Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

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theoderich
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Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

Indonesia approaches Austria for potential sale of Eurofighter Typhoons
In the letter, a copy of which was sent electronically to Janes on 19 July, the Indonesian defence minister also alluded to apparent service issues faced by the Austrian Air Force on its Typhoons.
https://www.janes.com/defence-news/news ... r-typhoons
opticartini
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Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von opticartini »

7L*WP hat geschrieben: Mo 20. Jul 2020, 14:09 Es ist unglaublich welche Bananenrepublik Österreich eigentlich ist!
Ein persönlich an die Verteidigungsministerin gerichtetes Schreiben, trifft Freitagnachmittag, im Ministerium ein und ist am Samstag bereits als Kopie, öffentlich in den Medien!
Ein Schreiben das an die Öffentlichkeit gelangt, noch bevor man die Echtheit überprüft hat!
Unglaublich…
Ja, egal wie man es dreht und wendet, da ist definitiv irgendetwas faul und riecht nach Fake.

Könnte auch ein "Testballon" sein, um die Reaktion der Medien und Öffentlichkeit zu testen bzw. sie auf das Ende der Eurofighter oder gar der LRÜ einzustimmen und gleichzeitig von der Kritik an der Verteidigungsminsterin abzulenken.

Aber selbst wenn das keine Fälschung sein sollte, hat man irgendwo ein Sicherheitsleck, was speziell bei einem Verteidigungsministerium äußerst bedenklich ist.
Dr4ven
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Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von Dr4ven »

Das ist doch kein Sicherheitsleck, das ist 100%ig direkt aus dem Ministerbüro absichtlich lanciert worden!
Man muss sich endlich daran gewöhnen, dass hier absolut nichts ungeplant passiert.

Wenn man sich ansieht, was Kurz heute in Brüssel ablieferte, muss man sich endlich eingestehen, dass denen alles völlig egal ist, es zählt nur noch die eigene PR.
Die Jet Fliegerei wird 2023 ein Ende finden, entweder man lässt den Wartungsvertrag auslaufen, oder man verschenkt alles an Airbus/Indonesien etc - dieses Geld fliesst direkt ins Finanzamt und es wird nichts zurück kommen.

Und wenn die glauben, dass uns dann noch die UN, die OSZE, die OPEC sowie internationale Konferenzen wie Seefeld mit anderen Staatsoberhäuptern etc erhalten bleiben, um sich international in Szene setzen zu können, hat er sich schwer getäuscht.
Dieser Schaden, der bald angerichtet sein wird, wird nie wieder gut zu machen sein - und so rutschen wir ab in den Status eines wirtschaftlich und militärisch erpressbaren Kleinstaates.

Man muss in der EU und somit auch in AT endlich verstehen, dass man seine Wirtschaft nur militärisch schützen und international besichern, sowie vorantreiben kann. Das US Militär ist nicht umsonst so hoch dotiert.
theoderich
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Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

iceman hat geschrieben: Mi 22. Jul 2020, 00:18 Österreich zählt zu einen der sichersten Ländern der Welt, Grund dafür sind die stabilen politischen Verhältnisse und der soziale Frieden (Sozialpartnerschaft). Mit Abfangjägern, die 10 Stunden am Tag LRÜ betreiben können, hat das wenig zu tun.
Das ist ein seltsamer Zugang, denn nach dieser Logik würde man auch keine Polizei benötigen. Politik und Sozialpartnerschaft regeln das schon ...

Der Luftpolizeidienst und die Luftraumsicherung werden, insbesondere für neutrale Staaten, durch internationale Verträge vorgeschrieben. Das ist nichts, wo man sich einfach "ausklinken" kann.
  • Übereinkommen vom 18. Oktober 1907, betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges. (V. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz.)
    Artikel 2.

    Es ist den Kriegführenden untersagt, Truppen oder Munitions- oder Verpflegskolonnen durch das Gebiet einer neutralen Macht durchzuführen.

    Artikel 3.

    Es ist den Kriegführenden gleichermaßen untersagt:

    a) auf dem Gebiete einer neutralen Macht eine funkentelegraphische Station oder sonst irgend eine Anlage einzurichten, die bestimmt ist, einen Verkehr mit den kriegführenden Land- oder Seestreitkräften zu vermitteln;

    b) irgend eine Einrichtung dieser Art zu benützen, die von ihnen vor dem Kriege auf dem Gebiete der neutralen Macht zu einem ausschließlich militärischen Zwecke hergestellt und nicht für den öffentlichen Nachrichtendienst freigegeben worden ist.
    Artikel 5.

    Eine neutrale Macht darf auf ihrem Gebiete keine der in den Artikel 2 bis 4 bezeichneten Handlungen dulden.

