Medienberichte 2020

Landesverteidigung, Einsätze & Übungen, Sicherheitspolitik, Organisation, ...
Berni88
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von Berni88 »

Ich packs mal hier herein:
JB 18 übt "im" Erzberg:

https://esut.de/2020/04/meldungen/20077 ... rroristen/
souverän AT
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von souverän AT »

Sicherheitspolitik in der Corona-Krise: Die sorglose Republik

Das Bundesheer warnte vor einer Flüchtlingswelle - vergeblich; vor einer Pandemie - vergeblich. Und es warnt vor Terror und Blackout - vergeblich?
Das mangelnde Interesse der Politik für Sicherheitsfragen (abseits von Kriminalitätsstatistiken) entspricht der Sorglosigkeit in der Bevölkerung. In der öffentlichen Diskussion spielen sicherheitspolitische Fragen keine Rolle, auch in Wahlkämpfen sind sie irrelevant. Vertreter der Armutskonferenz treten regelmäßig im TV auf, Teilnehmer an Sicherheitskonferenzen so gut wie nie. Das Heer und seine Soldaten werden durchaus geschätzt, freilich vor allem als schwere Feuerwehr im Assistenzeinsatz. Der Schutz des Luftraums und die militärische Verteidigung der Landesgrenzen werden mangels real empfundener Bedrohungen nicht ernstgenommen - bis auf einmal wieder ein Jahrhundertrisiko schlagend wird. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von einem "Sicherheitsparadoxon". Je sicherer ein System erscheint, desto anfälliger ist es, da niemand Vorsorge für größere Störungen trifft. Und Kassandrarufe werden ignoriert.

https://www.profil.at/oesterreich/siche ... m9gSZkozgQ
theoderich
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von theoderich »

Milizsoldaten vor Coronavirus-Einsatz

https://salzburg.orf.at/m/stories/3045785/
theoderich
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von theoderich »

Österreich stellt bis zu 15 Soldaten für EU-Libyen-Mission
Österreich will sich mit bis zu 15 Bundesheer-Soldaten an der neuen EU-Operation "Irini" zur Überwachung des UNO-Waffenembargos gegen Libyen beteiligen. Das Mandat, das bis Ende 2021 gelten soll, wird am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Wann die Mission ihre Tätigkeit aufnehmen wird, ist vorerst noch unklar.
Zusätzlich zu den 15 Bundesheer-Soldaten will der Ministerrat am Mittwoch die Entsendung von bis zu 30 weiteren Personen für "vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten" beschließen. Darüber hinaus sollen bis zu 20 Personen als Crewmitglieder vorübergehend im Rahmen von Lufttransporten oder Aeromedevac mit dem Lufttransportsystem C-130 Hercules entsendet werden können.
https://www.kleinezeitung.at/service/ne ... yenMission


Bild
https://twitter.com/Bundesheerbauer/sta ... 3816272896
chris10
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von chris10 »


Jägerbataillon Steiermark "Erzherzog Johann"


Bild

Ist das ein STG77 Marke "Eigenbau"?

https://www.facebook.com/jgbst/?__tn__= ... StMMHOLYcw
Milizler
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von Milizler »

WTF - spannend, habe ich in der Form noch nie gesehen, ich hoffe für den Kameraden dass das irgendein offizielle Versuch ist.

Nach Betrachtung des FB Artikels glaube ich eher, es handelt sich um eine Privataufnahme vor dem Einrücken..... aber ist das ein Schalldämpfer?

Ich weiß nicht ob man sich mit solchen Fotos auf FB einen gefallen tut.....
souverän AT
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von souverän AT »

FPÖ – Schnedlitz erneuert Rücktrittsforderung gegen Verteidigungsministerin Tanner

https://boerse-express.com/news/article ... ner-206422

Hoyos: „Den großspurigen Ankündigungen der Ministerin müssen endlich Taten folgen. Ohne rechtliche Klarheit und Transparenz kann es keine Entscheidung zur Luftraumüberwachung geben."

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... rau-tanner
Dr4ven
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von Dr4ven »

chris10 hat geschrieben: Di 28. Apr 2020, 09:35
Jägerbataillon Steiermark "Erzherzog Johann"


Bild

Ist das ein STG77 Marke "Eigenbau"?

https://www.facebook.com/jgbst/?__tn__= ... StMMHOLYcw
Nein, das ist eine AIRSOFT pewpewpew: https://samoon.com.tw/ghk-aug-a3

Die Optik gibt es auf Alibaba um 30 Euro: https://de.aliexpress.com/item/32933868 ... 9a2f1b12-2

Fakt..und der gestrige Treppenwitz.
theoderich
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von theoderich »

Soldaten als Polizisten: Geht das überhaupt?
Dort, wo zuletzt noch Polizisten Dienst taten, sind nun, in der Coronakrise, Soldaten am Werk. Doch dies sehe die österreichische Bundesverfassung nicht vor, meint der Verfassungsrechtler Heinz Mayer (vormals Dekan der juridischen Fakultät in Wien) im Gespräch mit der „Presse“.

