Das Debakel geht weiter.
Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift 12/2020 hat geschrieben:
Panzermörser 16: Truppentauglich?
Der Panzermörser 16 war schon verschiedentlich Gegenstand kritischer Berichterstattung in der ASMZ und in der Tagespresse. Der Schreibende wies als erster auf die vielfältigen Mängel des Panzers im Detail hin und bezeichnete ihn als Fehlkonstruktion von Ingenieuren, «die eine technisch mögliche Lösung gesucht, aber keine Ahnung von den Anforderungen an einen Panzermörser auf dem Gefechtsfeld gehabt haben».1
Rudolf P. Schaub
Die Eidgenössische Finanzkontrolle sah sich aufgrund der publizierten negativenBerichte veranlasst, das Vorgehen des VBS bei der Beschaffung des Panzers zu untersuchen.2
Sie kritisierte den Beschaffungsentscheid als in verschiedener Hinsicht nicht nachvollziehbar und stellte (sachfremde) politische Einflussnahme und Verstösse gegen die geltenden Beschaffungsrichtlinien fest.3
Ihre Kritik gipfelt in der Rüge, das VBS habe das zu beschaffende Mörsersystem weder erprobt noch auf technische und kommerzielle Risiken überprüft, bevor dessen Beschaffung in der Armeebotschaft beantragt worden sei.4
EigenmächtigeTruppentauglichkeitserklärung der armasuisse
Am 24. April 2020 veröffentlichte die armasuisse ohne Kenntnis und Zustimmung der in die Überprüfung der Truppentauglichkeit des Panzers involvierten militärischen Stellen eine Medienmitteilung, der Panzermörser 16 sei truppentauglich.
Dies entsprach nicht dem erst am 25. Mai 2020 unterzeichnet vorliegenden Bericht über die Ergebnisse des im März 2020 erfolgten Truppenversuchs.
Darin wurde der Panzermörser 16 als nur «bedingt truppentauglich» qualifiziert.
Diese Beurteilung überzeugt allerdings nicht aufgrund der festgehaltenen Ergebnisse der vorgenommenen Prüfungen und aufgrund der nicht durchgeführten Kontrollen.
5 Die verfrühte und falsche Medienmitteilung der armasuisse ermöglichte insbesondere folgende, aufgrund des EFK-Berichts naheliegende Argumentation beziehungsweise Schutzbehauptung:
Zwar habe die EFK Unregelmässigkeiten bei der Beschaffung des Panzermörsers 16 gerügt; dennoch liegt nun ein brauchbares, truppentaugliches Waffensystem vor.
Das durch die EFK missbilligte Vorgehen habe sich nicht negativ ausgewirkt und insbesondere keinen Schaden verursacht.
Keine Überprüfung der Allwettertauglichkeit des Panzermörsers 16
In der Truppentauglichkeitserklärung 12-cm-Mörser 16 des Armeestabs vom 3. August 2020 ist als Vorbemerkung festgehalten:
6 «Das Schiessen mit dem 12-cm-Geschütz bei Niederschlag ist durch arma - suisse noch nicht zugelassen worden, da noch keine zweckmässige Rohrabdeckung verfügbar war.
Somit können aus dem Trp Vsu7 keine Aussagen bezüglich der Handhabung8 der Waffe bei nasser Witterung gemacht werden.»
Allein aufgrund dieser Feststellung ist das Schlussurteil in der Truppentauglichkeitserklärung, der Panzermörser 16 sei «bedingt truppentauglich», mehr als erstaunlich.
Wie kann ein Waffensystem als bedingt truppentauglich beurteilt werden, wenn nicht geprüft worden ist, ob es unter häufig vorkommenden, widrigen Wetterbedingungen einwandfrei funktioniert? Probleme hinsichtlich Zuverlässigkeit beim Schiessen sind aber selbst ohne Schiessversuche bei schlechten Wetterverhältnissen bereits erkannt worden.
