Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Flächenflugzeuge, Hubschrauber, Großgerät, Fliegerhorste, ...
Alpine
Beiträge: 150
Registriert: So 29. Apr 2018, 13:07

Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von Alpine »

Zum Ende des Jahres 2020 gab es elf SAAB 105 Ö Piloten. Davon wurden fünf Piloten auf Hubschrauber der Type „AB 212“, fünf Piloten auf Luftfahrzeuge der Type „Pilatus PC 6“ und ein Pilot auf Luftfahrzeuge der Type „Pilatus PC 7“ umgeschult.
keiner auf die c130?
und 1 Jahr vorher waren es noch 22 Piloten bei der Tigerstaffel ... wo sind die restlichen 11 hin?
mit Stichtag 13. Dezember 2019 standen 22 Piloten für die Saab 105Ö
https://www.austrianwings.info/2020/07/ ... gs-mikado/
theoderich
Beiträge: 20024
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

  • Luftraumüberwachung in Österreich (247/J) (Beantwortet am 4. Februar 2020)
    8. Wie viele Pilot*innen sind im ÖBH für die Saab ausgebildet?
    • Zu 8 und 9:

      Mit Stichtag 13. Dezember 2019 standen 22 Piloten für SAAB 105 Ö und 16 Piloten für Eurofighter Typhoon zur Verfügung.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

Mitte Januar war von 14 Piloten für die Saab-105OE die Rede:
  • Berufliche Zukunft der Saab-Piloten (16. Januar 2021)
    14 Einsatzpiloten und etwa zwei Dutzend Wartungstechniker sind für diesen Flugzeugtyp ausgebildet.
    Vereinzelt werden die Spezialisten – Piloten wie Techniker, in die Ausbildung wechseln und als Lehrer in der militärischen Luftfahrt tätig sein.
    https://salzburg.orf.at/stories/3085126/
muck
Beiträge: 1260
Registriert: Do 9. Jul 2020, 05:10

Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von muck »

BMLV hat geschrieben: Mo 17. Mai 2021, 14:11 20. Welche Luftfahrzeuge des ÖBH wären überhaupt in der Lage in den Nachtstunden eine aktive Luftraumüberwachung durchzuführen, da der Eurofighter keine Nachtsichtfähigkeit besitzt?
Ohne Worte.
BMLV hat geschrieben: Mo 17. Mai 2021, 14:11Zu 20: Sowohl die Eurofighter, als auch andere bewaffenbare Luftfahrzeuge wie die Typen „PC7“ und „Bell OH 58“, können Luftraumüberwachungsflüge bei Nacht durchführen und damit zu Luftraumsicherungsoperationen beitragen.
Wenn ich es mir überlege, macht das eigentlich nur in der Point Defence-Rolle Sinn, siehe z.B. hessische Polizei oder US-Heimatschutzministerium, und nur gegen Hubschrauber oder die allgemeine Luftfahrt.

Und dazu müsste der Flieger vor Ort seine Runden drehen, um jeden abzufangen, der in den zu sichernden Luftraum eindringt.

Selbst eine PC-7 dürfte kaum in Zeltweg gestartet sein, wenn sich die über Wien abzufangende Cessna bereits in die Hofburg stürzt. Und ein Verkehrsflugzeug holt sie im Leben nicht ein. Umso weniger kann es die OH-58.
BMLV hat geschrieben: Mo 17. Mai 2021, 14:11Bei umfassender Abwägung der Kosten und des Nutzens ist die Auslagerung weiterer Ausbildungsabschnitte in Folge des Ausscheidens der SAAB 105 vertretbar.
Hier gehe ich absolut mit theoderich d'accord. Jede Luftwaffe, die es sich leisten kann, unterhält eigene Trainer verschiedener Klassen. Schon um die eigenen Verfahren einüben zu können, ist ein Outsourcing an eine andere Luftwaffe (mit anderen Verfahren) problematisch.
theoderich hat geschrieben: Mo 17. Mai 2021, 14:11Alleine die Behauptungen, der Eurofighter sei ein "ausreichend bewaffnetes Abfangjägersystem" […]
Nebenbei, wie ist die Rechtslage in Österreich? Darf das Bundesheer einen nicht-militärischen Eindringling im Verdachtsfall (z.B. 9/11-Szenar) abschießen?
theoderich hat geschrieben: Mo 17. Mai 2021, 14:11Und es wäre wohl das erste Mal, dass ein Hersteller eine vertragliche Sicherstellung gibt, wonach die Versorgbarkeit über mindestens 40-50 Jahre zu gewährleisten ist.
Nun ja, da müsste man mal den Originalvertrag durchforsten. Unerhört sind solche Zusagen nicht, wenn sie auch in der Regel auf gesonderten Verträgen beruhen. Boeing hat sich verpflichtet, den Support für die B-52 bis mindestens 2045 offenzuhalten. GE ist unter Vertrag, Ersatzteile für das J85-Triebwerk bis 2040 zu produzieren.
theoderich
Beiträge: 20024
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

muck hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 01:46Nebenbei, wie ist die Rechtslage in Österreich? Darf das Bundesheer einen nicht-militärischen Eindringling im Verdachtsfall (z.B. 9/11-Szenar) abschießen?
Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG)
Lebensgefährdender Waffengebrauch

§ 19. (1) Über die Voraussetzungen der §§ 16 bis 18 hinaus ist ein mit Lebensgefährdung verbundener Waffengebrauch gegen Personen nur zulässig zur notwendigen Verteidigung gegen einen unmittelbar drohenden oder gegenwärtigen schwerwiegenden rechtswidrigen Angriff auf Leben oder Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit oder Freiheit einer Person.

(2) Ein lebensgefährdender Waffengebrauch ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Gegenüber einer Menschenmenge ist die Androhung zu wiederholen. Als Androhung des Schusswaffengebrauches gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.

(3) Ein lebensgefährdender Waffengebrauch ist nur dann zulässig, wenn dadurch Unbeteiligte voraussichtlich nicht gefährdet werden. Dies gilt nicht, sofern dieser Waffengebrauch unvermeidbar erscheint, um eine Menschenmenge von solchen Gewalttaten abzuhalten, durch die die Sicherheit von Personen mittelbar oder unmittelbar gefährdet wird, deren Schutz und Sicherung im Interesse der militärischen Landesverteidigung erforderlich ist.

(4) Die Abs. 2 und 3 sind nicht anzuwenden, wenn eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit oder Freiheit einer Person nur durch sofortigen Waffengebrauch abgewendet werden kann und dieser den Umständen nach verhältnismäßig ist.

