Medienberichte 2020

Landesverteidigung, Einsätze & Übungen, Sicherheitspolitik, Organisation, ...
souverän AT
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von souverän AT »

Corona-Krise: Gutes Zeugnis für das Bundesheer

Mehrheit ist der Ansicht, das Heer bekomme zu wenig Geld
Die finanziellen Mittel des Bundesheeres werden von der Mehrheit der Befragten (55 Prozent) als nicht ausreichend beurteilt, während 28 Prozent der Befragten die finanziellen Mittel als ausreichend sehen. Dies entspricht in etwa Befragungsergebnissen aus dem Jahr 2019.

https://www.krone.at/2178133
Zeppelinrules
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von Zeppelinrules »

Bundesheer soll angeblich endgültig zur bewaffneten Feuerwehr abgerüstet werden

Quelle ist unzensuiert, also eher skeptisch betrachten.

https://www.unzensuriert.at/content/104 ... undesheer/
Alpine
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von Alpine »

https://orf.at/stories/3170691/
Einer Senkung der Körperschaftssteuer hätte die FPÖ laut einer Strache-SMS nur zugestimmt, wenn es ein Entgegenkommen bei den ORF-Gebühren und beim Verteidigungsbudget gegeben hätte.
anastasius
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von anastasius »

Aber mit dem Video haben sich Strache und die FPÖ selbst ins Abseits gestellt.
Zeppelinrules
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von Zeppelinrules »

Nie hätte ich gedacht das Kurz so energisch das Bundesheer abrüsten will. Nicht einmal bei einem Kompromiss wäre er willig gewesen das Budget aufzustocken.
Zuletzt geändert von Zeppelinrules am Di 23. Jun 2020, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
iceman
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von iceman »

Stimmt das überhaupt mit der morgigen Pressekonferenz?
Seit wann kann man Beamte entlassen?
Mit 3.000 Stellen meint man da nicht die Planstellen, die durch Pensionierungen nicht nachbesetzt werden?
Landesverteidigung ist dann Ländersache? Die werden sich freuen die Kasernen zu sanieren.
Zeppelinrules
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von Zeppelinrules »

Wir werden es morgen sehen.
theoderich
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von theoderich »

Was die da kolportieren, ist völlig abwegig:
  1. Bei Pressekonferenzen des BMLV gibt es üblicherweise eine öffentliche Vorausinformation der Redaktionen via APA OTS.
  2. Man kann nicht einfach in einem Ministerium "3000 Jobs ... streichen" - dazu gibt es gar keine Rechtsgrundlage.
  3. Streitkräfte den Landeshauptleuten zu unterstellen würde einerseits dem geltenden Bundes-Verfassungsgesetz widersprechen, das in Art. 80 festschreibt, dass der Bundespräsident Oberbefehlshaber des Bundesheeres ist und der zuständige Bundesminister die Befehlsgewalt über das Bundesheer innehat, und wäre vermutlich auch eine sogenannte "Gesamtänderung der Bundesverfassung", welche noch vor der Beurkundung eine Volksabstimmung unterzogen werden müsste.

    Verfassungsgerichtshof
    Rechtssatz
    G17/52
    16.12.1952

    Das B-VG selbst bringt keine Umschreibung des Begriffes " Gesamtänderung der Bundesverfassung" , es läßt auch nähere Erläuterungen dieses Begriffes vermissen. Nach der Auslegungsregel des ABGB wird man daher, unter Bedachtnahme auf Sinn und Wortlaut des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 44, Art. 44 Abs. 2 B-VG}, unter Gesamtänderung der Verfassung eine solche Veränderung verstehen müssen, die einen der leitenden Grundsätze der Bundesverfassung berührt.

    Maßgebend sind nicht die verschiedenen einander vielfach widersprechenden Theorien vom Wesen des Bundesstaates, sondern ausschließlich die positiven Bestimmungen des B-VG. Nach Art. 2 B-VG ist Österreich ein Bundesstaat, der aus den neun namentlich aufgezählten Ländern besteht. Dieser Bestimmung, der zunächst wohl nur die Bedeutung einer programmatischen Erklärung beizumessen ist, kommt aber darüber hinaus auch ein normativer Inhalt zu, und zwar muß aus Art. 2 im Zusammenhalt mit {Bundes-Verfassungsgesetz Art 44, Art. 44 Abs. 2 B-VG} gefolgert werden, daß eine Aufhebung wesentlicher Bestimmungen des B-VG, die sich auch in allen anderen bundesstaatlichen Verfassungen finden, als eine Gesamtänderung der Verfassung anzusehen wäre. Als solche für eine bundesstaatliche Verfassung typische Einrichtungen wären vor allem die Aufteilung der staatlichen Funktionen, d. h. die Kompetenzverteilung zwischen dem Oberstaat und den Gliedstaaten und die Beteiligung der Gliedstaaten an der oberstaatlichen Gesetzgebung durch die Einrichtung einer aus Vertretern der Gliedstaaten gebildeten Länderkammer, anzusehen. Die Beseitigung - nicht auch eine bloße Modifikation - einer dieser beiden für die bundesstaatliche Organisationsform typischen Einrichtungen wäre daher als eine Gesamtänderung der Verfassung anzusehen.
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 2G00017_01
Zuletzt geändert von theoderich am Di 23. Jun 2020, 22:20, insgesamt 3-mal geändert.
iceman
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von iceman »

Da es noch bei jedem VM eine neue Heeresglieerung gab, wird sich die Klaudia da auch noch verewigen wollen.
Mit "Unterstellung der Landeshauplleute" wird wohl eine Aufwertung der Ass-Einsätze gemeint sein. Das die vier Brigaden auf nur noch eine Brigade reduziert werden können, war hier schon einmal Thema.
theoderich
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Re: Medienberichte 2020

Beitrag von theoderich »




Militärische Verteidigung spielt keine Rolle mehr
Für Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und ihr Team gilt die Coronakrise geradezu als Paradebeispiel für die Rolle des Bundesheeres in der Zukunft. Die Soldaten werden im Inland als Helfer in der Not wahrgenommen, assistieren Polizei und Behörden in allen möglichen Lagen und kommen idealerweise aus der Miliz. Der Anspruch, militärische Landesverteidigung im klassischen Sinn leisten zu können, spielt in diesen Überlegungen keine Rolle mehr, denn: Ein konventioneller Angriff auf Österreich sei unrealistisch.

