Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

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theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

Beitrag von theoderich »

Alexander-Linz hat geschrieben: Mi 14. Okt 2020, 21:39Wie ist es eigentlich bei gewissen Beschaffungen:
Habe da bei einer Aussendung gelesen: Feldbetten, Multifunktionszelte....wurden beschafft. Muß da eine "Ausschreibung" gemacht werden oder erst ab einer gewissen Höhe des Betrages?
Es gibt dazu drei Rechtsgrundlagen:
  1. Bundesvergabegesetz 2018
    Schwellenwerte

    § 12. (1) Verfahren von öffentlichen Auftraggebern zur Vergabe von Aufträgen erfolgen im Oberschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert
    1. bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von in Anhang III genannten öffentlichen Auftraggebern vergeben werden, mindestens 144 000 Euro (Anm. 1) beträgt; bei Lieferaufträgen, die im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung vergeben werden, gilt dies nur für Aufträge im Verteidigungsbereich betreffend Waren, die in Anhang IV genannt sind, oder
    2. bei Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang XVI mindestens 750 000 Euro beträgt, oder
    3. bei allen übrigen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen mindestens 221 000 Euro (Anm. 2) beträgt, oder
    4. bei Bauaufträgen mindestens 5 548 000 Euro (Anm. 3) beträgt.
    (3) Verfahren von öffentlichen Auftraggebern zur Vergabe von Aufträgen erfolgen im Unterschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert die in Abs. 1 genannten Beträge nicht erreicht. Wettbewerbe erfolgen im Unterschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert unter Einrechnung der Preisgelder und Zahlungen oder die Summe der Preisgelder und Zahlungen an die Teilnehmer die in Abs. 2 genannten Beträge nicht erreicht.
    Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Lieferaufträgen

    § 36. (1) Lieferaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn
    1. im Rahmen eines durchgeführten offenen oder nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung kein oder kein im Sinne des § 35 Abs. 2 geeignetes Angebot abgegeben oder kein oder kein im Sinne des § 35 Abs. 2 geeigneter Teilnahmeantrag gestellt worden ist und die ursprünglichen Bedingungen für den Lieferauftrag nicht wesentlich geändert werden, oder
    2. die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil das Ziel der Auftragsvergabe die Erschaffung oder der Erwerb eines einzigartigen Kunstwerkes oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung ist, oder
    3. die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil
      1. aus technischen Gründen ein Wettbewerb nicht vorhanden ist, oder
      2. die Lieferung aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, wie etwa der Rechte am geistigen Eigentum, nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann,

      und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist, oder
    4. äußerst dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten des öffentlichen Auftraggebers zuzuschreiben sind, im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung oder in einem gemäß § 34 durchzuführenden Verhandlungsverfahren vorgeschriebenen Fristen einzuhalten, oder
    5. es sich um Waren handelt, die ausschließlich zu Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecken hergestellt werden, wobei der Lieferauftrag jedoch nicht die Serienfertigung zum Nachweis der Marktfähigkeit der Ware oder zur Deckung der Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen darf, oder
    6. für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers zusätzliche Lieferungen notwendig werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Waren oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten, oder
    Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens

    § 44. (1) Im Unterschwellenbereich können Aufträge im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung vergeben werden.

    (2) Aufträge können im Unterschwellenbereich im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn
    1. der geschätzte Auftragswert 80 000 Euro (Anm. 1) nicht erreicht, oder
    2. aufgrund einer besonders günstigen Gelegenheit, die sich für einen sehr kurzen Zeitraum ergeben hat, Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer zu einem Preis beschafft werden können, der erheblich unter den marktüblichen Preisen liegt.
  2. Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG
  3. Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
Alexander-Linz
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Re: Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

Beitrag von Alexander-Linz »

Gibt da einiges zu beachten.
Also gar nicht so einfach, Dinge zu besorgen wenn man diese in höherer Stückzahl benötigt, wo aber 1 nur geringen "Wert" hat
theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

Beitrag von theoderich »

Die neuen "mittleren Bergefahrzeuge" wurden beispielsweise über ein "Offenes Verfahren" beschafft:
Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen

§ 31. (1) Die Vergabe von Aufträgen über Leistungen hat im Wege eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens, eines Verhandlungsverfahrens, einer Rahmenvereinbarung, eines dynamischen Beschaffungssystems, eines wettbewerblichen Dialoges, einer Innovationspartnerschaft, einer Direktvergabe oder einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung zu erfolgen.

(2) Beim offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20010295


Der "Pandur EVO" wurde über ein "Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung" nach § 25 BVergVS gekauft:
Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

§ 25. Aufträge können in den folgenden Fällen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden:

[...]

5. wenn der Auftrag aus technischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmer ausgeführt werden kann, oder
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007693
Zuletzt geändert von theoderich am Mi 14. Okt 2020, 23:38, insgesamt 1-mal geändert.
Alexander-Linz
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Re: Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

Beitrag von Alexander-Linz »

Danke für die Erleuterung....

Sehr interessant wie viele Bergefahrzeuge kommen, wird viel investiert in diese.
Neue Berge bzw. Pionierpanzer würden noch gut passen...aber ok...Geld.
Bin ebenso gespannt was sich beim Pinzi+ G Ersatz und im Sanitätswesen tut....Feldlazartett oder wie auch immer....