(5) Während eines Einsatzes darf im Einsatzraum von den Voraussetzungen nach Abs. 1 bis 3 insoweit abgewichen werden, als dies für die Erfüllung des Einsatzzweckes unerlässlich ist.
3. Hauptstück

Militärische Luftraumüberwachung

Aufgaben und Befugnisse


§ 26. (1) Die militärische Luftraumüberwachung dient der ständigen Wahrung der Lufthoheit der Republik Österreich, insbesondere zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Souveränität.

(2) Die mit Aufgaben der militärischen Luftraumüberwachung betrauten militärischen Organe, insbesondere jene der militärischen Luftfahrtverbände sowie der Einrichtungen des technischen Luftraumbeobachtungs- und Luftfahrzeugleitsystems, dürfen

1. jene den österreichischen Luftraum benützenden Luftfahrzeuge, Flugmodelle, unbemannte Luftfahrzeuge und selbständig im Fluge verwendbaren Luftfahrtgeräte stellen, die einer Verletzung der Lufthoheit oder einer Gefährdung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres verdächtig sind,

2. die maßgeblichen Umstände dieser Luftraumbenützung einschließlich der Identität des Gerätes nach Z 1 feststellen und

3. eine Luftraumbenützung im Fall einer gegenwärtigen Verletzung der Lufthoheit beenden, sofern dies zur Wahrung der Lufthoheit oder der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres unerlässlich und verhältnismäßig (§ 4) ist.

(3) Die militärischen Organe nach Abs. 2 dürfen zur Durchsetzung ihrer Befugnisse die Maßnahmen zur Befugnisausübung nach den §§ 16 bis 19 anwenden.

(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch Art. 120 Z 10, BGBl. I Nr. 32/2018)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000864

Der § 26 (2), Abs. 3 ist erst mit dem WRÄG 2019, vor allem zur Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Drohnenabwehr, eingeführt worden:
Vor diesem Hintergrund soll in Z 3 eine entsprechend klarstellende Norm nunmehr auch für den Bereich der „militärischen Luftraumüberwachung“ geschaffen werden. Während beim „Stellen von Luftfahrzeugen“ und beim „Feststellen der maßgeblichen Umstände der Luftraumbenützung“ bereits das Vorliegen des Verdachtes einer „Verletzung der Lufthoheit“ oder einer „Gefährdung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres“ ausreicht, muss bei der „Beendigung der Luftraumbenützung“ eine „Verletzung der Lufthoheit“ bereits zweifelsfrei festgestellt worden sein. Die Voraussetzung der „Gegenwärtigkeit“ deutet an, dass die Lufthoheit aktuell verletzt sein muss (vgl. die „Gegenwärtigkeit eines Angriffes gegen militärische Rechtsgüter“ nach § 6 Abs. 2 Z 1 MBG betreffend den Wachdienst ohne besonderen Auftrag). Darüber hinaus muss die „Beendigung der Luftraumbenützung“ zur „Wahrung der Lufthoheit oder der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres“ auch entsprechend „unerlässlich“ sein. Hiebei wird – wie dies mehrfach im Militärbefugnisgesetz normiert ist (vgl. insbes. die §§ 3 Abs. 1, 12 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 3 sowie 19 Abs. 5 MBG) - ein strenger Maßstab anzulegen sein. Hiedurch soll gewährleistet werden, dass nicht jede festgestellte Luftraumbenützung, durch die die Lufthoheit aktuell verletzt wird, deren Beendigung rechtfertigt und dass Bagatellfälle hievon entsprechend ausgenommen sind. Die ins Auge gefasste Bestimmung soll insbesondere bei der Benützung des Luftraumes durch Flugmodelle, unbemannte Luftfahrzeuge und selbständig im Fluge verwendbare Luftfahrtgeräte Anwendung finden. Demgemäß soll auch ein gezieltes Zum-Absturz-Bringen durch Ausübung „unmittelbarer Zwangsgewalt gegen Sachen“ nach § 16 Abs. 3 MBG (allfälliger sog. „Downwash“ oder Waffengebrauch) ohne vorhergehende Versuche des „Stellens“ oder des „Feststellens der maßgeblichen Umstände der Luftraumbenützung“ zulässig sein. Ebenso soll es sich bei Szenarien mit bemannten Luftfahrzeugen, durch die terroristische Absichten verfolgt werden, verhalten. Die Wahl der zur Beendigung der Benützung des Luftraumes einzusetzenden Mittel wird jedenfalls von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängen. Ein lebensgefährdender Waffengebrauch wird auch diesbezüglich nur in Situationen der „Notwehr“ und „Nothilfe“ zur Verteidigung von Menschen zulässig sein. Dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ nach § 4 MBG wird dabei eine besondere Bedeutung zukommen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 730387.pdf
Zuletzt geändert von theoderich am Di 18. Mai 2021, 22:17, insgesamt 2-mal geändert.
Alpine
Beiträge: 150
Registriert: So 29. Apr 2018, 13:07

Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von Alpine »

Zum Ende des Jahres 2020 gab es elf SAAB 105 Ö Piloten. Davon wurden fünf Piloten auf Hubschrauber der Type „AB 212“, fünf Piloten auf Luftfahrzeuge der Type „Pilatus PC 6“ und ein Pilot auf Luftfahrzeuge der Type „Pilatus PC 7“ umgeschult.
und keiner nach Leece? bzw EF?
muck
Beiträge: 1260
Registriert: Do 9. Jul 2020, 05:10

Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von muck »

@theoderich

Merci!
opticartini
Beiträge: 692
Registriert: So 14. Okt 2018, 14:36

Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von opticartini »

Also nachdem ohnehin eine visuelle Kontaktaufnahme erforderlich ist, ist alles was BVR (beyond visual range) betrifft, nicht unbedingt nötig. Wenn man das als Messlatte anlegt, sind unsere Abfangjäger bestens ausgestattet, insofern ergibt diese Aussage Sinn.

Dass die Eurofighter-Firma den Betrieb garantiert (bis wann eigentlich?) ist ja in Ordnung, die Frage ist nur zu welchem Preis. Wenn Österreich die einzigen sind, die die Tranche 1 als primäre Kampfjets benutzen, sind wir völlig von genau der Firma abhängig, die man jetzt über 15 Jahre auf verschiedensten Ebenen schlecht gemacht hat, bis hin zu Gerichtsverfahren.