Dabei wird Mayer deutlich: „Ich halte das für verfassungswidrig.“ Das Bundesheer könne sehr wohl im zivilen Bereich tätig werden, vor allem um bei Katastrophen Hilfe zu leisten. Auch in Sicherheitsfragen sei ein Assistenzeinsatz nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel bei einer Bedrohung von Staatsorganen durch Terror. Wachdienste vor Botschaften hingegen seien durch den entsprechenden Artikel der österreichischen Bundesverfassung (Artikel 79, Absatz 2) nicht erfasst. Allerdings seien auch keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen daran geknüpft, wenn das Heer diese Aufgaben trotzdem wahrnehme.
Der Verfassungs- und Verwaltungsrechts-Experte Bernd-Christian Funk möchte Mayer „nicht unbedingt widersprechen“, dennoch hat er eine differenzierte Meinung zur Wachtätigkeit von Soldaten vor Botschaften Funk: "Ich würde es anders sehen". Nämlich so: „Wenn vom Bundesheer eine sicherheitspolitische Aufgabe übernommen wird, die ansonsten nur unter Schwierigkeiten von zivilen Behörden übernommen werden könnte, lässt sich das mit einer Auslegungsdehnung in der Verfassung unterbringen.“ Und die Bewachung von Botschaften könne man - Stichwort: Auslegungsdehnung - als staatspolitische Aufgabe der Republik sehen. Ein solcher Assistenzeinsatz müsse aber „sicher starke Gründe haben“. Die Corona-Krise wäre möglicherweise so ein Grund. Aber: „Innenministerium und Verteidigungsministerium müssen darstellen können, dass es ohne Bundesheer-Einsatz eine bedrohliche Lücke in der Aufgabenerfüllung durch die Polizei gibt.“ Es müsse also „empirische Grundlagen“ für den Militäreinsatz geben.
https://www.diepresse.com/5806966/solda ... -uberhaupt


Seltsame Argumentation des Herrn Univ.-Prof. Dr. Mayer:
  • Vortrag an den Ministerrat

    Assistenzleistung des Österreichischen Bundesheeres zur Überwachung ausländischer Vertretungen und sonstiger gefährdeter Objekte

    Das Österreichische Bundesheer soll in Form einer Assistenzleistung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Wehrgesetzes 2001 im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (§ 20 Sicherheitspolizeigesetz - SPG) zu den Aufgaben
    • Erste allgemeine Hilfeleistung (§ 19 SPG)
    • Vorbeugender Schutz von Rechtsgütern (§ 22 SPG)
    herangezogen werden.
    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... 17_mrv.pdf
Und was steht in der Bundesverfassung und im Wehrgesetz?
  • Gesetz betreffend vorläufige Bestimmungen über die bewaffnete Macht (87 d.B./RV-PN)

    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/PN ... ndex.shtml
    • Regierungsvorlage
      § 1.

      (1) Die bewaffnete Macht ist bestimmt, das Vaterland gegen Angriffe äußerer Feinde zu verteidigen und an der Anfrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern mitzuwirken, soweit die gesetzmäßige bürgerliche Gewalt es für nötig findet.

      (2) Die bewaffnete Macht kann auch zum Schutze gegen Naturgewalten verwendet werden, die das Leben oder das Eigentum der Bürger bedrohen.
      Begründung
      zum
      Entwurf des Gesetzes, betreffend die vorläufigen Bestimmungen über die bewaffnete Macht


      […]

      III.

      Aus dem § 1 geht hervor, daß die bewaffnete Macht reinen Verteidigungszwecken zu dienen hat.

      Das Gesetz stellt ferner ins klare, daß die Militärgewalt der gesetzmäßigen bürgerlichen Gewalt in jeder Beziehung untergeordnet ist. So bestimmen der § 1 und der § 8, erster Absatz, lit. I), daß über die Heranziehung der bewaffneten Macht zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern die gesetzmäßige bürgerliche Gewalt entscheidet.
      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/PN ... 639315.pdf
  • Wehrgesetz (613 d.B./RV-KN)
    § 2. Zweck des Heeres

    Das Heer ist bestimmt

    a) zum Schutze der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik, sowie überhaupt zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern.

    b) zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und

    c) zum Schutze der Grenzen der Republik;

    in den Fällen der Punkte a) und b) insoweit, als die gesetzmäßige bürgerliche Gewalt die Mitwirkung des Heeres in Anspruch nimmt.
    Begründung

    […]

    Zu § 2.

    Der § 2 bestimmt den Zweck des Heeres, entsprechend dem Artikel 120 des Staatsvertrages von
    St. Germain. Der Gedanke, daß das Heer die verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik zu schützen
    und bei Elementarereignissen und Unglücksfällen größeren Umfanges heranzuziehen ist, wurde aus dem
    provisorischen Wehrgesetz vom 6. Februar 1919, St. G. Bl. Nr. 91, übernommen.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/KN ... ndex.shtml
  • Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz)
    3. Bundesheer

    Artikel 79

    (1) Dem Bundesheer liegt der Schutz der Grenzen der Republik ob.

    (2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige bürgerliche Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern überhaupt und zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges bestimmt.
    http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex? ... 25&size=45
  • Bundes-Verfassungsgesetz
    4. Bundesheer

    Artikel 79. (1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.

    (2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt

    1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus

    a) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner

    b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;

    2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.

    (3) Weitere Aufgaben des Bundesheeres werden durch Bundesverfassungsgesetz geregelt.
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000138
  • Wehrgesetz 2001 – WG 2001
    § 2. (1) Dem Bundesheer obliegen

    a) die militärische Landesverteidigung,

    b) auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt,

    c) die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und

    d) die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste (Auslandseinsatz).

    Die Aufgaben nach den lit. b und c (Assistenzeinsätze) sind, sofern hiefür nicht ein selbständiges militärisches Einschreiten zulässig ist, nur insoweit wahrzunehmen, als die gesetzmäßige zivile Gewalt die Mitwirkung des Bundesheeres in Anspruch nimmt. Die Aufgabe nach lit. d ist nur insoweit wahrzunehmen, als die jeweils zuständigen Organe die Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres in das Ausland beschließen.
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20001612
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Großer Schwachsinn ...
Zuletzt geändert von theoderich am So 3. Mai 2020, 00:19, insgesamt 3-mal geändert.
Gesperrt