Eurosatoy 2018

Wehrtechnik & Rüstung, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
theoderich
Beiträge: 20233
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Eurosatoy 2018

Beitrag von theoderich »

theoderich
Beiträge: 20233
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Eurosatoy 2018

Beitrag von theoderich »

KMW expands Dingo protected vehicle family
Krauss-Maffei Wegmann (KMW) has updated its Dingo family of protected vehicles with the 6x6 Dingo 2 Heavy Duty (HD) platform.
In contrast, the Dingo 2 HD is based on the UNIMOG FGA20 chassis and features increased payload with a maximum gross vehicle weight of up to 20,000 kg. A raised roof line to the rear of the commander’s and driver’s position increases its volume for mission flexibility, while a central tyre inflation system is fitted as standard to improve cross-country mobility.
The protected engine compartment houses a 240 kW diesel engine coupled to a fully automatic transmission.

The vehicle can carry a maximum of 10 dismounts in the rear – seated on inward-facing blast attenuating seats – when configured as an armoured personnel carrier (APC).

Communications and weapons fit is normally specified by the customer, but a typical weapons fit comprises a roof-mounted remote weapon station (RWS) armed with a 5.56 mm, 7.62 mm or 12.7 mm machine gun (MG), or a 40 mm automatic grenade launcher (AGL).

The baseline steel hull is fitted with an appliqué armour package.

Qatar is the launch customer for the Dingo 2 HD, having taken delivery of 14 vehicles in three versions, ambulance, command post, and radar reconnaissance vehicle. These vehicles have also been optimised for use in high-ambient temperatures.
http://www.janes.com/article/81945/kmw- ... cle-family










DINGO 2 HD 6x6

Characteristics

The DINGO 2 is considered the safest and best protected wheeled vehicle of its class. Its innovative safety concept provides its crew with the highest protection level against anti-tank and anti-personnel mines, IEDs (Improvised Explosive Devices), gunfire as well as splinters from artillery and mortar shells. In addition, the DINGO 2 offers protection against chemical warfare agents.

The DINGO has proven its reliability and versatility in various missions. The latest evolution in design considers the success and the experience of in-theatre missions.
  • Highest protection level in its class
  • Excellent cross-country mobility, based on a high mobile UNIMOG FGA20 chassis 6x6
  • Multi-purpose mission capabilities for military missions
  • Versatile system carrier platform
  • Family concept
  • More than 1000 vehicles in seven countries delivered
  • Proven world-wide service and logistics concept
  • High economic efficiency due to low life-cycle costs
Technical Data

Length 7.0 m
Width 2.4 m
Height (roof) 2.95 m
Engine performance 240 kW
Cruising range > 1000 km
Maximum speed 90 km/h
Crew up to 12
GVW up to 20 t
Armament Remote-controlled weapon station with MG 5.56/7.62/12.7 mm or 40 mm grenade launcher
Zuletzt geändert von theoderich am Di 24. Jul 2018, 23:43, insgesamt 3-mal geändert.
Alarich
Beiträge: 259
Registriert: Mo 30. Apr 2018, 01:15

Re: Eurosatoy 2018

Beitrag von Alarich »

Wieso machst du das nicht Gleich zum Dingo Nachfolger hinein

wenn der GFF 3 überarbeitet wird bei der BW andere Anforderungen

Hatte ja Mühsamm schon Bild vom HD 6x6 gesucht das schon wieder gelöscht wurde
sowie seine andere Europäische Fahrzeuge die auch zusammen gesucht hatte

Wie das Europäische Armee Konzept sein soll und zum Vergleich die Ähnlichkeiten
wie Ähnlich die Fahrzeuge da schon gepasst sind
Hat man einfach so Gelöscht
theoderich
Beiträge: 20233
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Eurosatoy 2018

Beitrag von theoderich »

Alarich hat geschrieben: Di 24. Jul 2018, 00:30 Wieso machst du das nicht Gleich zum Dingo Nachfolger hinein
Weil man noch nicht weiß, wie die Anforderungen für die "GFF 3 Folgegeneration" aussehen werden! Ein nichtssagender Satz in der "Europäischen Sicherheit & Technik" ist kein Indiz, dass KMW diesen Demonstrator für das genannte Vorhaben gebaut hat (Ein Demonstrator, der im Artikel nicht einmal erwähnt wird.).

