Neue Pionier-Mehrzweckboote Aluminium (ALU Pi-Boot)

Fahrzeuge, Waffen, Wasserfahrzeuge, Ausrüstung und Uniformen
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Doppeladler
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Neue Pionier-Mehrzweckboote Aluminium (ALU Pi-Boot)

Beitrag von Doppeladler »

AVISO: 15 neue Pionierboote für das Bundesheer

(Wien/OTS) - Am Dienstag, 21.August 2018 übergibt Verteidigungsminister Mario Kunasek die ersten 15 der insgesamt 80 neu angeschafften Pionierboote in Melk an die Truppe.

Das neue Pionier-Mehrzweckboot Aluminium (ALU Pi-Boot) ersetzt das alte Pionierboot aus Kunststoff. Die neuen Boote entsprechen dem modernsten Stand der Technik und überzeugen durch sehr gute Fahreigenschaften und ihre universelle Einsetzbarkeit.

Ablauf

Bis 10.30 Uhr Eintreffen
10.40 Uhr Vorstellung der Pionierboote
10.45Uhr Ansprache Minister Kunasek
10.55Uhr Praktische Vorführung auf der Donau, anschließend Ausfahrt mit den Booten
Datum: 21.08.2018

Ort: Wasserübungsplatz, Pionierstraße,3390 Melk

Es besteht Foto- und Filmmöglichkeit. Medienvertreter sind herzlich eingeladen. Um Anmeldung wird unter presse@bmlv.gv.at oder unter +43 664 622 1005 gebeten.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Information & Öffentlichkeitsarbeit / Presse
+43 664-622-1005
presse@bmlv.gv.at
http://www.bundesheer.at
@Bundesheerbauer
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theoderich
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Re: Neue Pionier-Mehrzweckboote Aluminium (ALU Pi-Boot)

Beitrag von theoderich »

Bild
Alu-PI Boot II (Zille)

Länge 7,33 m, Breite 1,61 m, Seitenhöhe 0,57 m, Leergewicht 270 kg
Optional mit Außenbordmotor Leistung 14,7 kW (20 PS), Geschwindigkeit 25 km/h
http://www.oeswag-werft.at/referenz/Beh ... denschiffe


Neue Arbeits- und Transportboote

http://www.doppeladler.com/forum/viewto ... f=5&t=2458


Dass es nie eine Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung gegeben hat, liegt an der Wahl des "offenen Verfahrens" bei der Vergabe des Auftrags:

Das "offene Verfahren" gibt es jedoch nur im BVergG 2006:
Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen

§ 25. (1) Die Vergabe von Aufträgen über Leistungen hat im Wege eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens, eines Verhandlungsverfahrens, einer Rahmenvereinbarung, eines dynamischen Beschaffungssystems, eines wettbewerblichen Dialoges, einer Direktvergabe oder einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung zu erfolgen.

(2) Beim offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

(3) Beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

(4) Beim nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

(5) Beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden.

(6) Beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden.
Wahl des offenen und des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung

§ 27. Die Auftraggeber können bei der Vergabe von Aufträgen frei zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung wählen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20004547


Ich bin skeptisch, ob das europarechtskonform war (Richtlinie 2009/81/EG):
  • (10) Für die Zwecke dieser Richtlinie sollten unter Militärausrüstung insbesondere die Arten von Produkten verstanden werden, die in der vom Rat in der Entscheidung 255/58 vom 15. April 1958 (4) angenommenen Liste von Waffen, Munition und Kriegsmaterial aufgeführt sind, und die Mitgliedstaaten können sich bei der Umsetzung dieser Richtlinie allein auf diese Liste beschränken. Diese Liste enthält ausschließlich Produkte, die speziell zu militärischen Zwecken konzipiert, entwickelt und hergestellt werden. Es handelt sich jedoch um eine generische Liste, die unter Berücksichtigung der sich weiter entwickelnden Technologie, Beschaffungspolitik und militärischen Anforderungen, die die Entwicklung neuer Arten von Produkten nach sich ziehen, beispielsweise auf der Grundlage der gemeinsamen Militärgüterliste der Union, weit auszulegen ist. Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Begriff „Militärausrüstung“ auch Produkte einschließen, die zwar ursprünglich für zivile Zwecke konzipiert wurden, später aber für militärische Zwecke angepasst werden, um als Waffen, Munition oder Kriegsmaterial eingesetzt zu werden.
  • RICHTLINIE 2014/108/EU DER KOMMISSION
    vom 12. Dezember 2014
    zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter

    ML9 Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe, wie folgt:

    [...]

    a) Schiffe und Bestandteile, wie folgt:

    1. Schiffe (über oder unter Wasser), besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, ungeachtet ihres derzeitigen Reparaturzustands oder ihrer Betriebsfähigkeit oder ob sie Waffeneinsatzsysteme oder Panzerungen enthalten, sowie Schiffskörper oder Teile von Schiffskörpern für solche Schiffe, und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke;
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 70&from=DE
  • RICHTLINIE (EU) 2017/2054 DER KOMMISSION
    vom 8. November 2017
    zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter


    derzeit rechtsgültige Form

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 54&from=DE
Artikel 1

Definitionen

Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die folgenden Definitionen:

[...]

6. „Militärausrüstung“: Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffen, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist;
Artikel 2

Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt vorbehaltlich der Artikel 30, 45, 46, 55 und 296 des Vertrags für Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, die Folgendes zum Gegenstand haben:

a) die Lieferung von Militärausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile und/oder Bausätze;

b) die Lieferung von sensibler Ausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile und/oder Bausätze;

c) Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Buchstaben a und b genannten Ausrüstung in allen Phasen ihres Lebenszyklus;

d) Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder sensible Bauleistungen und sensible Dienstleistungen.
Artikel 25

Anwendbare Verfahren

Für die Vergabe von Aufträgen wenden die Auftraggeber die einzelstaatlichen Verfahren in einer für die Zwecke dieser Richtlinie angepassten Form an.

Die Auftraggeber vergeben Aufträge im nichtoffenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung.

Unter den in Artikel 27 genannten Umständen können sie ihre Aufträge im wettbewerblichen Dialog vergeben.

In den Fällen und unter den Umständen, die in Artikel 28 ausdrücklich genannt sind, können die Auftraggeber auf ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung zurückgreifen.
Artikel 27

Wettbewerblicher Dialog

(1) Bei besonders komplexen Aufträgen können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass der Auftraggeber, falls seines Erachtens die Vergabe eines Auftrags im nichtoffenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntgabe nicht möglich ist, den wettbewerblichen Dialog gemäß diesem Artikel anwenden kann.

Die Vergabe eines Auftrags darf ausschließlich nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgen.

(2) Die Auftraggeber veröffentlichen eine Bekanntmachung, in der sie ihre Bedürfnisse und Anforderungen formulieren, die sie in dieser Bekanntmachung und/oder in einer Beschreibung näher erläutern.

(3) Die Auftraggeber eröffnen mit den nach den einschlägigen Bestimmungen der Artikel 38 bis 46 ausgewählten Bewerbern einen Dialog, dessen Ziel es ist, die Mittel, mit denen ihre Bedürfnisse am besten erfüllt werden können, zu ermitteln und festzulegen. Bei diesem Dialog können sie mit den ausgewählten Bewerbern alle Aspekte des Auftrags erörtern.
Artikel 28

Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen

In folgenden Fällen können Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben und begründen die Anwendung dieses Verfahrens in der Bekanntmachung gemäß Artikel 30 Absatz 3:

[...]

3. bei Lieferaufträgen:

a) bei zusätzlichen Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers, die entweder zur teilweisen Erneuerung von gelieferten marktüblichen Waren oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von Lieferungen oder bestehenden Einrichtungen bestimmt sind, wenn ein Wechsel des Unternehmers dazu führen würde, dass der Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.

Die Laufzeit dieser Aufträge sowie der Daueraufträge darf fünf Jahre nicht überschreiten, abgesehen von Ausnahmefällen, die unter Berücksichtigung der zu erwartenden Nutzungsdauer gelieferter Güter, Anlagen oder Systeme und den durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten bestimmt werden;

b) bei auf einer Warenbörse notierten und gekauften Waren;

c) wenn Waren zu besonders günstigen Bedingungen bei Lieferanten, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen, oder bei Insolvenz/Konkursverwaltern oder Liquidatoren im Rahmen eines Insolvenz-/Konkurs-, Vergleichs- oder Ausgleichsverfahren oder eines in den Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eines Mitgliedstaats vorgesehenen gleichartigen Verfahrens erworben werden;

[...]

5. für Aufträge im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für die Streit- oder Sicherheitskräfte eines Mitgliedstaats, die im Ausland eingesetzt werden beziehungsweise eingesetzt werden sollen, wenn der Auftraggeber diese Dienste bei Wirtschaftsteilnehmern beschaffen muss, die die Gültigkeit ihrer Angebote nur für so kurze Zeit garantieren, dass die Frist für das nichtoffene Verfahren oder das Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung, einschließlich der verkürzten Fristen gemäß Artikel 33 Absatz 7, nicht eingehalten werden kann
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Doppeladler
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Re: Neue Pionier-Mehrzweckboote Aluminium (ALU Pi-Boot)

Beitrag von Doppeladler »

Neue Boote um 1,2 Millionen Euro für Melker Pioniere

Kunasek: „Modernes Gerät wichtig für Einsätze der Soldaten“

Melk (OTS) - Am Dienstag, 21. August 2018 übergab Verteidigungsminister Mario Kunasek die ersten neuen Pionierboote in Melk. 15 der neu beschafften Boote wurden von der Truppe in Empfang genommen und anschließend präsentiert. Weitere 65 Stück sollen bis Mitte 2019 an Pioniersoldaten sowie Jagdkommando übergeben werden. Die Kosten der 80 Boote belaufen sich dabei auf insgesamt 1.195.200 Euro.

Der Verteidigungsminister zeigt sich mit der Neuanschaffung sehr zufrieden: „Um ihre Aufgaben problemlos erfüllen zu können, braucht die Truppe modernes und leistungsfähiges Gerät. Die neuen Boote erfüllen alle Qualitätsansprüche und ich freue mich, sie den Pionieren übergeben zu können.“

Das neue Pionier-Mehrzweckboot Aluminium (ALU Pi-Boot) der österreichischen Firma Öswag ersetzt das Pionierboot aus Kunststoff, das aufgrund seines Alters nicht mehr instandsetzungswürdig ist.

Modern und universell einsetzbar

Das ALU Pi-Boot entspricht dem modernsten Stand der Technik und überzeugt durch sehr gute Fahreigenschaften sowie geringes Gewicht. Es kann von der Besatzung auch in unwegsamen Gelände sowie über Hindernisse zu Wasser gebracht werden. Da sowohl Personen als auch Lasten transportiert werden können, ist das Boot universell einsetzbar. Es kann von ein bis acht Personen gerudert, mit Schiffshaken geschoben oder mit Außenbordmotoren betrieben werden. Zur Anwendung kommt das ALU Pi-Boot unter anderem im Katastropheneinsatz, wo Arbeits- und Transportboote aufgrund der Rahmenbedingungen nicht mehr eingesetzt werden können.
Bild
http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=9604
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theoderich
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Re: Neue Pionier-Mehrzweckboote Aluminium (ALU Pi-Boot)

Beitrag von theoderich »

Für die Pionier-Mehrzweckboote wurden mittlerweile neue Außenbordmotoren beschafft:

Bild
https://www.facebook.com/MelkerPioniere ... &__tn__=-R
theoderich
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Re: Neue Pionier-Mehrzweckboote Aluminium (ALU Pi-Boot)

Beitrag von theoderich »

Pongratz-Anhänger für das Bundesheer (2. Mai 2020)

Bild
Die Herausforderung des österreichischen Bundesheers war es, Anhänger für die Pionierzillen zu beschaffen, die von unterschiedlichen Fahrzeugen gezogen werden sollen und auch härtesten Anforderungen in Gelände und Wasser standhalten.

Die Herausforderung
  • Produktion von 12 Sonderanfertigungen für die Pionierzille
  • Komplettlackierung in BH-Grün
  • Wechselbare Zugeinrichtung für Kugelkupplung oder Zugmaul
  • Komplette Anpassung an die zu transportierenden Boote


Einsatzbereiche der Zillen

Das Bundesheer verfügt über eine Flotte aus Arbeits- und Transportbooten, Sturm- und Flachwasserbooten sowie kleineren Zillen für den militärischen Arbeitseinsatz über Wasser. Katastrophenschutz, Behelfsbrückenbau, Holzarbeiten und Material- und Mannschaftstransport sind nur ein kleiner Auszug aus den zahlreichen möglichen Einsatzbereichen der Pioniere.

Zillen werden beispielsweise bei auch Hochwassereinsätzen benötigt, ein rascher Transport zum Einsatzort ist daher entscheidend. Auch werden unterschiedliche Zugfahrzeuge verwendet. Die Anhänger müssen mit PKW und auch LKW kompatibel sein. Eine rasche Umrüstbarkeit von Kugelkupplung auf Zugmaul ist somit notwendig. Ebenso spielen Langlebigkeit und Stabilität eine große Rolle, da die Boote oft durch unwegsames Gelände transportiert werden müssen und direkt vor Ort geslippt werden.

Die Entwicklung der Anhänger für die Pionierzille

Die Entwicklung der Fahrzeuge erfolgte nach den Einsatzvorgaben des österreichischen Bundesheers. Hier konnte Pongratz seine langjährige Erfahrung im Sonderfahrzeugbau unter Beweis stellen. Angefangen bei der Konstruktion von Rahmen und Fahrwerk über einstellbare Bootsauflagen und Windenständen bis hin zu robusten Stauboxen wurde jedes Detail an die transportierten Boote angepasst. Und natürlich nicht zu vergessen: Alles in der passenden Farbe lackiert.
https://pongratztrailers.com/pongratz-a ... undesheer/
Acipenser
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Registriert: Sa 5. Mai 2018, 18:22

Re: Neue Pionier-Mehrzweckboote Aluminium (ALU Pi-Boot)

Beitrag von Acipenser »

Super Sache die neuen Anhänger, besonders bei Hochwassereinsätzen können so Boote schnell über den Landweg ins Einsatzgebiet gebracht werden. Auch sind geslippte Boote vor Hochwasserereignisse geschützt wenn sie in der Kaserne auf dem Anhänger gelagert werden. Solche Details macht die Einsatzbereitschaft wesentlich aus
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