Medienberichte 2021

Landesverteidigung, Einsätze & Übungen, Sicherheitspolitik, Organisation, ...
theoderich
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Re: Medienberichte 2021

Beitrag von theoderich »

Jagdkommando-Übung in St. Pölten: "Das wird kein Schießkrieg"
Das geplante Training im urbanen Gelände sorgt für Aufregung in den sozialen Medien. Das Bundesheer beruhigt.
Kommende Woche wird das Jagdkommando in der Landeshauptstadt trainieren. Das ist ungewöhnlich, weil die Soldaten nicht so oft die Gelegenheit bekommen, im urbanen Gelände zu üben. Geplant ist die Erstürmung eines ehemaligen China-Restaurants in der Waldstraße. Die Bevölkerung wurde, wie berichtet, vorab von der Stadt informiert.

Die Aktion sorgt in den sozialen Medien allerdings für gehörig Diskussionsstoff. Denn in der Nähe des Areals befindet sich der Stadtwald und auch ein Seniorenheim. "Die Übung könnte die Rehe im Wald so sehr erschrecken, dass sie sich an den Zäunen verletzten", befürchtet ein User.
Training für den Ernstfall

Im Gespräch mit dem KURIER ist das Bundesheer nun bemüht, die Gemüter zu beruhigen. "Es wird sicher kein Schießkrieg stattfinden. Es wird nur die ersten Minuten etwas lauter sein, dann nicht mehr", berichtet ein Sprecher des Militärkommandos Niederösterreich. Er betont zudem, wie wichtig das Training für die Soldaten ist. "Der Ernstfall kann jederzeit eintreten", sagt er.
https://kurier.at/chronik/niederoesterr ... /401351177
theoderich
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Re: Medienberichte 2021

Beitrag von theoderich »

Österreich stimmt Afghanistan-Abzug mit Partnern ab

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/ ... -102453229


Im Burgenland I Streit um Bundesheer-Hilfe bei den Corona-Teststraßen

https://www.kleinezeitung.at/oesterreic ... ststrassen
theoderich
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Re: Medienberichte 2021

Beitrag von theoderich »

Genug getestet: Heer will sich im Burgenland zurückziehen

https://kurier.at/chronik/burgenland/ge ... /401351846
innsbronx
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Re: Medienberichte 2021

Beitrag von innsbronx »

Noch einmal: Es geht nicht darum die Polizei oder das Bundesheer zu entwaffnen. Es geht darum, dass die Angehörigen der Organe der Gesundheitsverwaltung grundsätzlich nicht bewaffnet sind (https://www.gesundheit.gv.at/gesundheit ... sdirektion). Wenn das Bundesheer oder die Polizei ihnen als Hilfsorgane assistiert, dann gibt es keine durch die Assistenzleistung selbst begründete Notwendigkeit bewaffnet zu sein. Wenn die Polizei dabei zufällig irgendeinen Kriminellen findet, dann ist das vielleicht ein angenehmer Nebeneffekt, hat aber nichts damit zu tun. Ein Schusswaffeneinsatz kommt in Österreich übrigens auch äußerst selten vor und ist bei 99% der Tätigkeiten, welche die Exekutive durchführt auch gar nicht vorgesehen.

Und anders als die Polizei hat das Bundesheer überhaupt keine Aufgaben nach dem Sicherheitspolizeigesetz, also kann es auch nicht "spontan" einen Einsatz geben, bei dem ein Soldat Waffengewalt anwenden müsste.
öbh
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Re: Medienberichte 2021

Beitrag von öbh »

Das ist absoluter Blödsinn was du da schreibts - auch wenn ein Polizist neben seiner üblichen Streifentätigkeit einen Assistenzeinsatz für einen Gerichtsvollzieher, oder dem Strafreferenten der BH Assistenz bei Verkehrsschwerpunkte leistet oder Assistenz für die Gesundheitsbehörde bei Kontrollen leistet, ist dieser Polizist im exekutiven Außendienst tätig und hat nach Vorschrift auch seine Dienstwaffe zu führen. Dasselbe wird man auch Soldaten bei Assistenzdiensten nicht verwehren, wenn sie als Sicherheitsorgane im Zuge von Kontrollen tätig sind. Deine Ideen sind mM schon sehr realitätsfern und entbehren jeglicher Grundlage für eine weitere Diskussion.
theoderich
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Re: Medienberichte 2021

Beitrag von theoderich »

iceman
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Re: Medienberichte 2021