Indonesien wird angeblich keine Sukhoi SU-35 kaufen. Stattdessen stehen "westliche" Maschinen am Einkaufszettel, neben unseren Eurofightern und den Rafale auch F-15. Indonesien geht es dabei - speziell im Hinblick auf die wachsende Bedrohung durch China - um die bestmögliche Zusammenarbeit mit anderen NATO-Staaten und Verbündeten (und natürlich gehts auch darum, die zu erwartenden Sanktionen zu vermeiden, wenn man russische Rüstungsgüter kaufen würde).

Im Artikel unten wird ein möglicher Preis von 600 Millionen Euro für die 15 österreichischen Eurofighter genannt aber auch die bekannten Schwierigkeiten. Wie dieser Preis zustandekommt, wird nicht erwähnt.

https://www.analisidifesa.it/2021/04/li ... hoi-su-35/
https://translate.google.com/translate? ... hoi-su-35/
theoderich
Beiträge: 20024
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

Sicherheit vor Terror-Attacken aus der Luft: Schweiz rüstet auf, dem Bundesheer fehlt (wie immer) das Geld

https://exxpress.at/sicherheit-in-der-l ... -das-geld/



opticartini hat geschrieben: So 23. Mai 2021, 14:21Dass die Eurofighter-Firma den Betrieb garantiert (bis wann eigentlich?) ist ja in Ordnung, die Frage ist nur zu welchem Preis.
Du meinst diese Aussage?
  • Zu 22 bis 27:

    Im Hinblick darauf, dass die Versorgung durch den Hersteller vertraglich bis zum fixierten Betriebsende sichergestellt ist, ergeben sich aus diesem Titel keine Versorgungsengpässe oder Verteuerungen von Ersatzteilen.
Ich kann mich an einen Verteidigungsminister erinnern, der ebenfalls behauptet hat, dass die Versorgbarkeit des Eurofighter aus dem Produktionslos Tranche 1 Block 5 und mit SRP 4.3A sowieso bis zum St. Nimmerleinstag gewährleistet sei:
  • weitere offene Fragen zur Detailvereinbarung mit der Eurofighter GmbH (1596/J) (Beantwortet am 7. Dezember 2007)
    31. Planen Sie in weiterer Folge, die österreichischen Eurofighter - so wie dies alle anderen Betreibernationen machen - auf Block 8 upzugraden?
    • Zu 31:

      Nach dem Vergleich gilt die Möglichkeit eines Upgrade als vereinbart.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
  • Gefährdung der österreichischen Luftraumüberwachung durch Bundesminister Darabos (3679/J) (Beantwortet am 30. April 2008)
    3. Gibt es genügend Umlauf- und Wartungsteile für die Eurofighter der Tranche 1?
    • Zu 3:

      Ja. Die Versorgung mit Ersatzteilen und Umlaufteilen ist nach den vertraglichen Verein­barungen sichergestellt.
    6. Was geschah mit diesen Umlauf- und Wartungsteilen der Tranche 2?
    • Zu 6:

      Die für die Luftraumüberwachungsflugzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ der Tranche 2 spezifischen Teile wurden ohne Kosten für das Bundesministerium für Landesverteidigung mit dem Hersteller rückabgewickelt.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
  • Verzögerungen bei Auslieferung von Eurofightern (3832/J) (Beantwortet am 5. Mai 2008)
    17. Welche Folgen hat die Eurofighter GmbH bei mangelhafter Ersatzteilversorgung zu tragen?
    • Zu Frage 17:

      Die Eurofighter-GmbH hat die vertraglich bedungene Ersatzteilversorgung sicherzustellen. Dabei gelten die Regeln des Lieferverzuges nach den vertraglichen Vereinbarungen.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
  • mangelhafte Antworten zur Einsatzbereitschaft der Eurofighter (4448/J) (Beantwortet am 14. Juli 2008)
    1. Entspricht es den Tatsachen, dass in den ursprünglichen Kaufverträgen für die Beschaffung der Eurofighter Vorsorge für Umlauf- und Wartungsteile getroffen wurde?

    Wenn ja, für wie viele Flugzeuge?
    9. Entspricht es den Tatsachen, dass in den ursprünglichen Kaufverträgen für die Beschaffung der Eurofighter Vorsorge für Ersatzteile getroffen wurde?

    Wenn ja, für wie viele Flugzeuge?
    • Zu 1 und 9:

      Ja, für 18 Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ Tranche 2/Block 8. Dies obwohl Tranche 1/Block 5 Luftfahrzeuge - die auch tatsächlich aufgrund der alten Verträge – unabhängig vom Vergleich geliefert wurden.

      Festzuhalten ist auch, dass die gemäß Ausschreibung und Angebot festgelegten Ausstattung in Art und Menge für Umlauf- und Wartungsteile jedoch wesentlich im Zuge der Vertragshandlungen zu V1 und V2 vermindert und durch meinen Amtsvorgänger mit Genehmigung der Verträge fixiert wurde.
    3. Wann wurden Umlauf- und Wartungsteile der Tranche 2 geliefert und wann wurden diese Umlauf- und Wartungsteile für die Tranche 2 wiederum retourniert?
    • Zu 3 und 11:

      Lieferungen Umlauf- und Wartungsteile T2 erfolgten am März 2007. Die Rückabwicklung dieser Teile erfolgte im September 2007.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
  • dilettantischen Eurofighter-Vergleich zum Schaden der Republik Österreich (4995/J) (Beantwortet am 24. September 2008)
    8. Warum teilen Sie dem Nationalrat mit, dass die Versorgung mit Ersatz- und Umlaufteilen sichergestellt ist, wenn dies laut Rechnungshof nicht der Fall ist? Wie stehen Sie dazu, dass der Rechnungshof gerade durch die mangelhafte Versorgung mit Ersatz- und Umlaufteilen von möglichen Kostenerhöhungen sowie einer Gefährdung der vereinbarten logistischen Baugleichheit spricht?
    • NICHT BEANTWORTET
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... Uebersicht
  • Luftraumüberwachungsflugzeuge: Vergleich der Republik Österreich mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH (Reihe Bund 2009/1)
    Die Stellungnahme des BMLV langte am 5. August 2008 im RH ein. Der RH erstattete seine Gegenäußerung im August 2008.
    Reduktionen im Logistikbereich

    39.1 Die Bestimmungen in den Kaufverträgen betreffend den Logistikbereich bezogen sich ausschließlich auf die logistische Versorgung der Flugzeuge mit Ersatz– und Umlaufteilen der Tranche 2–Konfiguration.

