Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung
Verfasst: So 16. Feb 2020, 15:59
Wer in der Nacht Flugzeuge nicht eindeutig identifizieren kann, kann auch keine Protestnote senden, sollte deren eindringen unerwünscht sein.
Forum für Österreichs Militärgeschichte
https://www.doppeladler.com/da/forum/
Wer in der Nacht Flugzeuge nicht eindeutig identifizieren kann, kann auch keine Protestnote senden, sollte deren eindringen unerwünscht sein.
Verbalnote nennt man das.anastasius hat geschrieben: ↑So 16. Feb 2020, 15:59Wer in der Nacht Flugzeuge nicht eindeutig identifizieren kann, kann auch keine Protestnote senden, sollte deren eindringen unerwünscht sein.
Bevor es zu einer Rückabwicklung kommt, wird Airbus vor Gericht gehen, weil die Zeit für Airbus spielt.Tribun hat geschrieben: ↑So 16. Feb 2020, 08:39 Kaufrückabwicklung stelle ich mir auch recht interessant vor. Denn, wenn der Vertrag komplett storniert wird, werden die Gegengeschäfte dann auch rückabgewickelt? Oder täusche ich mich da? Da würdens aber gucken, wenn dann diesbezüglich Schadenersatz von Österreich eingefordert würde...
Die Ersatzteilversorgung ist nicht Teil der Kaufverträge, sondern der In-Service-Support-Verträge. Diese Verträge wurden erst 2016 bis 2024 verlängert!opticartini hat geschrieben: ↑Sa 15. Feb 2020, 21:49Ich gehe davon aus, dass der "Eurofighter-Vertrag" nicht nur den Kauf der Geräte umfasst, sondern auch die Versorgung mit Ersatzteilen.
O.K. Nachdem Airbus der einzige Anbieter für derartige Support-Verträge ist, wäre das wohl hinsichtlich Rückabwicklung trotzdem so zu bewerten, dass diese Support-Verträge davon betroffen sind (ohne Eurofighter-Kauf gäbe es auch keine Support-Verträge).theoderich hat geschrieben: ↑So 16. Feb 2020, 21:12Die Ersatzteilversorgung ist nicht Teil der Kaufverträge, sondern der In-Service-Support-Verträge. Diese Verträge wurden erst 2016 bis 2024 verlängert!opticartini hat geschrieben: ↑Sa 15. Feb 2020, 21:49Ich gehe davon aus, dass der "Eurofighter-Vertrag" nicht nur den Kauf der Geräte umfasst, sondern auch die Versorgung mit Ersatzteilen.
"Der Vertrag" wird auch hoffentlich nicht storniert (einseitig gekündigt) sondern rückabgewickelt. Das rechtliche Instrument wird sich vermutlich irgendwo analog zu Irrtum und Sittenwidrigkeit befinden.