    Sie ist nur dann verpflichtet, Handlungen, die der Neutralität zuwiderlaufen, zu bestrafen, wenn diese Handlungen auf ihrem eigenen Gebiete begangen worden sind.
    Artikel 9.

    Alle Beschränkungen oder Verbote, die von einer neutralen Macht in Ansehung der in den Artikeln 7 und 8 erwähnten Gegenstände angeordnet werden, sind von ihr auf die Kriegführenden gleichmäßig anzuwenden.
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000016
  • Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt
    Artikel 1

    Lufthoheit


    Die Vertragsstaaten anerkennen, daß jeder Staat im Luftraum über seinem Hoheitsgebiet volle und ausschließliche Souveränität besitzt.

    Artikel 2

    Hoheitsgebiet


    Für die Zwecke dieses Abkommens gelten als Hoheitsgebiet eines Staates die Landgebiete und angrenzenden Hoheitsgewässer, die unter der Souveränität, der Suzeränität, dem Protektorat oder der Mandatsverwaltung dieses Staates stehen.

    Artikel 3

    Privat- und Staatsluftfahrzeuge


    a) Dieses Abkommen findet nur auf Privatluftfahrzeuge Anwendung und ist auf Staatsluftfahrzeuge nicht anwendbar.

    b) Luftfahrzeuge, die im Militär-, Zoll- und Polizeidienst verwendet werden, gelten als Staatsluftfahrzeuge.

    c) Ein Staatsluftfahrzeug eines Vertragsstaates darf das Hoheitsgebiet eines anderen Staates nur überfliegen oder dort landen, wenn es eine Bewilligung durch besondere Vereinbarung oder auf andere Weise erhalten hat und nur gemäß den in dieser Bewilligung festgesetzten Bedingungen.

    d) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, beim Erlassen von Vorschriften für ihre Staatsluftfahrzeuge auf die Sicherheit des Verkehrs der Privatluftfahrzeuge gebührend Rücksicht zu nehmen.

    Artikel 3bis

    a) Die Vertragsstaaten anerkennen, daß sich jeder Staat der Anwendung von Waffen gegen im Flug befindliche Privatluftfahrzeuge enthalten muß und daß im Falle des Abfangens das Leben der Personen an Bord und die Sicherheit des Luftfahrzeuges nicht gefährdet werden dürfen. Diese Bestimmung ist nicht so auszulegen, als ändere sie in irgendeiner Weise die in der Satzung der Vereinten Nationen niedergelegten Rechte und Pflichten der Staaten.

    b) Die Vertragsstaaten anerkennen, daß jeder Staat in Ausübung seiner Souveränität berechtigt ist, die Landung eines Privatluftfahrzeuges auf einem bezeichneten Flughafen zu verlangen, wenn dieses unbefugt sein Hoheitsgebiet überfliegt oder wenn ausreichende Gründe für die Schlußfolgerung vorliegen, daß es zu Zwecken benützt wird, die mit den Zielen dieses Abkommens unvereinbar sind; er kann einem solchen Luftfahrzeug auch alle sonstigen Anweisungen erteilen, um derartige Verletzungen zu beenden. Zu diesem Zweck können sich die Vertragsstaaten aller geeigneten Mittel bedienen, die im Einklang mit den einschlägigen Regeln des Völkerrechts stehen, einschließlich der einschlägigen Bestimmungen dieses Abkommens, insbesondere mit Absatz a dieses Artikels. Jeder Vertragsstaat erklärt sich einverstanden, seine geltenden Vorschriften über das Abfangen von Privatluftfahrzeugen zu veröffentlichen.

    c) Jedes Privatluftfahrzeug hat eine in Übereinstimmung mit Absatz b dieses Artikels erteilte Anweisung zu befolgen. Zu diesem Zweck nimmt jeder Vertragsstaat alle erforderlichen Bestimmungen in seine nationalen Gesetze oder Vorschriften auf, um eine derartige Befolgung für alle Privatluftfahrzeuge verbindlich zu machen, die in diesem Staat eingetragen sind oder von einem Halter betrieben werden, der seinen Hauptgeschäftssitz oder seinen ständigen Aufenthalt in diesem Staat hat. Jeder Vertragsstaat unterwirft jegliche Verletzung dieser anzuwendenden Gesetze oder Vorschriften strengen Sanktionen und unterbreitet den Fall seinen zuständigen Behörden gemäß seinen Gesetzen oder Vorschriften.

    d) Jeder Vertragsstaat trifft geeignete Maßnahmen im Hinblick auf ein Verbot der vorsätzlichen Verwendung eines Privatluftfahrzeuges, das in diesem Staat eingetragen ist oder von einem Halter betrieben wird, der seinen Hauptgeschäftssitz oder seinen ständigen Aufenthalt in diesem Staat hat, für Zwecke, die mit den Zielen dieses Abkommens unvereinbar sind. Diese Bestimmung läßt Absatz a unberührt und schränkt die Absätze b und c dieses Artikels nicht ein.
    Artikel 9