JEROMA Ralph Willi: Geschützte Führungs- und Funktionsfahrzeuge. Sachstand und weitere Beschaffungen, in: Europäische Sicherheit & Technik, H 7 (2018), p. 49-52
Europäische Sicherheit & Technik hat geschrieben:Zu der GFF Klasse 3 zählen die Fahrzeuge Dingo 1 und Dingo 2, von denen 147 Fahrzeuge Dingo 1 bis 2005 sowie 550 Fahrzeuge Dingo 2 im Zeitraum 2005 bis 2013 beschafft wurden. Aufgrund des fehlenden Aufwuchspotenzials der Dingo 1-Fahrzeuge hinsichtlich Schutzniveau und Nutzlast wurde davon abgesehen, den Dingo 1 länger als über die geplante Nutzungsdauer von 15 Jahren hinaus im Dienst zu halten. Bis auf wenige Fahrzeuge mit speziellen Rüstsätzen sind die Dingo 1 ausgesondert und verwertet bzw. an andere Nationen abgegeben worden. Aktuell befinden sich noch 533 Dingo 2 im Bestand der Truppe. Das Gros der Fahrzeuge wird dabei von den Varianten Patrouillen-/Sicherungsfahrzeug und Personen-/Materialtransport bestimmt. Darüber hinaus gibt es aber auch in kleineren Stückzahlen Fahrzeuge für Spezialisten wie Gefechtsschadeninstandsetzungs-/Wartungstrupps (GSI-/WtgTrp), Lautsprechertrupps, Fahrzeuge für den elektronischen Kampf oder Fahrzeuge der Feldjäger. Entsprechend unterschiedlich fällt somit auch die Besatzung aus: vom GSI/WtgTrp als Dreisitzer mit den benötigten Sonderwerkzeugen im ungeschützten Aufbau bis zum Siebensitzer für den Personentransport. Wie bei anderen GFF wird die Flotte der GFF 3 Dingo 2 regelmäßig Produktverbesserungen unterzogen wie z. B. dem Herrichten der Variante A2.3-Patrouille/Sicherung zur Aufnahme einer fernbedienbaren leichten Waffenstation 200.

Noch für dieses Jahr wird das Vorhaben GFF 3 Folgegeneration Fahrt aufnehmen, mit dem im Umfang von ca. 270 Fahrzeugen insbesondere ältere Dingo 2-Varianten ersetzt werden sollen.
Bei der deutschen Bundeswehr gibt es Grundlagendokumente zur Beschaffung von Rüstungsgütern, genannt "Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung" (FFF), beschrieben in der Dienstvorschrift A-1500/3 (die erst vor knapp zwei Monaten überarbeitet wurde). Dieses Dokument steht aber erst am Ende der Tätigkeiten eines "Integrierten Projektteams" (IPT) - ob es ein solches für "GFF3 Folgegeneration" gibt, ist nicht bekannt. Von der erforderlichen FFF ganz zu schweigen:

A-1500/3
Zentrale Dienstvorschrift
Customer Product Management

Gültig ab: 05.05.2014

http://www.baainbw.de/resource/resource ... 1500_3.pdf


A-1500/3
Zentrale Dienstvorschrift
Customer Product Management

Gültig ab: 04.06.2018
201. Das Basisverfahren des CPM gliedert sich in die drei Phasen:
  • Analysephase (Teil 1 und Teil 2),
  • Realisierungsphase und
  • Nutzungsphase.
2.1 Analysephase

202. Ziel des LP IPD ist die gesamtplanerische Steuerung der Fähigkeitsentwicklung und die Schließung identifizierter Fähigkeitsdeltas durch die Beauftragung von Forderungsdokumenten. Die Analysephase ist in zwei Abschnitte unterteilt und beginnt nach Billigung einer MPlgPF im Rahmen der Integrierten Planung mit der Beauftragung der „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung“ (FFF).

