie geben. Und keine Luftwaffe auf der Welt fliegt einen Kampfjet, ohne das Muster etwa alle zehn Jahre zu modernisieren (siehe
Schweiz) - Österreich fliegt den Eurofighter mittlerweile seit 14 Jahren, ohne jemals nennenswerte Summen in Upgrades investiert zu haben.
Die Mitglieder der
"Task Force", die quasi den Boden für den Vergleich von BM Darabos aufbereitet hat, sind in der verlinkten Anfragebeantwortung ersichtlich. OR Mag. Ing. Harald Schifferl ist seit 3. Mai 2011 Leiter der
FSG Bundesheergewerkschaft und mittlerweile Stellvertretender Vorsitzender des Zentralausschusses im BMLV. Seine 2006/2007 ausgeübte Funktion lässt sich nicht mehr eruieren, aber er war im
Juni 1996 beim Materialstab Luftfahrttechnik (Materialstab Luft/MSL) tätig und wurde im April 2009 im MSL zum Leiter der Abteilung Betriebsorganisation bestellt. Diese Bestellung hatte ein juristisches Nachspiel:
- Neuer FSG-Chef beim Heer (5. Mai 2011)
Schifferl ist pikanterweise jener Bedienstete, der bei der Bewerbung um die Leitung der Abteilung Betriebsorganisation im Materialstab Luft laut einem Gerichtsurteil anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde.
Vor zwei Tagen war bekanntgeworden, dass die Ausschreibung laut Richterspruch auf den „letztlich ernannten Beamten hingetrimmt“ und so der „minder geeignete“ Kandidat durch Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) als Leiter der Stelle eingesetzt worden war.
Der laut einem Dreiersenat bestgeeignete, aber letztlich unterlegene Bewerber war daraufhin vor Gericht gezogen und hatte die Republik geklagt und wird nun eine finanzielle Entschädigung bekommen.
https://orf.at/v2/stories/2056682/
Bgdr Eisenberger war zum damaligen Zeitpunkt Kommandant der Flieger
abwehrschule und mit der aktiven LRÜ nicht befasst. Und was GenMjr Jeloschek vor vier Jahren im U-Ausschuss bzgl. Betrieb und Logistik erzählt hat, war überhaupt etwas obskur:
- Kommuniqué des Untersuchungsausschusses über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die Befragung der Auskunftsperson Dipl. Ing. Erwin Jeloschek (409/KOMM)
Generalmajor Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek: [...] Wesentlich, kurz: Durch diese Informationen – oben braun unterlegt dargestellt – haben wir, ein kleines Team unter Leitung Peschorn, sehr viel Information gewinnen können. Wir mussten uns dann aufgrund dieser Information unter Absage des letzten Gesprächs in Salzburg zusammensetzen und haben in Abwicklung mit all den Vertretern, insbesondere Gruppe RechtLeg, einen Briefentwurf an Eurofighter zur Stellungnahme geschickt, der alle unsere Erkenntnisse, die wir – oberes Kästchen – in den Verhandlungen 11. bis 20. gefunden haben, zusammengefasst enthält, mit der klaren Auftragsseite, solange keine befriedigende Antwort vorliegt, diese Güteprüfung nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Hier noch einmal kurz dargestellt: Insbesondere ist es darum gegangen, dass die Erkenntnis, die wir aus der Ersatzteillieferung gewonnen haben, klar gezeigt hat, dass – am Beispiel der Turbine – eine gelieferte Turbine für Tranche 2 nicht in Tranche 1 verwendet werden kann, oder umgekehrt, eine Turbine Tranche 1 nicht im Block 2. Warum? – Weil das Tranche-1-Element der Turbine nach außen liegende Teile hatte, die nicht in den Rumpfkörper von Tranche 2 gepasst hätten und eine große Anzahl von Datenmodulen fehlt – und bitte darauf anzumerken, dass gemäß Vertrag drei Monate vor Abschluss der Güteprüfung das Ersatzmaterial da sein musste. Wir hatten ein Fehl von 233 Millionen festgestellt.