    Luftsperrgebiete


    a) Jeder Vertragsstaat kann aus Gründen der militärischen Notwendigkeit oder der öffentlichen Sicherheit das Überfliegen bestimmter Gebiete seines Hoheitsgebietes durch Luftfahrzeuge anderer Staaten einheitlich beschränken oder verbieten, vorausgesetzt, daß in dieser Hinsicht zwischen den im internationalen Fluglinienverkehr eingesetzten Luftfahrzeugen des Staates, dessen Hoheitsgebiet betroffen ist, und den in gleicher Weise eingesetzten Luftfahrzeugen der anderen Vertragsstaaten kein Unterschied gemacht wird. Diese Luftsperrgebiete müssen eine angemessene Ausdehnung und Lage haben, damit sie die Luftfahrt nicht unnötig behindern. Beschreibungen dieser Luftsperrgebiete im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates sowie alle späteren Änderungen sind den anderen Vertragsstaaten und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation sobald wie möglich mitzuteilen.

    b) Jeder Vertragsstaat behält sich ferner das Recht vor, unter außergewöhnlichen Umständen oder während der Zeit eines Notstandes oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit mit sofortiger Wirkung das Überfliegen seines gesamten Hoheitsgebietes oder eines Teiles davon vorübergehend zu beschränken oder zu verbieten unter der Bedingung, daß diese Beschränkung oder dieses Verbot ohne Unterschied der Staatszugehörigkeit auf die Luftfahrzeuge aller anderen Staaten angewendet wird.

    c) Jeder Vertragsstaat kann auf Grund der von ihm festgelegten Vorschriften verlangen, daß jedes Luftfahrzeug, das in die in den Absätzen a) oder b) genannten Gebiete einfliegt, sobald wie möglich auf einem bezeichneten Flughafen innerhalb seines Hoheitsgebietes landet.
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10011263
  • Civil/Military Cooperationin Air Traffic Management
    5.2 STATE AIRCRAFT ROLES

    5.2.1 Without restating the definition from the Convention, it is nevertheless crucial to re-emphasize that State aircraft can consist of military and non-military air assets, given that it is the nature of their actual tasks that frame the character of the definition (i.e. in support of the State or the State’s interests or obligations). Furthermore, the provision of Article 3 (b) does not preclude ICAO Member States from defining what constitutes a State aircraft. Consequently, the diversity of aircraft types that can be considered as State aircraft vary considerably, ranging from a highly-agile military air defence fighter aircraft to a fisheries protection twin-engined turboprop. A more detailed description of the roles that should be considered under the title of “State aircraft” follows.

    [...]

    5.2.3 Counter-air. Exclusively a military task, the purpose of counter-air operations is to achieve a desired or necessary level of control of the air, through the destruction, degradation or disruption of enemy aircraft and missiles, in order to allow friendly forces greater freedom of action, while minimizing their vulnerability to detection and attack. Furthermore, air policing and patrol missions to safeguard nations against threats are practised and conducted with high priority. During crisis situations, control of the air is achieved through counter-air operations, which use a variety of integrated weapons systems and sensors to counter threats. These systems consist of manned and unmanned aircraft, ballistic missiles and air/land and sea-launched cruise missiles.
    https://www.icao.int/APAC/Meetings/2012 ... 330_en.pdf
Wenn es irgendwo einen Staat gibt, der diese Aufgabe überhaupt nicht oder nicht eigenständig erledigt, ist er entweder in einem Militärbündnis (siehe Air Policing Baltikum oder Slowenien), wirtschaftlich nicht dazu in der Lage oder strategisch so unbedeutend, dass er sich dieses Risiko leisten kann (z.B. Costa Rica).
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Doppeladler
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Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von Doppeladler »

Admin: Sorry, ich musste viele off-topic Beiträge löschen.
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theoderich
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Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

theoderich
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Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

Eurofighter-Kauf
Indonesien bestätigt Echtheit von Tanner-Brief

https://www.krone.at/2197860


Hans-Peter Doskozil: "Kreisky wäre auch kein Linksromantiker"
Letzte Frage an den Ex-Verteidigungsminister Doskozil: Welche Jets sollte Österreich denn anschaffen?

