Typenentscheid löst Volksinitiative aus
https://www.srf.ch/news/schweiz/kampfan ... iative-aus
Koalition aus Gsoa, SP und Grünen lancieren Volksinitiative
Gleichzeitig wollen die Gruppe Schweiz ohne Armee, die SP und die Grünen im August eine Volksinitiative gegen den Kampfjet-Kauf lancieren.
Mit der Wahl des F-35 wolle der Bundesrat 36 «massiv überdimensionierte Kampfjets» anschaffen. Das schreibt die Allianz am Mittwoch nach Bekanntgabe des Typen-Entscheids des Bundesrats in einer Mitteilung.
Der F-35 sei völlig ungeeignet für luftpolizeiliche Aufgaben und habe «mehrere hundert Sicherheitsmängel», schreibt die Allianz. Mittlerweile würden sich auch hochrangige amerikanische Offiziere vom F-35 abwenden.
SP-Fraktionschef Roger Nordmann ärgert sich über den Entscheid. Auf Twitter schreibt er, dass sich mit dem Kauf die Beziehungen zur EU verschlechtern würden. Erst kürzlich hatte der Bundesrat mit dem Abbruch des Rahmenabkommens den EU-Beziehungen einen herben Schlag versetzt.
SP-Nationalrätin Priska Seiler-Graf (ZH) ist zudem besorgt über die Datensicherheit. «Beim F-35 fliegen die amerikanischen Geheimdienste immer im Cockpit mit», lässt sie sich zitieren.
In einer Demokratie mache der Bundesrat bei einem solch knappen Ergebnis normalerweise klare Konzessionen an die grosse Gegnerschaft. Das schreibt die Koalition. Das sei hier bei der Wahl des Typs nicht gewesen.
Entsprechend «entrüstet» sei die Koalition über die «Sturheit des Bundesrats», dass er bei der Typen-Wahl keine Kompromisse machen wolle. Die Abstimmung habe gezeigt, dass das Volk keinen Ferrari in der Luft wolle. So lässt sich Marionna Schlatter, Nationalrätin der Grünen, in der Mitteilung zitieren.
Verfehlte Sicherheitspolitik ohne Bezug auf Realität
Aus Sicht der Allianz ist dies zudem eine völlig verfehlte Sicherheitspolitik, die keinen Bezug zur Realität habe. Denn der F-35 liefere keine Antwort auf die aktuellen Bedrohungen wie der Corona-, Klima- oder Care-Krise. «Gesundheitliche, ökologische oder soziale Probleme liessen sich nicht wegbomben», schreibt die Allianz.
Den Weg über eine Initiative müsse die Gruppe Schweiz ohne Armee (Gsoa) gehen, weil gegen Rüstungsbeschlüsse kein Referendum möglich ist. Was die Volksinitiative für den Beschaffungsprozess konkret bedeutet, ist offen. Jedenfalls dürfte es diesen verzögern.
Die Investition in neue Kampfflugzeuge ist eine Investition in die Sicherheit, schreibt die SVP in einer Mitteilung. Die Schweizer Armee habe den Auftrag der Landesverteidigung. Dazu gehöre eine funktionstüchtige Luftwaffe. Nach Ansicht der SVP obliege «der Entscheid über den Flugzeugtyp den Fachgremien der Armee und dem Bundesrat».
Die Partei sei konsterniert über den Links-grünen Widerstand, der wieder einen demokratischen Entscheid missachte.
Die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) sieht der Volksinitiative dank eines «guten, breit abgestützten Fundaments»des Bundesrats gelassen entgegen. Der Bundesrat habe mit dem Typtentscheid «Mut und Führungsstärke» bewiesen, so die SOG. Auch der «Verein für eine sichere Schweiz» ist «bereit für einen weiteren Abstimmungskampf gegen die Gsoa», wie er mitteilte.
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/k ... e-65956749
Jetzt kommt die Initiative gegen den F-35
https://www.gsoa.ch/press_release/jetzt ... -den-f-35/
- https://stopp-kampfjets.ch/
3 Initiativtext
Initiative gegen den F-35 (kurz: Stop F-35)
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 197 Ziff. 13 (neu)
13. Übergangsbestimmungen zu Art. 60 (Organisation,Ausbildung und Ausrüstung der Armee)
- Der Bund beschafft keine Kampfflugzeuge des Typs F-35 Lightning II des Herstellers Lockheed Martin Corporation
- Das Armeebudget wird entsprechend angepasst.
- Diese Bestimmung tritt am 01. Januar 2040 ausser Kraft.
https://stopp-kampfjets.ch/wp-content/u ... p-F-35.pdf
muck hat geschrieben: ↑Mi 30. Jun 2021, 22:15
Würde schon die Einleitung einer Volksinitiative, sollte diese verfassungskonform sein, eine aufschiebende Wirkung entwickeln?
Sieht nicht danach aus:
Art. 139 Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung
1 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen.
2 Die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung kann die Form der allgemeinen Anregung oder des ausgearbeiteten Entwurfs haben.
3 Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.
4 Ist die Bundesversammlung mit einer Initiative in der Form der allgemeinen Anregung einverstanden, so arbeitet sie die Teilrevision im Sinn der Initiative aus und unterbreitet sie Volk und Ständen zur Abstimmung. Lehnt sie die Initiative ab, so unterbreitet sie diese dem Volk zur Abstimmung; das Volk entscheidet, ob der Initiative Folge zu geben ist. Stimmt es zu, so arbeitet die Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage aus.
5 Eine Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Die Bundesversammlung empfiehlt die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung. Sie kann der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de
Es ist aber ziemlich sicher, dass der Text gegen das
Revidierte Übereinkommen über das Öffentliche Beschaffungswesen (GPA) (siehe auch
hier) verstößt (Vertragspartner sind, neben der Schweiz, auch alle EU-Mitgliedsstaaten und die USA) und damit
völkerrechtswidrig ist:
Art. VIII Teilnahmebedingungen
[...]
4. Sofern Beweise dafür vorliegen, kann eine Vertragspartei, einschliesslich ihrer Auftraggeber, einen Anbieter unter anderem aus folgenden Gründen ausschliessen:
a) Konkurs;
b) unwahre Aussagen;
c) erhebliche oder anhaltende Mängel bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung oder Verpflichtung im Rahmen von früheren Aufträgen;
d) rechtskräftige Urteile betreffend schwere Verbrechen oder sonstige schwere Delikte;
e) berufliches Fehlverhalten, Handlungen oder Unterlassungen, die die berufliche Ehre und Integrität des Anbieters beeinträchtigen;
f) Nichtbezahlung von Steuern.
Gemäß diesem Abkommen ist es verboten,
"Firma X" bzw.
"Produkt Y" ohne Begründung und erst recht nicht aus einem anderen Grund als den genannten (schon gar nicht aus ideologischen Motivationen heraus) von einem Vergabeverfahren bzw. einer Beschaffung auszuschließen.
Dieser Text hat u.a. in die
Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG Eingang gefunden [Art. 39 (2) Richtlinie 2009/81/EG].