    Als die Eurofighter GmbH im November 2005 mitteilte, vertragskonform vorläufig sechs Flugzeuge mit Tranche 1–Konfiguration bis zur Verfügbarkeit von Flugzeugen der Tranche 2–Konfiguration zu liefern, führte das BMLV gemeinsam mit der Eurofighter GmbH eine Bedarfserhebung für den logistisch–technischen Parallelbetrieb beider Konfigurationen durch. Demnach wären zusätzliche Komponenten und Aggregate für die logistische Versorgung der Tranche 1–Flugzeuge während der Einführungsphase erforderlich gewesen; die Kosten hiefür wurden mit mindestens 15 Mill. EUR bis 20 Mill. EUR (bei Miete) bewertet. Eine diesbezügliche Beschaffung wurde nicht eingeleitet; eine Abklärung der Kostentragung erfolgte nicht.

    Laut BMLV könnte die angestrebte Vereinheitlichung der Konfiguration der Flugzeuge auf Tranche 1 durch den Vergleich auch langfristig zu erheblichen Einsparungen beim Betrieb führen. Konkrete Zahlen über Einsparungspotenziale würden jedoch erst in einigen Jahren vorliegen.

    39.2 Der RH stellte fest, dass sich durch die im Vergleich angestrebte Ver-einheitlichung der Konfiguration der Flugzeuge Einsparungen bei der Systemerhaltung (Wartung und Instandsetzung) ergeben könnten, die das BMLV noch nicht quantifizieren konnte. Er wies jedoch auf die aufgezeigten Probleme im Hinblick auf die Verwendung gebrauchter Systembauteile und die logistische Baugleichheit und Versorgung hin.

    39.3 Laut Stellungnahme des BMLV seien seine vorgelegten Berechnungen über Einsparungen durch die Vereinheitlichung der Flotte und die erfolgte Reduzierung der Stückzahl, der Piloten sowie der Flugstunden nicht berücksichtigt worden.

    39.4 Der RH erwiderte, dass die vom BMLV vorgelegten Unterlagen über Einsparungspotenziale, soweit sie für den RH nachvollziehbar waren, bereits im Prüfungsergebnis berücksichtigt wurden.


    Gebrauchte Systembauteile

    40.1 Laut BMLV sei es von der Eurofighter GmbH erstmals im November 2007 informiert worden, dass nicht nur in den sechs gebrauchten Flugzeugen, sondern auch in den „neuen“ Flugzeugen der Tranche 1–Konfiguration gebrauchte Systembauteile bzw. Komponenten der Tranche 2 verwendet würden. Die Eurofighter GmbH begründete dies damit, dass es sich dabei um die letzten produzierten Eurofighter der Tranche 1–Konfiguration handelte („End of Line“–Produktion) und teilweise keine Neuteile mehr zur Verfügung stünden.

    Somit seien nur zwei von insgesamt 15 Flugzeugen als „ungebraucht und fabriksneu“ zu bezeichnen. Für die gebrauchten Systemteile bei den „neuen“ Flugzeugen vereinbarte das BMLV nach Abschluss des Vergleiches mit der Eurofighter GmbH einen Preisabschlag proportional zur Gesamtlebensdauer der Systemteile.

    40.2 Der RH wies auf allfällige nachteilige Auswirkungen im Hinblick auf die Systemerhaltung sowie auf die weitere Versorgung mit Ersatz– und Umlaufteilen hin, weil diese erschwert und kostenintensiver sein könnte. Er empfahl, umgehend Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Ersatz– und Umlaufteilen einzuleiten, um allfällige Stehzeiten und Mehrkosten für das BMLV zu vermeiden.

    40.3 Laut Stellungnahme des BMLV sei die Empfehlung des RH verwirklicht worden.


    Logistische Baugleichheit und Versorgung

    41.1 Für das BMLV war wegen unzureichender Kennzeichnung des ursprünglich gelieferten Materials nicht erkennbar, welche Logistikleistungen aus welcher Konfiguration stammten. Wegen teilweise mangelnder Verfügbarkeit von Ersatz– und Umlaufteilen der Tranche 1–Konfiguration hatte die Eurofighter GmbH auch kompatibles Material der Tranche 2–Konfiguration für Flugzeuge der Tranche 1–Konfiguration geliefert.

    41.2 Der RH empfahl, eine verbesserte Datenqualität von Logistikleistungen der Eurofighter GmbH einzufordern, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarte logistische Baugleichheit.

    41.3 Laut Stellungnahme des BMLV sei eine unzureichende Kennzeichnung des gelieferten Materials nicht vorgelegen.

    41.4 Der RH verwies auf die unzureichenden Kennzeichnungen bei der Rücklieferung der Ersatz– und Umlaufteile für die Tranche 2–Konfiguration und hielt im Hinblick auf die vereinbarte logistische Baugleichheit seine Empfehlung aufrecht.

    42.1 Laut den Kaufverträgen sollten die Flugzeuge der Tranche 2–Konfiguration baugleich sein. In der Detailvereinbarung wurde festgelegt, dass die nunmehr zu liefernden Flugzeuge (Tranche 1–Konfiguration) „in logistischer Hinsicht jedenfalls als baugleich zu betrachten seien“.

    Laut BMLV sei logistische Baugleichheit dann gegeben, wenn das Ersatzmaterial und die Umlaufteile für alle gelieferten Flugzeuge austauschbar sind.

    Laut Detailvereinbarung gibt es „keine relevanten Unterschiede in der logistischen Versorgbarkeit“ zwischen den neu produzierten Flugzeugen mit Tranche 1/Block 5–Konfiguration und den gebrauchten Flugzeugen mit Tranche 1/Block 2–Konfiguration, die auf Block 5–Standard umzurüsten waren. Eine genauere Definition dieser Regelung fehlte.

    Wie bereits erwähnt, erstellte das BMLV im April 2008 einen internen Vorschlag für eine Definition der Begriffe „fast neuwertig“ und „logistisch baugleich“, der als Standpunkt des BMLV in die laufenden Bearbeitungen zur Vertragsanpassung eingebracht werden sollte.

    42.2 Der RH wies darauf hin, dass „logistische Baugleichheit“ keinen eindeutig definierten Begriff darstellt. Er hielt weiters fest, dass die Formulierungen „in logistischer Hinsicht baugleich“ und „keine relevanten Unterschiede“ unbestimmt waren und in der Detailvereinbarung nicht weiter präzisiert wurden. Sollte die Interpretation des BMLV, dass nunmehr eine einheitliche Logistik mit frei austauschbaren Ersatz– und Umlaufteilen für alle Flugzeuge gewährleistet sei, nicht zutreffen, würden nicht die erwarteten wesentlichen Betriebserleichterungen, sondern allenfalls Verteuerungen eintreten.

