https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
- Jeloschek Erwin-Stellungnahme gemäß § 51 Abs 3 Z 3 VO-UA
Es darf darauf hingewiesen werden, daß im Zuge der Bearbeitungen ProgVLRÜ auch die Bearbeitung „JET-Trainer NEU –Durchführung der Planung zum Ersatz SAAB 105 Ö“ erfolgt sind und mit einem Ergebnis zur Entscheidung abgeschlossen wurden.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 767310.pdfDurch eine temporäre Arbeitsgruppe „JET Trainer NEU“ erfolgten - vom Februar bis Anfang November 2008 - umfangreiche Bearbeitungen mit Erprobungen. Das Ergebnis der Bearbeitung wurde in einem Lagevortrag zur Entscheidungsfindung dem ChGStb präsentiert. Ein JET Trainer der Fa. Aermacchi „M-346 solle daher als Ablöse Bestand 105Ö ausgewählt werden und mit der italienischen Lw (ITAF) in einem gemeinsame Vorgang (Government to Government) beschafft werden
Wer in einem Forum schreibt, muss mit Antworten rechnen.opticartini hat geschrieben: ↑Sa 4. Jul 2020, 15:532) Niemand hat dich gefragt, also halt die Finger still.
2002 war das Heeresbudget fast doppelt so hoch wie heute. Der vom BMF vorgegebene Rahmen für die Beschaffung von "Luftraumüberwachungsflugzeugen" lag bei 2 Milliarden Euro.opticartini hat geschrieben: ↑Sa 4. Jul 2020, 15:533) Was nicht ist, kann werden. Wieso lebst du in der Vergangenheit?
Eurofighter hat bei der zweiten Angebotseinholung 24 Einsitzer und optional 6 Doppelsitzer für 2 399 925 234,67 EUR (zahlbar in 18 Halbjahresraten; Abgaben nicht enthalten) angeboten, Gripen dieselbe Stückzahl für 2 257 421 222,83 EUR (zahlbar in 18 Halbjahresraten; Abgaben nicht enthalten). Preisunterschied: 5,9 %! Gleichzeitig lag Eurofighter bei den Nutzwerten deutlich in Führung.
Das BMF hat zwar die Zahlungsvariante mit 18 Halbjahresraten wegen der geringeren Budgetbelastung bevorzugt, aber nachträgtlich erhebliche Kürzungen bei der Ausstattung und Stückzahl durchgesetzt, damit der politisch vereinbarte (und angesichts der im Vorfeld der Beschaffung geschätzten Kosten völlig unrealistische) Kostenrahmen von nur 2 Mrd. EUR eingehalten werden konnte. Der im Vertrag vereinbarte Preis von 1,969 Mrd. EUR kam bekanntlich durch Reduktion der in der Angebotseinholung geforderten Stückzahl und der Streichung von eigentlich als MUSS-Kriterien im Vergabeverfahren berücksichtigten Ausrüstungsgegenständen zustande.
Vorbereitung der Nachfolgebeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen
Das BMLV schätzte die Anschaffungsausgaben für 24 neue Luftraumüberwachungsflugzeuge je nach Ausstattung und Verwendbarkeit mit 1 809,55 Mill EUR bis 3 015,92 Mill EUR. Bei einer neunjährigen Laufzeit ergäbe dies eine Ratenzahlung für die Erstinvestition und damit eine jährliche Budgetbelastung von 228,19 Mill EUR bis 361,91 Mill EUR. Der jährliche Aufwand für den laufenden Betrieb wurde vom BMLV mit der Höhe des Jahres 2000 von 26,89 Mill EUR angenommen.
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... ighter.pdfDas BMF wurde offiziell erstmalig am 9. Juli 2001 über die beabsichtigte Beschaffung informiert. Das BMF stimmte am 14. September 2001 zwar der Angebotseinholung zu, jedoch nur unter der Bedingung, dass dies kein Präjudiz für eine spätere Zuschlagserteilung sei. Auch müsse es im Zuschlagsverfahren "möglich sein, dass das in der Angebotseinholung
festgeschriebene Mengengerüst 24 Einsitzer neu und sechs Doppelsitzer optional auf eine geringere Anzahl von Luftraumüberwachungsflugzeugen (zB 18 Einsitzer neu und eventuell sechs Doppelsitzer neu optional) geändert bzw reduziert wird".
Es war nur erheblichen Preisnachlässen der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH zu verdanken, dass ein Vertragsabschluss überhaupt zustande gekommen ist. Unter anderen Umständen wäre es zu einem Bietersturz gekommen und man hätte das ganze Vergabeverfahren mit einer dritten Angebotseinholung unter neuen Vorbedingungen (angepasstes Militärisches Pflichtenheft, angepasste Technische Leistungsbeschreibung) reaktivieren müssen.
- Untersuchungsausschussprotokoll (1/GO) 23. Sitzung, 01.03.2007 - öffentlicher Teil (60/KOMM)
Dr. Heinrich Traumüller: Da habe ich schon eine andere Erinnerung. Da war ursprünglich sogar die Rede davon, dass man eine gewisse Preiserhöhung ... – Da muss ich aber jetzt darauf bestehen, das im Original vorgelesen zu bekommen.