Meine Linie war immer klar: die Zeit des Eurofighter in Österreich ist vorbei. Ich hätte eine Leasingvariante von Staat zu Staat angestrebt und die wirtschaftlich vertretbarste Variante genommen. Das wäre aus heutiger Sicht höchstwahrscheinlich im Segment Saab oder F-16 gewesen. Gebraucht und funktionstüchtig. Ein Flieger, der rund um die Uhr fliegen kann, nicht nur bei Sonnenschein wie der Eurofighter. Aber die Regierung setzt derzeit alles dran, in dieser Eurofighter-Walze zu bleiben. Denn wie kann es sonst sein, dass ich Hubschrauber von Airbus kaufe. Welcher vernünftige Österreicher baut mit einem Baumeister ein Haus, wird, so wie es ausschaut, betrogen und geht dann wieder zum gleichen Baumeister? Das macht keiner.
https://www.sn.at/politik/innenpolitik/ ... r-90550624
opticartini
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Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von opticartini »

theoderich hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 15:54 Eurofighter-Kauf
Indonesien bestätigt Echtheit von Tanner-Brief

https://www.krone.at/2197860
"Vertreter der Oppositionsparteien warfen Verteidigungsminister Subianto vor, gegen geltendes Recht zu verstoßen und das Leben der Piloten zu gefährden, würde er gebrauchte Eurofighter aus Österreich kaufen."

Na servas, ich vermute die haben schlechte Erfahrungen mit russischer Second-Hand Ware gemacht.

Dass Österreich direkt an Indonesien verkauft, das wäre überraschend, da sind die Hürden groß. Man darf gespannt sein, ob Airbus als Gebrauchtkampfjethändler auftreten möchte und laut der Verteidigungsministerin will man ja "nichts tun, was unsere Position gegenüber Eurofighter/Airbus schwächt."

Dass ich ein Ende der Eurofighter nach nicht mal 15 Jahren für schwachsinnig halte, habe ich bereits mehrfach geschrieben. Ironischerweise entwickelt sich aber jetzt die Möglichkeit des Verkaufs der Eurofighter und Leasing von anderen Flugzeugen zu unserer größten Hoffnung, dass diese Komponente der Luftraumüberwachung nicht komplett gestrichen wird.
Dr4ven
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Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von Dr4ven »

Du hast es auch noch nicht verstanden, Hoffnung ist etwas für Idealisten.

Es gibt nur 1 Grund, warum es noch keine Entscheidung gibt - man will die aktive Luftraumüberwachung auslaufen lassen.
Wollte man wirklich den Gripen, wäre der Deal schon 2017 gelaufen, aber auch die SPÖ wollte keine echte Lösung, denen ging es von je her immer nur darum, der ÖVP und der FPÖ eine reinzuwürgen.

Man kann doch nicht wirklich glauben, dass die ÖVP tatsächlich der Meinung wäre, dass sie von Airbus auch nur 1 Euro bekommen könnten.

Das ganze Theater ist reine Medienshow und ein abgekartetes Kasperletheater, der Whistleblower stammt zu 100% aus dem Ministerbüro der Tanner, so etwas passiert niemals, ohne dass dort wer sein OK gibt, da seit Minister Klug sofort auf jeden eine Hexenjagd gestartet wird, der Interna raus lässt. Das weiss im BMLV jeder!

Kurz wurde bereits vor 2 Jahren als Kanzler über die Optionen der aktiven LRÜ aufgeklärt, weil er tatsächlich die Jets verkaufen und Drohnen einsetzen wollte! NEIN das ist kein Scherz.
Der Kanzler weiss auch seit dem Briefing des BMLV haargenau, dass KEIN Anrainerstaat unsere aktive LRÜ übernehmen wird, es gab ja schon reihenweise Absagen.

Man wird 2023 unsere Nachbarn einfach vor vollendete Tatsachen stellen, wenn der Eufi wegen veralteter Software gegrounded werden muss. Und dann wird man sagen, dass man veraltete Jets besitzt und verkauft sie um ein Butterbrot als Ersatzteilspender an Spanien via Airbus.

Das ist die Realität, der man endlich ins Auge sehen muss.
opticartini
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Re: Evaluierungskommission Luftraumüberwachung

Beitrag von opticartini »

Ich habe bereits vor Monaten geschrieben, dass - wenn sowohl bei der Saab-105 Nachfolge als auch bei der Eurofighter-Verlängerung keine Entscheidung getroffen wird - dies das Ende der Luftraumüberwachung mittels Kampfjets bedeuten wird. Schön dass du das auch verstanden hast.

In der Zwischenzeit haben sich jedoch alle politischen Parteien grundsätzlich für eine Luftraumüberwachung, sogar in Form von Überschall-Jets ausgesprochen (auch wenn es grüne Rülpser in Richtung "Unterschall reicht eh" gab) und die Berichterstattung in den Medien war in diese Richtung.

Wenn man also deiner Verschwörungstheorie folgt, dann nimmt Kurz einen noch größeren politischen Schaden für sich und seine Partei in Kauf, als das jetzt schon der Fall ist, nicht zuletzt da das genaue Gegenteil (Bekenntnis zur aktiven Luftraumüberwachung) Schwarz auf Weiß im Regierungsübereinkommen steht.
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