Beitrag von iceman »

@innsbronx: ich bin da ganz deiner Meinung!
theoderich
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Re: Medienberichte 2021

Beitrag von theoderich »

Die radikale Szene: Alarmierende Corona-Chats

https://www.profil.at/oesterreich/die-r ... /401352074

innsbronx hat geschrieben: Do 15. Apr 2021, 16:49Wenn das Bundesheer oder die Polizei ihnen als Hilfsorgane assistiert, dann gibt es keine durch die Assistenzleistung selbst begründete Notwendigkeit bewaffnet zu sein.
Die Assistenzleistungen für Ausreisekontrollen werden von den Bezirksverwaltungsbehörden angefordert. Hier ein Beispiel - die Hochinzidenzgebietsverordnung für Braunau:
Die Entscheidung ob und wie die Soldaten bewaffnet sind, wird vom Militärkommando getroffen.
Befugnisse im Sicherheitpolizeilichen Assistenzeinsatz

Die Soldaten treten während eines sicherheitpolizeilichen Assistenzeinsatzes in jene Aufgaben und Befugnisse ein, die der Behörde zukommen, welche die Assistenzleistung des Bundesheeres anfordert. Diesen Soldaten stehen daher grundsätzlich zur Erfüllung der "Assistenzaufgaben" jene Befugnisse zu, wie sie die primär zuständigen Organe ausüben. Unter dem Begriff "Befugnis" ist die gesetzliche Ermächtigung zu verstehen, zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben in die Rechte von Menschen (etwa Leben, körperliche Integrität, Freiheit und Eigentum) einzugreifen. Die Aufgaben und korrespondierenden Befugnisse sind in verschiedenen Rechtsgrundlagen normiert (z. B. im Sicherheitspolizei-, Waffen-, Waffengebrauchs-, Grenzkontroll-, Vereins-, Versammlungs-, Pass-, Melde-, Verwaltungsstrafgesetz und in der Strafprozessordnung, um nur einige zu nennen).
Die von den eingesetzten Soldaten wahrgenommenen Aufgaben werden der anfordernden Behörde zugerechnet. Bei einer Beschwerde von Personen, die behaupten, durch die Befugnisausübung in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist die Assistenz anfordernde auch die belangte Behörde beim Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten.
Der anfordernden Behörde und ihren Organen steht es daher auch frei, die von den Soldaten auszuübenden Befugnisse im Wege von Weisungen einzuschränken.
https://www.bundesheer.at/truppendienst ... php?id=380

Im übrigen werden seit etwa zwei Jahren alle Streifenwagen der Polizei mit je zwei Sturmgewehren AUG A3 ausgestattet. Und jeder Polizist hat eine Glock 17 als Dienstwaffe. Niemand würde daran denken, Polizisten im Einsatz die Waffen abzunehmen, nur weil der Auftrag keinen Waffengebrauch erwarten lässt. Wann und wie ein Waffengebrauch gerechtfertigt ist, steht im Waffengebrauchsgesetz 1969, das in diesem Fall wohl auch für das Bundesheer gilt:
§ 4. Der Waffengebrauch ist nur zulässig, wenn ungefährliche oder weniger gefährliche Maßnahmen, wie insbesondere die Aufforderung zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, die Androhung des Waffengebrauches, die Verfolgung eines Flüchtenden, die Anwendung von Körperkraft oder verfügbare gelindere Mittel, wie insbesondere Handfesseln oder technische Sperren, ungeeignet scheinen oder sich als wirkungslos erwiesen haben.

§ 5. Stehen verschiedene Waffen zur Verfügung, darf nur von der am wenigsten gefährlichen, nach der jeweiligen Lage noch geeignet scheinenden Waffe Gebrauch gemacht werden.
Das StG77 hat den Vorteil, dass man es zur Selbstverteidigung einsetzen kann, ohne tödliche Gewalt anzuwenden:

https://www.bundesheer.at/info_werbemat ... t%22%7D%5D
Zuletzt geändert von theoderich am Fr 16. Apr 2021, 23:15, insgesamt 1-mal geändert.
theoderich
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Re: Medienberichte 2021

Beitrag von theoderich »

Bundesheer: Corona-Einsatz bleibt

https://burgenland.orf.at/stories/3099418/
innsbronx
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Re: Medienberichte 2021

Beitrag von innsbronx »

Ich möchte die Diskussion nicht im Kreis führen, deshalb nur kurz: Ich habe nicht vom sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz gesprochen.
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