203. Zielsetzung des ersten Teils der Analysephase ist es, die Fähigkeitslücke anhand funktionaler Forderungen zu beschreiben und zu dokumentieren. In der Analysephase Teil 1 erstellt das Integrierte Projektteam (IPT) unter Leitung des PlgABw bzw. des KdoCIR dazu die FFF.

204. Ziel des zweiten Teils der Analysephase ist es, auf der Grundlage der FFF Lösungsvorschläge ggf. mit abgestufter Abdeckung der Funktionalen Forderung zum Schließen der identifizierten Fähigkeitslücke hinsichtlich Realisierung, Nutzung, Lebenswegkosten (Life Cycle Costs (LCC)), Versorgbarkeit und Risiken unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erarbeiten und zu bewerten. Hierzu wechselt die Leitung des IPT zum BAAINBw. Die Lösungsvorschläge werden dem Generalinspekteur bzw. der Generalinspekteurin (GenInsp) zur Entscheidung vorgelegt. Mit seiner bzw. ihrer Auswahlentscheidung (AWE) wird die Lösung festgeschrieben.
2.1.1 Aufgaben in der Analysephase Teil 1

205. Kommt eine materielle Lösung (inkl. Dienstleistungen im Sinne dieser Regelung) zur Umsetzung einer MPlgPF und damit zur Schließung einer Fähigkeitslücke infrage (PlgKat Rüstung und ggf. Betrieb), beauftragt bei Projekten der Projektkategorie17 A und B in den Fallgruppen18 I und IV die Abteilung Plg das PlgABw bzw. bei den Fallgruppen II und III die Abteilung CIT das KdoCIR, ein IPT unter seiner Leitung einzurichten bzw. ein bestehendes IPT zu beauftragen. Bei Maßnahmen der Projektkategorien C und D richten entsprechend das PlgABw bzw. das KdoCIR selbstständig ein IPT ein. Dieses formuliert funktionale Forderungen im engen Zusammenwirken zwischen dem PlgABw/KdoCIR, dem BAAINBw und den zukünftigen Nutzern/Betreibern. Das BAAINBw wird im IPT durch den künftigen Projektleiter bzw. die künftige Projektleiterin (kPL) vertreten. Damit werden eine durchgängige Bearbeitung und der projektspezifische Wissenstransfer, insbesondere beim Übergang von der Analysephase Teil 1 zur Analysephase Teil 2, sichergestellt.

[...]

207. Das IPT prüft und bewertet zur Formulierung der FFF alle Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Schließung der Fähigkeitslücke und berücksichtigt dabei insbesondere:
  • Erkenntnisse und Erfahrungen aus Nutzung und Betrieb (inkl. Einsatz, z. B. im Rahmen der Einsatzauswertung Bundeswehr),
  • Erkenntnisse von Alliierten und Partnern,
  • Erkenntnisse über eingeführte, marktverfügbare oder in Entwicklung befindliche Produkte, IT-Services und Dienstleistungen, insbesondere zu Commercial-, Governmental- und Military Off-the-Shelf (CGM)19 Produkten bzw. Dienstleistungen,
  • Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Bereichen Normung und Standardisierung,
  • Erkenntnisse aus internationalen Rüstungskooperationen,
  • Erkenntnisse und Ergebnisse der wehrtechnischen F&T,
  • Erkenntnisse und Ergebnisse aus Projekten der WissUstg NT wie nichttechnische Forschungs- und Studienarbeit (Concept Development & Experimentation (CD&E) oder Operations Research (OR)20),
  • Erkenntnisse aus Diensterfindungen, Vorschlägen des Kontinuierlichen Verbesserungsprogramms (KVP) und bundeseigenen Patenten,
  • Erkenntnisse aus dem Innovationsmanagement sowie
  • Erkenntnisse aus Maßnahmen und Projekten der multinationalen Fähigkeitsentwicklung.
2.1.2 Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung

208. Ergebnis der Arbeiten im ersten Teil der Analysephase ist die FFF. Es beschreibt neben der Fähigkeitslücke die Funktionalen Forderungen, weitere Vorgaben für die Erarbeitung der Lösungsvorschläge und legt den fähigkeitsbezogenen Bedarfsumfang fest. Es enthält mindestens folgende Angaben:
  • Bezeichnung der geforderten Fähigkeit;
  • Ableitung der Fähigkeit aus dem Fähigkeitsprofil Bundeswehr (FPBw) und kurze Beschreibung des Fähigkeitsdeltas im Systemzusammenhang der Bundeswehr;
  • Darstellung der Fähigkeitsforderung in Form eines priorisierten Forderungskatalogs (PFK) unter
    Verwendung der eingeführten Software für das Anforderungsmanagement;
  • die operationelle Architektur auf Projektebene;
  • für Vorhaben der Fallgruppen II bis IV: Die Systemarchitektur mindestens der IT-Anteile des zu
    realisierenden Systems mit Bezug zum IT-SysBw sowie die Liste der Service-Requirements und
    die Liste der bereits existierenden und verwendbaren Services;
  • Einordnung in das Programm- und Portfoliomanagement (Ebene Fähigkeiten);
  • Hinweise auf absehbare Abhängigkeiten zu bereits bestehenden Projekten (Ebene Projekte/Produkte/Dienstleistungen);
  • Möglichkeit bzw. Absicht zur internationalen Kooperation sowie Einordnung in die multinationale Planung;
  • ergänzte Beschreibung der Funktionalen Forderung mit dem dazugehörigen Soll- Nutzungsprofil entlang der Projektelemente;
  • Angaben zu Bedarfsumfang, erforderlicher Nutzungsdauer, ggf. abweichendem Regenerationszyklus und zukünftigen Nutzern/Betreibern (damit Festlegung der OrgBer/Ber für die Betriebs- und Versorgungsverantwortung für den Erhalt der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft);
  • Forderung an die Verfügbarkeit der Fähigkeit;
  • Abschätzung des Zeit- und Kostenrahmens für den gesamten Lebensweg, ggf. einschränkende Randbedingungen, z. B. aus gesamtplanerischer Sicht. Der abgeschätzte Kostenrahmen ist gemäß Zentrale Dienstvorschrift A-1510/1 „Lebenswegkostenmanagement in der Bundeswehr über alle CPM-Phasen – Life Cycle Cost Management (LCCM)“ mindestens in die vier Projektelemente technisch-wirtschaftliche Anteile, Personal/Ausbildung, Logistik und Infrastruktur zu gliedern;
  • Finanzbedarf für die Analysephase Teil 2 zur Untersuchung der Lösungswege und Erarbeitung der Lösungsvorschläge mit Beschreibung und zeitlicher Darstellung der hierzu finanzwirksamen Maßnahmen;
  • Risikobetrachtung für die folgenden Phasen zur bruchfreien Überführung erkannter Risiken in das standardisierte Risikomanagement gemäß Zentraler Dienstvorschrift A-1500/30 „Risikomanagement und Risikoberichtswesen Ausrüstung“;
  • Aussagen zur Notwendigkeit von Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes, unter Einbindung des BAMAD;
  • Hinweis, ob „wesentliche nationale Sicherheitsinteressen“ im Sinne des Art. 346 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) betroffen sein könnten (z. B. Schlüsseltechnologien).
209. Die FFF soll grundsätzlich das Erarbeiten von Lösungsvorschlägen auf der Grundlage
marktverfügbarer Produkte sowie bereits entwickelter oder in Entwicklung befindlicher Komponenten
ermöglichen. Die FFF darf keine technischen Lösungen vorgeben.
https://www.griephan.de/fileadmin/user_ ... 6.2018.pdf
theoderich
Beiträge: 20233
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Eurosatoy 2018

Beitrag von theoderich »

Antworten