    Der RH empfahl, die unbestimmten Formulierungen bei den noch durchzuführenden Vertragsänderungen eindeutig zu defi nieren, um allfällige Folgekosten zu vermeiden.

    42.3 Laut Stellungnahme des BMLV sei eine Umsetzung der Interpretation dieser Begriffe möglich.

    42.4 Der RH hielt im Sinne der Rechtssicherheit seine Empfehlung aufrecht.


    Nicht mehr produzierte Ersatz– und Umlaufteile (obsolete Komponenten)

    43.1 Laut Vergleich ist eine „angemessene Versorgbarkeit“ mit Ersatz– und Umlaufteilen von der Eurofighter GmbH sicherzustellen.

    Die Eurofighter GmbH informierte das BMLV im Jänner 2008 über obsolete Komponenten für die Flugzeuge der Tranche 1–Konfiguration. Dies betraf vorerst 27 verschiedene Ersatz– und Umlaufteile pro Flugzeug. Laut BMLV seien die obsoleten Teile teilweise durch Komponenten der Tranche 2–Konfiguration oder anderer Standards ersetzbar, wodurch zum Teil der vollständige Austausch größerer Bauteile erforderlich werden könnte. Zusätzlich bemühte sich das BMLV, mit anderen Luftwaffen Vereinbarungen über die Leihe von Komponenten abzuschließen.

    Das BMLV konnte dem RH weder die Verfügbarkeit von Ersatzlösungen für die betroffenen Ersatz– und Umlaufteile bestätigen noch die Kosten hiefür angeben.

    43.2 Der RH stellte fest, dass die Versorgung mit Ersatz– und Umlaufteilen insbesondere durch das Auslaufen der Produktion von Tranche 1–Flugzeugen betroffen war. Er wies darauf hin, dass der Deutsche Bundes-rechnungshof bereits im Jahr 2003 die Kostenproblematik im Zusam-menhang mit obsoleten Bauteilen aufgezeigt hatte.

    Weiters wies der RH darauf hin, dass dem BMLV mit der unbestimmten Formulierung „angemessene Versorgbarkeit“ keine konkreten Durchsetzungsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Er sah durch die ersatzweise Verwendung von Bauteilen der Tranche 2–Konfiguration mögliche Kostenerhöhungen sowie eine Gefährdung der vereinbarten logistischen Baugleichheit.

    Der RH empfahl daher, die Formulierung „angemessene Versorgbarkeit“ in den noch durchzuführenden Vertragsänderungen zu präzisieren.

    43.3 Laut Stellungnahme des BMLV sei die logistische Versorgbarkeit gemäß der Detailvereinbarung für 30 Jahre sichergestellt. Weiters seien Maßnahmen zur Bereinigung der Obsoleszenzen eingeleitet worden.

    43.4 Der RH verblieb im Hinblick auf die fehlenden konkreten Durchsetzungsmöglichkeiten bei seiner Empfehlung.
    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... _Oesterrei
  • Parlamentskorrespondenz Nr. 585 vom 25.06.2009
    Rechnungshofausschuss diskutiert übger Eurofighter-Vergleich
    Die Versorgung des Eurofighters mit Ersatzteilen sei für die nächsten 30 Jahre gesichert, die einzelnen Flugzeuge seien jedenfalls nicht teurer geworden, unterstrich der Minister.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
  • peinlichen Auftritt, sachliche Inkompetenz und Eurofighter-Komplizenschaft (4749/J) (Beantwortet am 23. April 2010)
    3. Sind Ersatzteile aus Eurofightern entnommen worden, um sie in andere Eurofighter einzubauen?

    4. Wenn ja, wie oft und welche Ersatzteile?
    • Zu 3 und 4:

      Ja; dabei handelt es sich um ein im Österreichischen Bundesheer seit mehreren Jahrzehnten implementiertes Verfahren.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
  • Luftraumüberwachungsflugzeuge – Vergleich der Republik Österreich mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH; Follow–up–Überprüfung (Reihe Bund 2013/2)
    Logistische Baugleichheit und Versorgung

    [...]

    (2) Im Rahmen des Nachfrageverfahrens hatte das BMLVS mitgeteilt, dass die logistische Baugleichheit bei der Abnahme eines jeden Flugzeugs geprüft und verifiziert worden sei. Das BMLVS mache die Zusicherung der dreißigjährigen logistischen Versorgbarkeit gegenüber der Eurofighter GmbH mit Nachdruck geltend.

    (3a) Der RH stellte nunmehr fest, dass logistische Baugleichheit gemäß der Vertragsanpassung dann vorlag, wenn es „keine relevanten Unterschiede in der logistischen Versorgbarkeit“ betreffend Logistikschienen, Logistiklager, Ausbildungen und Bedienung zwischen Tranche 1/Block 5–Flugzeugen und solchen, die auf diesen Stand umgerüstet wurden, gebe. Gemäß dieser Definition waren sowohl die neu produzierten Flugzeuge mit Tranche 1/Block 5–Konfiguration, als auch die gebrauchten und von Tranche 1/Block 2– auf Block 5–Standard umgerüsteten Flugzeuge laut BMLVS logistisch baugleich.

    (3b) Weiters stellte der RH fest, dass die angemessene Versorgbarkeit mit Ersatz– und Umlaufteilen in der Vertragsanpassung nicht eindeutig definiert wurde, sondern lediglich festgelegt wurde, dass eine angemessene Versorgbarkeit bestehe, die „durch verschiedene Maßnahmen“ erreicht werden könne. Eine Klausel, wie allfällige Mehrkosten für das BMLVS aufgrund von Versorgungsschwierigkeiten betragsmäßig beschränkt oder überhaupt ausgeschlossen werden, lag nicht vor.