Tanner ließ ihr Kabinett richtungsweisende Pläne für das Heer ausarbeiten. Dieser Tage werden sie den Führungsoffizieren präsentiert, Widerstand ist zu erwarten. Denn das Bundesheer soll sich in Richtung einer Armee „light“ entwickeln und nach jenen Bedrohungen ausgerichtet werden, die als wahrscheinlich gelten. „Systemischer Terrorismus“ gehört demnach nicht dazu, Migrationskrisen und Blackout schon.

Auf das Heer kommt eine drastische Personalreduktion zu, wobei eine anstehende Pensionierungswelle hilfreich ist. Das hat auch die Aufgabe von Kasernen zur Folge, wobei Tanner an den Garnisonsstandorten im Prinzip festhält. Das heißt: Dort, wo schon Bundesheer vorhanden ist, bleibt es auch.

Für das Bundesheer der Zukunft bedient sich Tanners Team Slogans aus der Vergangenheit: Unter den Schlagwörtern „Schutz und Hilfe“ und „Unser Heer“ will es die Armee in die Mitte der Gesellschaft rücken. Die Miliz soll gemäß dem Regierungsprogramm wieder die Bedeutung bekommen, die Verfassung und Wehrgesetz für sie vorgesehen hat. Milizsoldaten bilden das personelle Rückgrat für Einsätze im In- und Ausland, der Berufskader bildet in erster Linie Grundwehrdiener für ihre spätere Milizverwendung aus. Beorderte Soldaten sollen alle zwei Jahre für eine Woche zu Übungen eingezogen werden. Eine Verpflichtung dazu ist politisch nicht gewollt, man setzt stattdessen auf höhere finanzielle Anreize und motivierte Soldaten.

Den Begriff „Reform“ vermeiden Tanner und ihr Kabinett tunlichst, doch bleibt in der neuen Heeresgliederung wohl kein Stein auf dem anderen. „Wir wollen noch schneller werden und die Abläufe verkürzen“, lautet das Motto. Ebenen der Führung werden zusammengelegt, betreffen wird das vor allem die Zentralstelle und die operativen Kommanden „Streitkräfte“ und „Streitkräftebasis“. Eine zu große Wien-Lastigkeit soll dabei vermieden werden, wichtige Elemente der Führung will man weiterhin in den Bundesländern (Salzburg, Steiermark) belassen.

Einen grundlegenden Neuansatz verfolgt man bei der Truppe. Die militärische Basisarbeit wird derzeit im Wesentlichen in den vier Landbrigaden geleistet. Künftig sollen die neun Militärkommanden die Truppe führen und nicht – wie derzeit – nur im Einsatz. Das heißt, dass es die Brigadekommanden (wie die Siebte in Klagenfurt) in dieser Form nicht mehr braucht. Und es werden nicht mehr als ein bis zwei Bataillone mit Panzer bzw. Artillerie übrig bleiben. „Wenn die Regierung eine weitere Reduktion schwerer Waffen will, dann wird es diese geben“, heißt es lapidar. Die grundlegende Fähigkeit zur Verwendung dieser Waffengattungen könne man auch so erhalten, sind die Planer überzeugt. Gänzlich auf Panzer verzichten wolle man auch nicht, denn schließlich „macht das ja das Militär aus“.

Der verstärkte Fokus auf Inlandsaufgaben spiegelt sich auch im sogenannten „Schutz-und-Hilfezonenmodell“ wider, das vom Kabinett Tanner erdacht wurde. Die Zonen decken sich im Wesentlichen mit den politischen Bezirken und haben einen militärischen Verband als regionales Kommando. Dieses ist eng verzahnt mit Behörden, Gemeinden und Einsatzorganisationen in der jeweiligen Zone, ihm obliegt auch der Schutz kritischer Infrastruktur. Eine stärkere Autarkie der Kasernen wird angestrebt, dahin gehende Pläne scheiterten bisher am fehlenden Geld. Apropos Finanzen: Von einer nachhaltigen Aufstockung des Heeresbudgets ist keine Rede mehr, der von Ex-Minister Thomas Starlinger bezifferte Investitionsbedarf von 16,2 Milliarden Euro wird als utopisch betrachtet. Vielmehr wird das Bundesheer auf die vorhandenen Mittel ausgerichtet. Investiert werden soll dennoch, vor allem dort, wo man den größten Nachholbedarf sieht: Cyberabwehr, Drohnenabwehr und Ausrüstung der Miliz.

Die Vorgaben der Politik muss der Generalstab bis zum Herbst in konkrete Planungspapiere umwandeln. Umsetzung? „Noch in dieser Legislaturperiode“, gibt man sich in Tanners Umfeld zuversichtlich.
https://epaper.neue.at/thema-des-tages/ ... -mehr.neue


Militär im Wandel
Heer taumelt von einer Reform in die nächste


https://www.kleinezeitung.at/politik/in ... e-naechste
Zuletzt geändert von theoderich am Di 23. Jun 2020, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.
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