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Danke. Sie sprechen die Ersatzteilsituation selbst an. Gab es Berechnungen Ihrerseits zu der nach dem Vergleich notwendigen Versorgung der Luftfahrzeuge der Tranche 1 mit Ersatzteilen? Wurde die Ersatzteilschiene vonseiten des Ressorts je berechnet?
Generalmajor Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek: Darf ich die Frage zweigeteilt beantworten? Es ist, wie auch von mir heute eingangs dargestellt, der Liefergegenstand in V2 ein T2/B8. Wir haben vor dem Vergleich keinen Vertrag und keine vertragliche Regelung gehabt, die einen Liefergegenstand T1/B5 im Hintergrund hat. Das heißt, das BMLV hat vertraglich – und das ist eine unserer wesentlichen Feststellungen gewesen – zum Zeitpunkt der Lieferung keine Klarheit, keinen Inhalt gehabt, was an Ersatzteilen T1/B5 erforderlich ist.
Sie mögen das als Formalismus hinstellen und sagen, es ist das Gleiche wie ein T2/B8. Das ist unser Problem. Das Heranziehen, wie wir nachträglich feststellen konnten, einer im Vertrag vorgesehenen Flexibilisierungsklausel, das ganze Lieferelement T2/B8 auf T1/B5 umzulegen, schien mir nicht nachvollziehbar, denn wo sind dann die Ersatzteile für T2/B8?
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): [...] Herr Kammerhofer hat am Vormittag gesagt, der Vergleich hat im Lebenszyklus 1,2 Milliarden € gespart, Ministerialrat Hofer hat gesagt, dass sich die real eingesparte Summe, die kommuniziert wurde, bereits durch die teureren Ersatzteile und die höheren Betriebskosten im besten Falle amortisieren würde, wenn es nicht sogar ein Nachteil der Republik wird. Wie ist hier Ihre Einschätzung?
Generalmajor Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek: [...] Wenn Herr Ministerialrat Hofer eine Berechnung für Dinge vorlegt, für die wir zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen einzigen Preis hatten, dann ist er gut. Ich kann das nicht, denn ohne vertragliche Grundlagen eines Preises kann ich keine Berechnung anführen. Er hat ja hier unter Wahrheitspflicht ausgesagt, er wird das auch nachweisen können.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Was die Vorverwendung des Herrn GenMjr betrifft, ergeben sich erst recht Fragezeichen. Er war anscheinend mit dem Aufbau des Systems "Goldhaube" befasst,
2004 als
"Berater des Planungsstableiters" beschäftigt, u.a. auch am gescheiterten Projekt "ADONIS" zur Beschaffung eines Behördenfunksystems beteiligt und - laut einem
"Profil"-Artikel -
"ausgewiesener Experte für Flugzeugfunksysteme". Sein einziger nennenswerter Berührungspunkt mit der "Eurofighter"-Beschaffung scheint die Einführung von Link 16 gewesen zu sein:
TAUSCHITZ Othmar:
Das Österreichische Bundesheer in der Ära des Raumverteidigungskonzeptes - Erlebnisse und Ergebnisse
Im Amt für Wehrtechnik gab es eine kleine "Radarbaugruppe", die mit der Errichtung und Betreuung der vorhandenen Radars betraut war. Ihr Leiter war Dipl. Ing. Scharf, dazu gehörten die Diplomingenieure Franz und Jeloschek sowie eine Schreibkraft. Darüber hinaus konnte ich den vitalen, in der militärischen Datenverarbeitung tätigen Generalstabsoffizier Wiedermann gewinnen. Mit diesem kleinen Team hielt ich am 1. März 1975 die Gründungssitzung des "Stabes Luftraumbeobachtungssystem" ab. Was danach folgte, war ein richtiges österreichisches Wunder. Innerhalb eines Jahres war nach mühseliger Quartier-und Personalsuche in der Heckenast-Burian-Kaserne ein ca. vierzigköpfiger Stab etabliert, der unter Anwerbung junger Akademiker u.a. direkt von der Universität und mit Unterstützung des zivilen Ingenieurbüros Dr. Sobolka in wenigen Jahren mit dem System "Goldhaube" das modernste automatisierte Luftraumbeobachtungssystem hinstellte, das es bis heute gibt (die fliegenden AWACS-Systeme ausgenommen).