    17.2 Das BMLVS setzte die Empfehlung teilweise um. Die Flugzeuge waren zwar laut BMLVS logistisch baugleich, die angemessene Versorgung mit Ersatz– und Umlaufteilen wurde in der Vertragsanpassung jedoch nicht eindeutig definiert. Zudem fehlte eine Klausel, wie allfällige Mehrkosten für das BMLVS aufgrund von Versorgungsschwierigkeiten betragsmäßig beschränkt oder überhaupt ausgeschlossen werden.
    17.3 Das BMLVS teilte in seiner Stellungnahme mit, dass die Versorgbarkeit mit Ersatz– und Umlaufteilen gemäß den Kaufverträgen und dem Vergleich auf eine Dauer von 30 Jahren vertraglich sichergestellt sei. Die Regeln für die Beschaffung und die Lieferung von Ersatz– und Umlaufteilen seien in den jeweiligen In–Service–Support–Verträgen definiert.
    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... ter_FU.pdf
Glaubwürdig ist das alles nicht. Von den In-Service-Support-Verträgen wurden der ISS-3 (Ersatz- und Umlaufteile) und der EJ-3 (Triebwerke Eurojet EJ200) bis Februar 2024 verlängert. Anscheinend muss die logistische Versorgung etwa alle acht Jahre neu ausgehandelt werden. Von wegen es gäbe eine "vertragliche Sicherstellung" der "Versorgbarkeit mit Ersatz- und Umlaufteilen ... auf eine Dauer von 30 Jahren". Kein Flugzeughersteller würde einem Kunden so eine Garantie geben. Und keine Luftwaffe auf der Welt fliegt einen Kampfjet, ohne das Muster etwa alle zehn Jahre zu modernisieren (siehe Schweiz) - Österreich fliegt den Eurofighter mittlerweile seit 14 Jahren, ohne jemals nennenswerte Summen in Upgrades investiert zu haben.


Die Mitglieder der "Task Force", die quasi den Boden für den Vergleich von BM Darabos aufbereitet hat, sind in der verlinkten Anfragebeantwortung ersichtlich. OR Mag. Ing. Harald Schifferl ist seit 3. Mai 2011 Leiter der FSG Bundesheergewerkschaft und mittlerweile Stellvertretender Vorsitzender des Zentralausschusses im BMLV. Seine 2006/2007 ausgeübte Funktion lässt sich nicht mehr eruieren, aber er war im Juni 1996 beim Materialstab Luftfahrttechnik (Materialstab Luft/MSL) tätig und wurde im April 2009 im MSL zum Leiter der Abteilung Betriebsorganisation bestellt. Diese Bestellung hatte ein juristisches Nachspiel:
  • Neuer FSG-Chef beim Heer (5. Mai 2011)
    Schifferl ist pikanterweise jener Bedienstete, der bei der Bewerbung um die Leitung der Abteilung Betriebsorganisation im Materialstab Luft laut einem Gerichtsurteil anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde.
    Vor zwei Tagen war bekanntgeworden, dass die Ausschreibung laut Richterspruch auf den „letztlich ernannten Beamten hingetrimmt“ und so der „minder geeignete“ Kandidat durch Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) als Leiter der Stelle eingesetzt worden war.

    Der laut einem Dreiersenat bestgeeignete, aber letztlich unterlegene Bewerber war daraufhin vor Gericht gezogen und hatte die Republik geklagt und wird nun eine finanzielle Entschädigung bekommen.
    https://orf.at/v2/stories/2056682/
Bgdr Eisenberger war zum damaligen Zeitpunkt Kommandant der Fliegerabwehrschule und mit der aktiven LRÜ nicht befasst. Und was GenMjr Jeloschek vor vier Jahren im U-Ausschuss bzgl. Betrieb und Logistik erzählt hat, war überhaupt etwas obskur:
  • Kommuniqué des Untersuchungsausschusses über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die Befragung der Auskunftsperson Dipl. Ing. Erwin Jeloschek (409/KOMM)
    Generalmajor Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek: [...] Wesentlich, kurz: Durch diese Informationen – oben braun unterlegt dargestellt – haben wir, ein kleines Team unter Leitung Peschorn, sehr viel Information gewinnen können. Wir mussten uns dann aufgrund dieser Information unter Absage des letzten Gesprächs in Salzburg zusammensetzen und haben in Abwicklung mit all den Vertretern, insbesondere Gruppe RechtLeg, einen Briefentwurf an Eurofighter zur Stellungnahme geschickt, der alle unsere Erkenntnisse, die wir – oberes Kästchen – in den Verhandlungen 11. bis 20. gefunden haben, zusammengefasst enthält, mit der klaren Auftragsseite, solange keine befriedigende Antwort vorliegt, diese Güteprüfung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

    Hier noch einmal kurz dargestellt: Insbesondere ist es darum gegangen, dass die Erkenntnis, die wir aus der Ersatzteillieferung gewonnen haben, klar gezeigt hat, dass – am Beispiel der Turbine – eine gelieferte Turbine für Tranche 2 nicht in Tranche 1 verwendet werden kann, oder umgekehrt, eine Turbine Tranche 1 nicht im Block 2. Warum? – Weil das Tranche-1-Element der Turbine nach außen liegende Teile hatte, die nicht in den Rumpfkörper von Tranche 2 gepasst hätten und eine große Anzahl von Datenmodulen fehlt – und bitte darauf anzumerken, dass gemäß Vertrag drei Monate vor Abschluss der Güteprüfung das Ersatzmaterial da sein musste. Wir hatten ein Fehl von 233 Millionen festgestellt.
    Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Danke. Sie sprechen die Ersatzteilsituation selbst an. Gab es Berechnungen Ihrerseits zu der nach dem Vergleich notwendigen Versorgung der Luftfahrzeuge der Tranche 1 mit Ersatzteilen? Wurde die Ersatzteilschiene vonseiten des Ressorts je berechnet?

    Generalmajor Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek: Darf ich die Frage zweigeteilt beantworten? Es ist, wie auch von mir heute eingangs dargestellt, der Liefergegenstand in V2 ein T2/B8. Wir haben vor dem Vergleich keinen Vertrag und keine vertragliche Regelung gehabt, die einen Liefergegenstand T1/B5 im Hintergrund hat. Das heißt, das BMLV hat vertraglich – und das ist eine unserer wesentlichen Feststellungen gewesen – zum Zeitpunkt der Lieferung keine Klarheit, keinen Inhalt gehabt, was an Ersatzteilen T1/B5 erforderlich ist.

    Sie mögen das als Formalismus hinstellen und sagen, es ist das Gleiche wie ein T2/B8. Das ist unser Problem. Das Heranziehen, wie wir nachträglich feststellen konnten, einer im Vertrag vorgesehenen Flexibilisierungsklausel, das ganze Lieferelement T2/B8 auf T1/B5 umzulegen, schien mir nicht nachvollziehbar, denn wo sind dann die Ersatzteile für T2/B8?
    Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): [...] Herr Kammerhofer hat am Vormittag gesagt, der Vergleich hat im Lebenszyklus 1,2 Milliarden € gespart, Ministerialrat Hofer hat gesagt, dass sich die real eingesparte Summe, die kommuniziert wurde, bereits durch die teureren Ersatzteile und die höheren Betriebskosten im besten Falle amortisieren würde, wenn es nicht sogar ein Nachteil der Republik wird. Wie ist hier Ihre Einschätzung?

