Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
https://www.kleinezeitung.at/politik/in ... eschaffung7 statt 4 Euro Heer kauft teuer: Opposition kritisiert Beschaffung der Massentests
Während die Slowakei vier Euro pro Test gezahlt habe, müsse Österreich knapp sieben Euro hinlegen, kritisiert die SPÖ. Auch die FPÖ sieht "gesundheitspolitische Schnapsidee".
30 Millionen Euro Mehrkosten
Laimer stieß sich vor allem an den Anschaffungskosten: "Während die WHO, USA aber auch das kleine Land Slowakei einen Test um rund 4 Euro erwarben, hat das Bundesheer knapp 7 Euro pro Test hingelegt." Hochgerechnet auf die insgesamt 10 Millionen angeschafften Tests seien das Mehrkosten von knapp 30 Millionen Euro. Für diese müssten nun die österreichischen Steuerzahler "blechen".
Ich finde das ganze sehr interessant, dass das Bundesheer laut diesem Bericht, die Massentests ankaufen muss!
Woher kommt das Geld? Aus dem Heeresbudget? Wäre das nicht die Aufgabe des Gesundheitsministeriums, solche Tests anzukaufen?
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
Bundesheer übernimmt Betreuung im Seniorenpflegeheim
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... pflegeheimHeute wurde der Assistenzeinsatz erkundet.
Zuletzt geändert von theoderich am Mi 2. Dez 2020, 09:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
Mit anderen Worten, für knapp 6.000 Soldaten im medizinischen Assistenzeinsatz sind 2.500 Fahrzeuge zu veranschlagen?
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
Auch der Coronaeinsatz zeigt uns die derzeitigen Grenzen des ÖBH auf.
In NÖ hat das Milkdo die Segel gestrichen (keine Kapazitäten mehr vorhanden) und die Feuerwehr ist für die landesweite Logistik (das Verteilen der Tests und Schutzausrüstung an alle Gemeinden ) eingesprungen...
https://noe.orf.at/stories/3079299/
In NÖ hat das Milkdo die Segel gestrichen (keine Kapazitäten mehr vorhanden) und die Feuerwehr ist für die landesweite Logistik (das Verteilen der Tests und Schutzausrüstung an alle Gemeinden ) eingesprungen...
https://noe.orf.at/stories/3079299/
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
Heeresgebührengesetz, Heeresdisziplinargesetz, Änderung (80/ME)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
neuerliche Assistenzanforderung des Bundesheeres zum Schutz von Botschaften und internationalen Institutionen (3709/AB)
Beschlussprotokoll des 43. Ministerrates vom 23. Dezember 2020
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bund ... -2020.html
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
- Kurzinformation
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 853289.pdfHauptgesichtspunkte des Entwurfs
Im Zusammenhang mit COVID-19 und dessen Eindämmungsmaßnahmen auch im Rahmen von Assistenzeinsätzen des Bundesheeres erfolgte erstmalig in der 2. Republik die Teilmobilmachung des Bundesheeres durch die Heranziehung von Wehrpflichtigen des Präsenzstandes zum Aufschubpräsenzdienst bzw. von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst.
Dabei zeigte sich, dass es auf Grund der unterschiedlichen Wehrdienste, zu denen die betreffenden Soldatinnen/Soldaten herangezogen wurden, zu erheblichen Unterschieden bei den Bezugsansprüchen nach dem Heeresgebührengesetz (HGG) kam.
Diese erkannten Probleme sollen mit der vorliegenden Novelle durch eine Harmonisierung dereinsatzspezifischen Besoldung weitgehend bereinigt werden. In diesem Zusammenhang sindauch entsprechende Formalanpassungen im Heeresdisziplinargesetz (HDG) erforderlich.
Des Weiteren soll zur Hebung von freiwilligen Meldungen für Milizübungen vonSoldatinnen/Soldaten im Grundwehrdienst eine Freiwilligenprämie und eine Kaderausbildungsprämie ins Leben gerufen werden.
neuerliche Assistenzanforderung des Bundesheeres zum Schutz von Botschaften und internationalen Institutionen (3709/AB)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtmlZur Frage 5:
Nein.
- Werden seitens des BMI Kosten dieser Assistenzanforderung dem BMLV erstattet?
- Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Die Regierungsvorlage zu § 2 des Wehrgesetzes führt dazu auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Vorschriften aus, dass das Bundesministerium für Landesverteidigung
1. den gesamten Personalaufwand für sämtliche eingesetzten militärischen Kräfte - also im Wesentlichen die gesamte Besoldung sowohl für die Soldaten in einem Dienstverhältnis zum Bund als auch für jene im Präsenz-oder Ausbildungsdienst - und
2. den sog. Amtssachaufwand - also etwa die Kosten für die im Assistenzeinsatz verwendeten militärischen Sachmittel (z.B. Treibstoff, Bewaffnung, Munition u.ä.) oder jene für die Unterbringung und Verpflegung der eingesetzten Soldaten - aus seinen Budgetmitteln trägt.
Dagegen werden von den anfordernden Behörden jene Sachaufwendungen zu übernehmen sein, die im konkreten Assistenzeinsatz erst entstehen (z.B. der Ersatz von Schäden, die während der Assistenzleistung durch die eingesetzten militärischen Kräfte verursacht werden); dies gilt auch für die als Zweckaufwand bezeichneten Aufwendungen, die von vornherein ausschließlich für die jeweiligen Assistenzzwecke gemacht werden (also etwa die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die nur für derartige Hilfeleistungen erforderlich sind).
Dem Bundesministerium für Inneres wurde im konkreten Fall keine Information über einen zu ersetzenden Zweckaufwand übermittelt.
Beschlussprotokoll des 43. Ministerrates vom 23. Dezember 2020
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bund ... -2020.html
- Bericht des Bundesministers für Inneres, Zahl 2020-0.820.184, betreffend Einschränkung der polizeilichen Personalressourcen und polizeiliche Zusatzaufgaben durch Covid19; Assistenzleistung des Österreichischen Bundesheeres zur Überwachung ausländischer Vertretungen und sonstiger gefährdeter Objekte
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... 12_mrv.pdfDie sicherheitspolizeiliche Assistenzleistung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Wehrgesetzes 2001 soll
- zum Zwecke der Durchführung von Raum- und Objektschutzaufgaben,
- mit bis zu 300 Assistenzsoldaten,
- bis zur Erreichung des Einsatzzwecks, längstens aber bis zum 31.03.2021
aufrechterhalten werden.
Mit dieser Maßnahme allfällig verbundene budgetäre Auswirkungen haben im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des assistenzleistenden Ressorts ihre Bedeckung zu finden.