Denn als «roter» Kritikpunkt wird gerügt, die Pulverladungen im offenen Geschützraum (open hatch) würden infolge unzweckmässiger Lagerung nass, so dass sie nicht mehr zuverlässig durch die Patronen der zu verschiessenden Granaten gezündet würden. Dies wirkt sich zwangsläufig negativ auf die Zuverlässigkeit des Mörsers beim Schiessen aus und kann beim Überschiessen zu gefährlichen Kurzschüssen für die eigenen Truppen zwischen dem Mörser und dem Ziel führen.
Es ist in künftigen Schiessversuchen auch zu prüfen, ob die Ladungen beim Ladevorgang während starken Regens nicht nass werden.
Untaugliche Konstruktion der Geschützraum-Deckel
Steht der Panzer mit geöffnetem Geschützraum im Regen, z.B. beim Schiessen, sammelt sich auf den Innenseiten der beiden Geschützraum-Deckel Wasser an.
Dieses ergiesst sich in den Geschützraum, wenn die Deckel geschlossen werden. Das kann zur Funktionsuntauglichkeit des Panzers führen und ist für die Besetzung äusserst unangenehm. Es ist übrigens zu bezweifeln, dass der Geschützraum mit geschlossenen Deckeln den erforderlichen ABC-Schutz gewährt. Sind die Deckel offen, ist das Manövrieren mit dem Panzer ein riskantes Unterfangen.
Wirkungssektor von 120° anstatt 360°
Der im Panzer montierte Mörser «Cobra» von RUAG soll zwar in allen Elevationen um 360° drehbar sein, kann aber wegen des engen Geschützraumes und des Ladeautomaten auf dem Rohr imWiderspruch zu den ursprünglichen Ankündigungennur im Sektor 10 bis 14Uhr (= 120°) in Fahrtrichtung (= 12 Uhr) schiessen.
Dies wird den Einsatz des Panzers im Kampf erheblich erschweren, weil technische Stellungswechsel schon bei geringen Änderungen der Schussrichtung unumgänglich sind. Ausserdem schränkt der Wirkungssektor von 120° die Möglichkeiten des Panzers auch beim Stellungsbezug stark ein. Darüber ist im Bericht über die angebliche Truppentauglichkeit des Panzermörsers nichts vermerkt.
Es ist seltsam, dass die Schweizer Armee imJahr 2016 einen Panzermörsermit einem Wirkungssektor von 120° beschafft. Denn die gezogenenGeschütze, die ab 1971 durch die Panzerhaubitzen M-109 abgelöst wurden, hatten bereits einen Wirkungssektor von 120° ohne technischen Stellungswechsel.
Die 10,5-cm-Haubitzen und Kanonen konnten zudem auf eine Grundplatte abgestützt und hydraulisch angehoben werden. Dies ermöglichte es den Kanonieren, ihr Geschütz mit geringstem Zeitaufwand um 360° in eine andere Schussrichtung zu drehen, was beim Panzermörser 16 nicht möglich ist. Dieser kann als Radpanzer keine Drehungen an Ort durchführen. Sein Wendekreis beträgt 17 Meter.
Drehungen können bei beschränkten Platzverhältnissen somit nur mit zahlreichen kurzen Vorwärts- und Rückwärtsfahrten mit grossem Zeitaufwand vorgenommen werden.9
Der Mörser soll seine Feuerstellungen auf Strassen und Plätzen zwecks Vermeidung von Spuren im Nebengelände beziehen.
Vorgegebenes Gesamturteil
Im Bericht wird zwischen «orangen» Beanstandungen, das heisst «bedingt truppentauglich », und «roten» Beanstandungen, das heisst «nicht truppentauglich», unterschieden. Der Bericht enthält 95 orange und 120 rote Beanstandungen.10
Trotz dieser Beanstandungen und der Tatsache, dass das Funktionieren des Mörsers bei Regen und Schneefall infolge einer Weisung von armasuisse nicht überprüft werden konnte, beurteilt der für die Prüfung verantwortliche Mörsersachverständige, ein Major der Artillerie, den Panzermörser 16 für «bedingt truppentauglich». Diese nicht nachvollziehbare, geradezu bizarre Beurteilung wird nicht begründet. Das wäre mit Überzeugungskraft auch nicht möglich gewesen. Noch grotesker ist folgende Aussage des Armeestabes in seiner formellen Genehmigung der Truppentauglichkeitserklärung vom 4. August 202011: «Die militärischen Anforderungen wurden überprüft und grösstenteils als erfüllt betrachtet.»
Im VBS werden wichtigste Arbeiten auf verschiedenen Stufen offensichtlich nicht professionell durchgeführt und Dokumente verfasst, bei denen die Verfasser wissen oder wissen müssen, dass ihre Aussagen nicht zutreffen. Diese Mitarbeiter haben Pseudo-Abklärungen durchzuführen, wobei mindestens das Gesamtergebnis vorbestimmt ist.12
Dies führt zu peinlichen Diskrepanzen in den Aussagen. Es sollte niemanden im VBS erstaunen, wenn ihr Arbeitgeber und die Landesverteidigung immer weniger Kredit im Schweizer Volk geniessen.
Oberstlt aD
Rudolf P. Schaub
Dr. iur.
Rechtsanwalt im Ruhestand
6318 Walchwil
Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift 12/2020 25 - Wirtschaft/Rüstung
1 Schaub, Rudolf, Schweizer Armee – Tauglich für den Ernstfall oder teure Luftschloss-Armee? S. 32ff., Walchwil, April 2019.
2 Eidgenössische Finanzkontrolle, Prüfung der Beschaffung 12-cm-Mörser 16, 4. März 2020 (zit.EFK-Bericht).
3 Die Hauptverantwortung für die Beschaffung des nicht gefechtsfeldtauglichen Panzermörsers 16 tragen Bundesrat Ueli Maurer, Chef VBS, und Korpskommandant aD André Blattmann, Chef der Armee. BR Maurer stoppte die Beschaffung des Panzermörsers «NEMO» finnischer Provenienz, obwohl die Kaufverträge unterschriftsreif vorlagen. Ausschlaggebend dafür soll eine Intervention der RUAG gewesen sein. Diese beschwerte sich, der Kauf des Mörsers «NEMO» wäre eine Misstrauenskundgebung gegen ihren zukünftigen Mörser «Cobra» und würde dessen Verkauf an Drittstaaten gefährden. Korpskommandant Blattmann befahl die Änderung des ursprünglichen Pflichtenhefts dem Chef Lehrverband Panzer/Artillerie, damit der erst auf Bildschirmen Gestalt annehmende Panzermörser der RUAG das Pflichtenheft erfüllte.
4 EFK-Bericht, S. 23
5 Dazu unten
6 S. 4
7 Militärische Abkürzung für Truppen-Versuch
8 Richtig wäre «bezüglich des Funktionierens».
9 Schaub, Rudolf, Schweizer Billig-Armee – Im «hybrid Modus» von Bundesrätin Viola Amherd, S. 59f.
10 In Anbetracht dieser Beanstandungen ist die Werbung der RUAG für den Mörser «Cobra» in der ASMZ ziemlich grotesk und dient nur der Image-Pflege. Absatzfördernd ist sie sicher nicht.
11 Truppentauglichkeitserklärung 12-cm-Mörser 16, S. 4.
12 Wenn ein nicht gefechtsfeldtauglicher Panzermörser beschafft wird, um die Exportchancen seiner Herstellerin nicht zu beeinträchtigen, liegt es auch nahe, das missratene Vehikel als truppentauglich zu bezeichnen, damit sich die Exportchancen der Herstellerin nicht komplett in Luft auflösen.