    Generalmajor Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek: [...] Wenn Herr Ministerialrat Hofer eine Berechnung für Dinge vorlegt, für die wir zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen einzigen Preis hatten, dann ist er gut. Ich kann das nicht, denn ohne vertragliche Grundlagen eines Preises kann ich keine Berechnung anführen. Er hat ja hier unter Wahrheitspflicht ausgesagt, er wird das auch nachweisen können.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Was die Vorverwendung des Herrn GenMjr betrifft, ergeben sich erst recht Fragezeichen. Er war anscheinend mit dem Aufbau des Systems "Goldhaube" befasst, 2004 als "Berater des Planungsstableiters" beschäftigt, u.a. auch am gescheiterten Projekt "ADONIS" zur Beschaffung eines Behördenfunksystems beteiligt und - laut einem "Profil"-Artikel - "ausgewiesener Experte für Flugzeugfunksysteme". Sein einziger nennenswerter Berührungspunkt mit der "Eurofighter"-Beschaffung scheint die Einführung von Link 16 gewesen zu sein:

TAUSCHITZ Othmar: Das Österreichische Bundesheer in der Ära des Raumverteidigungskonzeptes - Erlebnisse und Ergebnisse
Im Amt für Wehrtechnik gab es eine kleine "Radarbaugruppe", die mit der Errichtung und Betreuung der vorhandenen Radars betraut war. Ihr Leiter war Dipl. Ing. Scharf, dazu gehörten die Diplomingenieure Franz und Jeloschek sowie eine Schreibkraft. Darüber hinaus konnte ich den vitalen, in der militärischen Datenverarbeitung tätigen Generalstabsoffizier Wiedermann gewinnen. Mit diesem kleinen Team hielt ich am 1. März 1975 die Gründungssitzung des "Stabes Luftraumbeobachtungssystem" ab. Was danach folgte, war ein richtiges österreichisches Wunder. Innerhalb eines Jahres war nach mühseliger Quartier-und Personalsuche in der Heckenast-Burian-Kaserne ein ca. vierzigköpfiger Stab etabliert, der unter Anwerbung junger Akademiker u.a. direkt von der Universität und mit Unterstützung des zivilen Ingenieurbüros Dr. Sobolka in wenigen Jahren mit dem System "Goldhaube" das modernste automatisierte Luftraumbeobachtungssystem hinstellte, das es bis heute gibt (die fliegenden AWACS-Systeme ausgenommen).
https://www.bundesheer.at/facts/geschic ... schitz.pdf

Untersuchungsausschussprotokoll (1/GO) 32. Sitzung, 07.05.2007 - öffentlicher Teil (68/KOMM)
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Am 12. Mai 2006, also auch ein Jahr vor geplanter Lieferung, gab es von US-Seite ein Schreiben mit dem Entwurf dieses so genannten Memorandum of Agreement. Das ist an Brigadier Jeloschek übermittelt worden. Haben Sie Kenntnis davon erlangt, dass die USA ein Jahr vorher das Okay geben mit einem Entwurf dieses Agreement?
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Gemäß der Aktenlage war bereits im November 2005 gemeinsam mit der Luftzeugabteilung und Ministerialrat Hofer eine Statusbesprechung bezüglich dieser Lizenzen. Im Zuge dieser Statusbesprechung hat Brigadier Jeloschek – er war Referent beim Leiter des Planungsstabes – angekündigt, dass noch im Jahr 2005 die Verhandlungen über dieses Memorandum mit den USA begonnen werden. Haben Sie die betreffenden Personen diesbezüglich angewiesen oder hat das der Planungsstab von sich aus als Implementierungsaufgabe wahrgenommen?

Bundesminister Günther Platter: Nein, es ist so, dass von mir der Auftrag war, so rasch wie möglich die Lizenzen zu besorgen. Und dann war es natürlich Aufgabe der zuständigen Verantwortlichen – ich glaube, Jeloschek war verantwortlich, was die Lizenzen betraf –, die haben das in ihrer Verantwortung dann weiter zu verfolgen auf der Grundlage meiner ganz klaren Anweisung. Das war bereits im Jahr 2004.
Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek: [...] Wir sehen hier, zu Beginn 2003, den Vertrag. Wir sehen dann die Planungsvorarbeiten in diesem Bereich. In diesen Planungsvorgang war ich eingebunden im Sinne meiner Unterstützung für den Leiter Planungsstab, der mich in diesem Bereich der Strukturplanung zugeordnet hat, als unterstützend für die Planung des neuen Flugfunksystems. In diesem Bereich kommen – wie vorhin dargestellt – diese gleichen Einrichtungen zum Tragen.

Bis zum 12. Jänner 2005 gab es hier Vorarbeiten, Vorgespräche mit verschiedenen Dienststellen in diesem Bereich, die alle dazu dienlich waren, dies zu erfassen: Was muss ich eigentlich tun? Welche Schritte setze ich? – Das waren noch keine Verhandlungen in dem Sinn.

Der formale Antrag an das US-Kommando ist am 12. Jänner 2005 gestellt worden, von unserem Generalstabchef an General Jones. Nach einer entsprechenden Replik kam es dann Schritt für Schritt – das hier aufzuzeigen, erspare ich mir – zu der Möglichkeit, die Verhandlungen über dieses bilaterale Sicherheitsabkommen aufzunehmen. Ich habe hier, stellvertretend für mehrere Urgenzen, nur eine Urgenz eingezeichnet, die unter dem Motto erfolgt ist: Wann endlich können wir verhandeln?

Am 27. November 2006 war es so weit, dass wir den ersten Schritt erreicht haben – ich verweise auf die Folie –: Wir hatten endlich dieses bilaterale Sicherheits-Agreement! Dieses Agreement hat uns in die Lage versetzt, danach in kürzester Zeit dieses Interoperabilitäts-Board zu gründen und eine erste Besprechung abzuhalten. Das war Anfang Dezember der Fall. Es war ein Gespräch, in dem wir zum ersten Mal erfahren haben, was alles zu tun ist und wie der Ablauf ist, und da wurden so genannte Action Items festgelegt.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Brigadier, waren Sie grundsätzlich in den Beschaffungsvorgang für den Eurofighter eingebunden? (Dipl.-Ing. Jeloschek: Nein!) – Irgendwann, zu irgendeinem Zeitpunkt? (Dipl.-Ing. Jeloschek: Nein!)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

Protokoll Untersuchungsausschuss 37. Sitzung, 19.6.2012 (237/KOMM)
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Frau Dr.Sleha, wofür waren Sie bei ADONIS aus Ihrer Sicht konkret zuständig? Was war Ihre definierte Aufgabe?