https://www.bundesheer.at/facts/geschic ... schitz.pdf
Untersuchungsausschussprotokoll (1/GO) 32. Sitzung, 07.05.2007 - öffentlicher Teil (68/KOMM)
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Am 12. Mai 2006, also auch ein Jahr vor geplanter Lieferung, gab es von US-Seite ein Schreiben mit dem Entwurf dieses so genannten Memorandum of Agreement. Das ist an Brigadier Jeloschek übermittelt worden. Haben Sie Kenntnis davon erlangt, dass die USA ein Jahr vorher das Okay geben mit einem Entwurf dieses Agreement?
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Gemäß der Aktenlage war bereits im November 2005 gemeinsam mit der Luftzeugabteilung und Ministerialrat Hofer eine Statusbesprechung bezüglich dieser Lizenzen. Im Zuge dieser Statusbesprechung hat Brigadier Jeloschek – er war Referent beim Leiter des Planungsstabes – angekündigt, dass noch im Jahr 2005 die Verhandlungen über dieses Memorandum mit den USA begonnen werden. Haben Sie die betreffenden Personen diesbezüglich angewiesen oder hat das der Planungsstab von sich aus als Implementierungsaufgabe wahrgenommen?
Bundesminister Günther Platter: Nein, es ist so, dass von mir der Auftrag war, so rasch wie möglich die Lizenzen zu besorgen. Und dann war es natürlich Aufgabe der zuständigen Verantwortlichen – ich glaube, Jeloschek war verantwortlich, was die Lizenzen betraf –, die haben das in ihrer Verantwortung dann weiter zu verfolgen auf der Grundlage meiner ganz klaren Anweisung. Das war bereits im Jahr 2004.
Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek: [...] Wir sehen hier, zu Beginn 2003, den Vertrag. Wir sehen dann die Planungsvorarbeiten in diesem Bereich. In diesen Planungsvorgang war ich eingebunden im Sinne meiner Unterstützung für den Leiter Planungsstab, der mich in diesem Bereich der Strukturplanung zugeordnet hat, als unterstützend für die Planung des neuen Flugfunksystems. In diesem Bereich kommen – wie vorhin dargestellt – diese gleichen Einrichtungen zum Tragen.
Bis zum 12. Jänner 2005 gab es hier Vorarbeiten, Vorgespräche mit verschiedenen Dienststellen in diesem Bereich, die alle dazu dienlich waren, dies zu erfassen: Was muss ich eigentlich tun? Welche Schritte setze ich? – Das waren noch keine Verhandlungen in dem Sinn.
Der formale Antrag an das US-Kommando ist am 12. Jänner 2005 gestellt worden, von unserem Generalstabchef an General Jones. Nach einer entsprechenden Replik kam es dann Schritt für Schritt – das hier aufzuzeigen, erspare ich mir – zu der Möglichkeit, die Verhandlungen über dieses bilaterale Sicherheitsabkommen aufzunehmen. Ich habe hier, stellvertretend für mehrere Urgenzen, nur eine Urgenz eingezeichnet, die unter dem Motto erfolgt ist: Wann endlich können wir verhandeln?
Am 27. November 2006 war es so weit, dass wir den ersten Schritt erreicht haben – ich verweise auf die Folie –: Wir hatten endlich dieses bilaterale Sicherheits-Agreement! Dieses Agreement hat uns in die Lage versetzt, danach in kürzester Zeit dieses Interoperabilitäts-Board zu gründen und eine erste Besprechung abzuhalten. Das war Anfang Dezember der Fall. Es war ein Gespräch, in dem wir zum ersten Mal erfahren haben, was alles zu tun ist und wie der Ablauf ist, und da wurden so genannte Action Items festgelegt.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Brigadier, waren Sie grundsätzlich in den Beschaffungsvorgang für den Eurofighter eingebunden? (Dipl.-Ing. Jeloschek: Nein!) – Irgendwann, zu irgendeinem Zeitpunkt? (Dipl.-Ing. Jeloschek: Nein!)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Protokoll Untersuchungsausschuss 37. Sitzung, 19.6.2012 (237/KOMM)
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Frau Dr.Sleha, wofür waren Sie bei ADONIS aus Ihrer Sicht konkret zuständig? Was war Ihre definierte Aufgabe?