Ich darf so anfangen: Wirtschaftlicher Sachverhalt ist Folgender: Sie kaufen 24 Autos und bekommen dafür den Preis X. Sie reduzieren die Menge auf 18 und bekommen den Preis Y. Nach jeder wirtschaftlichen Logik ist der Preis höher. Und ich glaube, mich sehr wohl zu erinnern, dass der Hinweis darauf war, dass sogar bestimmte argumentierbare Preiserhöhungen möglich gewesen wären. De facto ist das Gegenteil eingetreten, de facto ist es dann sogar in den Verhandlungen gelungen, den Stückpreis um, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, 5,87 Prozent zu drücken, obwohl wir wirtschaftlich eine extrem schwierige Ausgangsposition hatten, nämlich die Mengenvorteile verloren hatten.Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Ich möchte jetzt noch zu anderen Fragen kommen, nämlich im Hinblick auf die Stückzahlreduktion: Wir haben heute Vormittag bereits intensiv diskutiert, ob es durch die Stückzahlreduktion im Hinblick auf den Preis oder die Relation zum Anbotspreis eine Veränderung gegeben hat – ob es zu einer Verteuerung oder zu einer Verbilligung gekommen ist und ob nicht unter Umständen, wenn man auch bei SAAB die Stückzahlen reduziert hätte, womöglich SAAB günstiger gewesen wäre. – Können Sie uns dazu etwas sagen?
Mag. Edwin Wall: Diese Sache wurde untersucht, auch vom Rechnungshof, und es ist durch diese Stückzahlverminderung zu keinem Bietersturz gekommen. Die Stückzahlverminderung hat das Verfahren insofern aufrechterhalten, als der Preis hiezu gleichgeblieben ist. Dazu hat es ein Gutachten von Professor Aicher gegeben, der das untermauert.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtmlMag. Edwin Wall: Da haben Sie mich missverstanden. Wenn wir bei SAAB bestellt hätten, dann wäre es bei 18 Fliegern zu einem Bietersturz gekommen. Dann wäre nämlich Eurofighter besser gewesen. – Umgekehrt!
- Untersuchungsausschussprotokoll (1/GO) 43. Sitzung, 13.06.2007 - öffentlicher Teil (79/KOMM)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtmlDr. Josef Moser: Der Punkt ist der: Sie wissen, dass ursprünglich – und das war auch die Frage, tritt ein Bietersturz ein oder tritt kein Bietersturz ein – als solches der Leistungsumfang auf Grund der Vorgaben am 23. März 2002 dazu geführt hat, dass also Muss-Forderungen reduziert worden sind. Ich brauche nicht extra aufzählen, die Aufklärungseinrichtungen, Zusatztanks oder logtoptischen Einrichtungen wurden gekürzt, die Selbstschutzsysteme wurden gekürzt und dergleichen, wobei bei einigen Punkten als solches darauf hingewiesen worden ist, dass bestimmte Punkte, die sehr wohl als Muss-Forderung festgelegt worden sind, nicht Gegenstand der Betriebs- und Einführungsplanung sind. Und es ist also so, wenn Sie nach den Mehrkosten fragen, dass auf jeden Fall – das ist auch im Rechnungshofbericht ausgeführt – noch erforderlich sein werden die Leistungen von, glaube ich, über 463 Millionen €. Da geht es um Primärradar, Sekundärradar, Flugfunk, die IT-Investitionen, Ausbildung und dergleichen. Und darüber hinaus stellt sich die Frage im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit, ob die als Muss-Forderung formulierten Punkte seitens des Landesverteidigungsministeriums nachbestellt oder nicht nachbestellt werden, ob die für erforderlich oder für nicht erforderlich erachtet werden. Ich möchte darauf hinweisen, das sind in dem Fall, ich gehe von den Muss-Forderungen aus, elektrooptische Zielerfassungsgeräte, das sind zwei Stück, das macht aus 2,8 Millionen €; Selbstschutzsysteme, weitere zwei Stück, 14,9 Millionen €; Bedrohungsbibliothek war eine Soll-Forderung, macht aus 34,1 Millionen €, wurde aber darauf hingewiesen, dass die unbedingt erforderlich ist, damit also tatsächlich das Flugzeug einen gewissen Selbstschutz hat; Datenübertragung ist enthalten; Träger von Aufklärungseinrichtungen waren vorgesehen, damit also auch das gemacht werden kann, von 0,6 Millionen €. Pilotenausrüstung war vorgesehen für 36 Piloten, für 18 Piloten ist es mittlerweile vorgesehen, das würde ausmachen 3,3 Millionen €. Zusatztanks, die vorgesehen waren, 14 Millionen €. Basisausbildung der Piloten 6,8 Millionen € und die Einsatzausbildung der Piloten. Das heißt, dass ungefähr, wenn man davon ausgeht, die Muss-Kriterien, die festgehalten worden sind und die der Ausschreibung zugrunde gelegen sind, wird man noch weitere 76 Millionen € in die Beurteilung mit einzubeziehen haben, wobei, was dann tatsächlich bestellt wird, natürlich davon abhängt, inwieweit die Landesverteidigung, sprich: das zuständige Ressort, die zuständigen Verantwortlichen, diese als Muss-Forderung ursprünglich festgelegten Kriterien auch tatsächlich abrufen beziehungsweise noch für notwendig erachten.
Also insgesamt kann daher darauf hingewiesen werden, man wird ungefähr, wie im Rechnungshofbericht vorgesehen oder festgelegt über 400 Millionen € jedenfalls brauchen bis zum Jahre 2015, und man wird die Punkte, die ich zuletzt aufgezählt habe, in gewissem Ausmaß jedenfalls auch benötigen, wenn man die Einsatzfähigkeit, die ursprünglich festgelegt wurde, auch tatsächlich annähernd erfüllen will.