Verwaltungsübereinkommen: BMLV soll Gefangenentransporte übernehmen

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theoderich
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Verwaltungsübereinkommen: BMLV soll Gefangenentransporte übernehmen

Beitrag von theoderich »

BMVRDJ und BMLV unterzeichnen gemeinsames Verwaltungsübereinkommen
Heute, Donnerstag, den 05.09.2019, unterzeichneten der Generaldirektor für den Strafvollzug Mag. Friedrich Koenig für das BMVRDJ und Generalmajor Mag. Friedrich Schrötter für das BMLV ein gemeinsames Verwaltungsübereinkommen. In Zukunft werden das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sich gegenseitig bei verschiedenen Angelegenheiten Assistenz leisten.

Dazu zählen etwa Überstellungstransporte von Insassen von Justizanstalten mit geschützten militärischen Fahrzeugen oder Rückführungsflüge von Strafgefangenen mit militärischen Luftfahrzeugen zur Verbüßung ihrer (Rest)Haftstrafe im Heimatland. Die Evakuierungen von Insassen aus Justizanstalten werden in Katastrophenfällen künftig ebenfalls beim Transport durch das BMLV unterstützt.
Das Verwaltungsübereinkommen sieht auch den Einsatz von militärischen Suchtmittelspürhunden in Justizanstalten vor, wobei dieser immer durch Organe der Strafvollzugsverwaltung begleitet wird. Darüber hinaus soll wechselseitige Ausbildungsunterstützung gewährt werden: Angehörige der Militärpolizei können beispielsweise durch Angehörige der Strafvollzugsverwaltung im Rahmen der Kurse „Ordnungseinsatz“ und „Gefangenen- und Internierungswesen“ ausgebildet werden. Angehörige der Strafvollzugsverwaltung haben künftig die Möglichkeit sich durch Angehörige des BMLV in bestimmten Einsatztechniken weiterbilden zu lassen.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/p ... 47.de.html

An welche "geschützten militärischen Fahrzeuge" ist hier gedacht? Pandur, Pandur EVO, Ulan und Dingo sind dafür wohl kaum geeignet. Und die Beschaffung von Spezialfahrzeugen für die Militärpolizei, wie schon vor drei Jahren vorgeschlagen, hat man durch Budgetkürzungen erfolgreich unterbunden:
  • ÖBH 2018 (III-284 d.B.)
    4.8 Ordnungstruppe

    Beschreibung/Begründung:

    Die jüngsten Einsatzerfahrungen haben bestätigt, dass die Ordnungstruppe eines der wesentlichsten Hochwertelemente in der Einsatzführung darstellt.

    Eine Bedingung für einen längerdauernden Einsatz, stellt eine entsprechende personelle Durchhaltefähigkeit und materielle Ausstattung der Ordnungstruppe dar.

    Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

    Bei der Beurteilung zum Sonderinvest (Minimalinvest) waren Mittel für die Bereitstellung von vier „Crowd and Riot-Control“ (CRC)-Fahrzeugen in der Höhe von € 2 Mio. vorgesehen. Eine tatsächliche Abbildung im Sonderinvest erfolgte allerdings nicht.

    Zusätzlicher Ressourcenbedarf

    Nach derzeitiger Beurteilung besteht ein Investitionsbedarf für CRC-Fahrzeuge in der Höhe von € 3,6 Mio. und damit verbundenen jährlichen Betriebskosten von € 0,36 Mio.

    Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 3,6 Mio. Zusätzlich sind die jährlichen Betriebsaufwendungen von ca. € 0,36 Mio. zu budgetieren.
    4.9 Schutzausrüstung für den Ordnungseinsatz

    Beschreibung/Begründung:

    Das Vorhalten der erforderlichen erweiterten Schutzausrüstung für den Ordnungseinsatz für infanteristische Kampftruppen inklusive der entsprechenden Anzahl an Gruppenfahrzeugen für den Ordnungseinsatz zur Erhöhung der Kapazitäten im Bereich CRC (Crowd and Riot Control) im Ausmaß von 3 leichten Jägerkompanien (lJgKp) führt zu einer erheblichen Steigerung der Kapazitäten im Bereich CRC, im Falle von sonstigen Ordnungseinsätzen, oder im Zuge einer Schutzoperation. Durch die Fahrzeugausstattung mit speziellen Gruppenfahrzeugen für den Ordnungseinsatz wird darüber hinaus die Mobilität der eingesetzten Truppe unter entsprechendem Schutz sichergestellt und damit der flexible, lageangepasste Einsatz erleichtert und das Verschieben von Reserven oder mobil bereit gehaltenen Kräften ermöglicht.

    Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

    Im Sonderinvestitionsprogramm sind einzelne Schutzkomponenten auch für die Ausrüstung der Milizsoldaten vorgesehen. Im Realisierungsprogramm sind derzeit keine zusätzlichen Mittel zugeordnet. CRC Fahrzeuge sind auch für die Ergänzung der Ausrüstung des Militärstreifen/MP Bataillons vorgesehen.

    Zusätzlicher Ressourcenbedarf:

    Die Kostenermittlung umfasst die Kosten, welche ausschließlich in der CRC-Fähigkeit begründet sind und erfolgte auf Struktur einer leichten Jägerkompanie.

    Der Investitionsbedarf für eine Einheit beträgt ca. € 11,5 Mio. und setzt sich zusammen aus den Kosten für:
    • eine Vollausrüstung der Einheit mit der Schutzausrüstung für den Ordnungseinsatz für infanteristischen Kampftruppen, erweitert um soldatenbezogene Funkausrüstung, feuerfeste Overalls und Minder Letale Wirkmittel in der Höhe von ca € 1,5 Mio. je Einheit, sowie
    • Gruppenfahrzeuge für den Ordnungseinsatz. [Die Kosten für die 17 Gruppenfahrzeuge für den Ordnungseinsatz (à € 600.000) je Einheit betragen ca. € 10 Mio.]


    Der Gesamtinvestitionsbedarf für 3 Kompanien beträgt daher ca. € 35 Mio.

    Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 35 Mio. und die Budgetierung des Betriebsaufwandes von € 3,5 Mio. pro Jahr.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
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