Dr. Elisabeth Sleha: Ich war Leiterin der Abteilung. Projektleiter Ing. Blaha war einermeiner Mitarbeiter und hat in seiner Funktion als Leiter des Fachbereichs Funkwesen das Projekt selbst geleitet. Insoweit war ich natürlich auch für das Fortschreiten des Projektes an und für sich mit zuständig, aber auch insoweit, als Akten zu erledigen waren, die meiner Approbation beziehungsweise Vorapprobation in der Linienorganisation bedurften.
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Im Zuge des Ministerratsvortrages vom 30. Oktober 2001 konnten dann weitere Schritte, Ausschreibung und so weiter, in die Wege geleitet werden. Meiner Information zufolge waren Sie dann Mitglied der Zuschlagskommission?
Dr. Elisabeth Sleha: Das ist richtig.
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Wer waren die anderen Mitglieder dieser Zuschlagskommission?
Dr. Elisabeth Sleha: Das war der Projektleiter Ing.Blaha, Brigadier Jeloschek von der Landesverteidigung und zwei Angehörige der Firma Austroconsult. Allerdings war die Sitzung der Zuschlagskommission noch einem weiteren Forum zugänglich, es waren nämlich Vertreter sämtlicher Bundesländer anwesend, des Finanzministeriums, weitere Vertreter des Bundesministeriums für Landesverteidigung und des BMVIT, wenn ich mich recht erinnere, es war ein sehr großer Personenkreis als Zuhörer dort anwesend.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Auflösung der "Task Force" Eurofighter (327/J) (Beantwortet am 27. Januar 2009)
11. Entspricht es den Tatsachen, dass Genmjr Jeloschek in den Ruhestand tritt?
12. Wenn ja, wann?
13. Wenn ja, warum?
Zu 11 bis 13:
GenMjr Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek wurde auf Grund seiner Erklärung gemäß § 15 i.V.m. § 236b BDG 1979 mit Ablauf 30. November 2008 in den Ruhestand versetzt.
15. Wann wurde Genmjr Jeloschek zum Brig befördert?
16. Wer hat dies veranlasst?
17. Warum wurde dies veranlasst?
18. Wie lange versah Genmjr Jeloschek seinen Dienst als Brig?
Zu 15 bis 18:
GenMjr Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek wurde nach Erreichung der Voraussetzungen mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1991 zum Brigadier befördert. Er versah seinen Dienst als Brigadier vom 1. Juli 1991 bis zum 31. Juli 2008.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Mjr Christian PROBST, in: Flieger aktuell. Nachrichten der Fraktion Christlicher Gewerkschafter aus dem FA Luft, Ausgabe 1/2009 hat geschrieben:Einer seiner Berater war der in "Blitzlicht" gelobte GenMjr Jeloschek, welcher aufgrund seiner Parteizugehörigkeit Entscheidungen getroffen hat, sicher aber nicht aufgrund militärischer Notwendigkeiten. Er wurde aus seiner Pension mittels Sondervertrag extra zurückgeholt.
https://flieger.bundesheergewerkschaft. ... l_1_09.pdf
Sondervertrag für Genmjr Erwin Jeloschek (590/J) (Beantwortet am 11. März 2009)
1. Wann ist Genmjr Jeloschek in den Ruhestand getreten?
Zu 1:
Mit Ablauf des 30. November 2008.
2. Welchen Vertrag hat das BMLV mit Genmjr Jeloschek abgeschlossen?
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml