Zu den Gewinnern des Budgets 2021 gehört auch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP). Ihr Haushalt war heuer aufgestockt worden und sollte laut dem bisherigen Finanzrahmen ab 2021 wieder sinken. Das wird nun revidiert: Das Bundesheer erhält im kommenden Jahr um fast 130 Mio. Euro mehr als heuer.
Quelle: https://orf.at/stories/3184524/
Im bisherigen Finanzrahmen war ja noch eine Budgetsenkung für 2021 vorgesehen. Für 2020 waren 2.545,7 Mio. EUR geplant. 130 Mio mehr entspricht einer Steigerung von 5,1%. Es sind allerdings noch keine Zahlen verfügbar die belegen, ob das wirklich die Basis ist, auf die die 130 Mio. EUR aufgeschlagen werden. Vermutlich ist der Sonderinvest für Hubschrauber und Milizpaket eingerechnet.
Die Auszahlungen sind in der UG 14 im BVA-E 2021 um 127,1 Mio. € höher geplant als im
BVA 2020. Dies ist zum kleineren Teil auf Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-
Pandemie zurückzuführen, für die 2021 bei der UG 14 ein Betrag von 14,1 Mio. € für Miliz
und Assistenzeinsatz aufgrund der COVID-19-Bekämpfung veranschlagt ist. Im BVA 2020
war für diesen Zweck noch der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (zentral bei der UG 45
Bundesvermögen) budgetiert.
Überwiegend ist der Anstieg darauf zurückzuführen, dass 120,0 Mio. € an Aufstockungen
für Sonderpakete (für Sanitäts-, Terrorschutz-, ABC- und Katastrophenschutzpaket jeweils
25,0 Mio. € zur Verbesserung des Ausrüstungsstands, für Cybersicherheit 20,0 Mio. €)
bereitgestellt werden. Weiters wurde die UG 14 für das Jahr 2021 zur Stärkung der Miliz
um 70,0 Mio. € aufgestockt.
Es sind Mittel, die zwar prinzipiell im Budget stehen, die aber nur bei Zustimmung des Finanzministers verbraucht werden dürfen. Und wenn sie im Laufe des Finanzjahres nicht verbraucht werden, werden sie am Ende des Jahres automatisch aus dem Budget gestrichen. Andernfalls dürfen nicht verbrauchte Finanzmittel nämlich einer Rücklage zugeführt und in einem darauf folgenden Finanzjahr verbraucht werden.
Bundeshaushaltsgesetz 2013
Bindungen im Rahmen der Veranschlagung
§ 37. (1) In begründeten Ausnahmefällen kann im Rahmen der Veranschlagung die Verfügungsmacht über veranschlagte Mittelverwendungen von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem haushaltsleitenden Organ eingeschränkt werden (Bindung im Rahmen der Veranschlagung). Jede Einschränkung ist bei der Erstellung des Bundesfinanzgesetz-Entwurfes im Teilheft ersichtlich zu machen und an das beschlossene Bundesfinanzgesetz anzupassen.
(2) Gebundene Mittelverwendungen gemäß Abs. 1
stellen keine Mittelverwendungsbindungen gemäß § 52 dar;
dürfen nicht zu Mittelumschichtungen (§ 53) herangezogen werden;
sind nicht rücklagefähig (§ 55 Abs. 4 Z 4).
Die vereinbarten Bindungen gemäß Abs. 1 können im laufenden Finanzjahr im Einvernehmen der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen mit dem haushaltsleitenden Organ aufgehoben werden.
Mithilfe solcher "Bindungen im Rahmen der Veranschlagung" wurde z.B. unter dem damaligen Minister Doskozil die Fake-Budgeterhöhung "Sicherheitsmilliarde plus" kreiert.
Das is mir schon klar, Kontrolle usw....
Verstehe aber den Sinn dahinter nicht.
Wird ja eh jeder Cent gebraucht.
Gibts da eine "Richtlinie" bei welcher höhe das FM sagt: wir prüfen.....dann, wird leider nix...
Wie ist es eigentlich bei gewissen Beschaffungen:
Habe da bei einer Aussendung gelesen: Feldbetten, Multifunktionszelte....wurden beschafft. Muß da eine "Ausschreibung" gemacht werden oder erst ab einer gewissen Höhe des Betrages?