Dr. Elisabeth Sleha: Ich war Leiterin der Abteilung. Projektleiter Ing. Blaha war einermeiner Mitarbeiter und hat in seiner Funktion als Leiter des Fachbereichs Funkwesen das Projekt selbst geleitet. Insoweit war ich natürlich auch für das Fortschreiten des Projektes an und für sich mit zuständig, aber auch insoweit, als Akten zu erledigen waren, die meiner Approbation beziehungsweise Vorapprobation in der Linienorganisation bedurften.
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Im Zuge des Ministerratsvortrages vom 30. Oktober 2001 konnten dann weitere Schritte, Ausschreibung und so weiter, in die Wege geleitet werden. Meiner Information zufolge waren Sie dann Mitglied der Zuschlagskommission?

Dr. Elisabeth Sleha: Das ist richtig.

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Wer waren die anderen Mitglieder dieser Zuschlagskommission?

Dr. Elisabeth Sleha: Das war der Projektleiter Ing.Blaha, Brigadier Jeloschek von der Landesverteidigung und zwei Angehörige der Firma Austroconsult. Allerdings war die Sitzung der Zuschlagskommission noch einem weiteren Forum zugänglich, es waren nämlich Vertreter sämtlicher Bundesländer anwesend, des Finanzministeriums, weitere Vertreter des Bundesministeriums für Landesverteidigung und des BMVIT, wenn ich mich recht erinnere, es war ein sehr großer Personenkreis als Zuhörer dort anwesend.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

Auflösung der "Task Force" Eurofighter (327/J) (Beantwortet am 27. Januar 2009)
11. Entspricht es den Tatsachen, dass Genmjr Jeloschek in den Ruhestand tritt?

12. Wenn ja, wann?

13. Wenn ja, warum?
  • Zu 11 bis 13:

    GenMjr Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek wurde auf Grund seiner Erklärung gemäß § 15 i.V.m. § 236b BDG 1979 mit Ablauf 30. November 2008 in den Ruhestand versetzt.
15. Wann wurde Genmjr Jeloschek zum Brig befördert?

16. Wer hat dies veranlasst?

17. Warum wurde dies veranlasst?

18. Wie lange versah Genmjr Jeloschek seinen Dienst als Brig?
  • Zu 15 bis 18:

    GenMjr Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek wurde nach Erreichung der Voraussetzungen mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1991 zum Brigadier befördert. Er versah seinen Dienst als Brigadier vom 1. Juli 1991 bis zum 31. Juli 2008.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Mjr Christian PROBST, in: Flieger aktuell. Nachrichten der Fraktion Christlicher Gewerkschafter aus dem FA Luft, Ausgabe 1/2009 hat geschrieben:Einer seiner Berater war der in "Blitzlicht" gelobte GenMjr Jeloschek, welcher aufgrund seiner Parteizugehörigkeit Entscheidungen getroffen hat, sicher aber nicht aufgrund militärischer Notwendigkeiten. Er wurde aus seiner Pension mittels Sondervertrag extra zurückgeholt.
https://flieger.bundesheergewerkschaft. ... l_1_09.pdf

Sondervertrag für Genmjr Erwin Jeloschek (590/J) (Beantwortet am 11. März 2009)
1. Wann ist Genmjr Jeloschek in den Ruhestand getreten?
  • Zu 1:

    Mit Ablauf des 30. November 2008.
2. Welchen Vertrag hat das BMLV mit Genmjr Jeloschek abgeschlossen?
  • Zu 2:

    Keinen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Zuletzt geändert von theoderich am Mo 24. Mai 2021, 18:42, insgesamt 11-mal geändert.
theoderich
Beiträge: 20024
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

theoderich hat geschrieben: Mo 17. Mai 2021, 14:11
28. Wenn Österreich die Eurofighter an Indonesien verkauft, zu welchem Preis sollen diese verkauft werden?

29. Kann durch den geplanten Erlös ein Alternativsystem statt dem Eurofighter gekauft werden?

30. Wenn ja, welches?

31. Wenn nein, welcher zusätzlicher Investitionsbedarf wird für eine Alternativlösung beurteilt?

32. In welchem Zeitraum wäre gemäß Beurteilung der Wechsel durchzuführen?

33. Ist in Hinblick auf die Beschaffungsdauer der Umstieg als realistisch zu beurteilen?
  • Zu 28 bis 33:

    Aufgrund der Tatsache, dass es sich um laufende Gespräche handelt, gibt es zu diesen Fragen noch keine konkreten Informationen.

Indonesia's plan to procure Rafale fighters hampered by funding roadblock
In February, a delegation of senior Indonesian MOD officials led by Major General Dadang Hedrayudha, director general of the ministry's defence potential department, completed the latest round of negotiations with Dassault Aviation's vice-president for business development Jean Claude Piccirillo, and vice-president for offset Michael Paskoff.

The negotiations, which largely covered offset and financing arrangements, went well, Maj Gen Dadang said in February. The MOD has since raised a request for the programme to be funded with foreign-sourced loans, ministry officials disclosed in March.

However, a schedule of national projects that have been approved for foreign funding was obtained by Janes on 21 May. It confirms that Rafale programme has not been included. The schedule is published annually by the Indonesian Ministry of National Development Planning (Kementerian Perencanaan Pembangunan Nasional: BAPPENAS), and it spells out national programmes for which foreign loans can be obtained for the year.

As such, given the lack of endorsement from the BAPPENAS, the bid to procure 36 Rafale fighters has not been gazetted by the Indonesian Ministry of Finance (MOF) as a defence procurement programme for the 2021 financial year.
https://www.janes.com/defence-news/news ... -roadblock

In Indonesien scheint sich ein sehr eigenartiges System zur Finanzierung von Rüstungsprojekten etabliert zu haben. Die Mittelaufbringung erfolgt anscheinend hauptsächlich über bei anderen Staaten aufgenommene Exportkredite. Für den Staatshaushalt dürfte das pures Gift sein:

Revitalizing Indonesia’s Defence Industrial Base: Agenda for Future Action

https://www.files.ethz.ch/isn/147764/Re ... y_2012.pdf

Deffense Offset Policy in Indonesia, in: Indonesian Journal of Administrative Science & Organisation, 20. Jg., H 2 (2013)

http://journal.ui.ac.id/index.php/jbb/a ... /3069/2401






















P.S.: Hier der komplette Pfad zum oben verlinkten Artikel:

http://ijil.ui.ac.id/index.php/home
Gesperrt