Aber sind wir froh das Blümel nicht so knausrig war
öbh
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Re: Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

Beitrag von öbh »

eine Erhöhung des Verteidigungsbudget (höchstwahrscheinlich eine starke Verringerung) in dieser Corona-budgetbelastenden Zeit, hätte es bei einer SPÖ-geführten Regierung sicher nicht gegeben!
Alpine
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Re: Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

Beitrag von Alpine »

so lächerlich im Moment.... da hat es jahrzehntelang so ausgeschau dass nicht mal Geld da ist um die Fassade einer Kaserne neu zu streichen, jetzt ist auf einmal Geld da als gäbe es kein Morgen und verteilen es dermaßen ungerecht, gewinnunabhängig und nach Gießkannenprinzip (manche werden durch die Hilfen reicher als bei planmäßigen Geschäft und viele würden überhaupt zb keinen Fixkostenzuschuss, Epidemiegesetzentschädigungen oder andere Sachen benötigen, NPO und Künstlerfonds teilweise einfach ein Geschenk usw.) und fürs BH gibts immer noch nur ein Alibi Budget in Relation, was dann noch als großer Erfolg vermarktet wird...
öbh
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Re: Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

Beitrag von öbh »

da magst schon recht haben dass das Geld im Zuge der Coronaauszahlung teilweise ungerecht verteilt wird, aber es ändert an der Tatsache nichts, dass das ÖBH eine Erhöhung des Budget trotz Krise erhalten hat bzw. das höchste bisher. Und wenn das ÖBH jährlich 10 Mrd Euro bekommen würde, würdest vmtl auch noch nicht zufrieden sein.
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Doppeladler
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Re: Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

Beitrag von Doppeladler »

Die Budgeterhöhung sollte man schon als solche auch anerkennen, sonst steht man bald als "undankbar" und "nie zu befriedigen" dar. Das ist mehr als eine Abdeckung der Inflation. Vergessen wir nicht, dass im Türkis-Blauen Bundesfinanzrahmen für 2021 eine Budgetkürzung vorgesehen war.
Natürlich ist man Meilenweit vom 3 Mrd. EUR Zielwert entfernt und das 1% Ziel rückt leider vor allem aufgrund des sinkenden BIP näher und nicht aufgrund des steigenden Budgets. Es ist immer noch ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber dennoch eine spürbare Erhöhung.
Schlimmer noch: Es ist eine Erhöhung, die wir nicht der Einsicht verdanken, dass das Bundesheer mehr Geld benötigt, sondern eine Erhöhung, um einer angezählten Parteifreundin den Rücken zu stärken.
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theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

Beitrag von theoderich »

Bundesfinanzgesetz 2021 und Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024
Für die UG14-Militärische Angelegenheiten werden in den nächsten vier Jahren Zusatzbudgets, die die Obergrenzen im Finanzrahmen entsprechend erhöhten, von insgesamt 640 Mio. EUR bereitgestellt. Neben dem Investitionspaket fürAusbau und Stärkung der Cybersicherheit iHv jeweils 20,0 Mio. EUR für 2021 und 2022 sind weitere Investitionspakete zur besseren Ausstattung unseres Bundesheers zusätzlich zum bisherigen Finanzrahmen vorgesehen. Insgesamt 400,0 Mio. EUR für die Periode 2021 bis 2024 betreffen die Terrorabwehr (u.a. Erprobung von Drohnensystemen, Verbesserung der technischen Aufklärungssysteme), das Katastrophenschutzpaket (z.B. LKW-Flottentausch, Beschaffung von Spezialmaschinen und -geräten und Verbesserung der Autarkie der Kasernen), ein Sanitätspaket (z.B. Flottentausch Sanitätsfahrzeuge, Austausch von medizinischem Gerät) und das ABC-Paket (z.B. Fahrzeuge, Schutzmasken und -anzüge). Für die Miliz werden darüber hinaus insgesamt weitere 200,0 Mio. EUR bereitgestellt. Darin sind insbesondere die Gegenstände der persönlichen Ausrüstung, Funktionsfahrzeuge und Kommunikationsausrüstung enthalten. Mittel für die Beschaffung von Black-Hawks und Mehrzweckhubschrauber waren bereits im BFRG 2020-2023 enthalten.
Das Verteidigungsbudget (UG14-Militärische Angelegenheiten) konnte gegenüber 2020 um 127,1 Mio. EUR (+5%) gesteigert werden, nachdem bereits im BVA 2020 eine Steigerung von 229,5 Mio. EUR vorgenommen wurde. Der Personalaufwand steigt um 3,1%. Hingegen fallen die betrieblichen Sachaufwendungen um 4,4%, was vor allem auf geringere Instandhaltungen und Werkleistungen zurückzuführen ist. Kräftig steigen hingegen die Investitionen, die sich im Vergleich zu 2018 (191,1 Mio. EUR) mehr als verdoppeln und gegenüber 2020 (347,0 Mio. EUR) nochmals auf 470,6 Mio. EUR steigen. Der Anstieg soll zum Abbau des Investitionsstaus beim österreichischen Bundesheer beitragen
https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/B ... ANZGESETZ/
theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2021 und Bundesfinanzrahmen 2021-2024

Beitrag von theoderich »

Parlamentskorrespondenz Nr. 1190 vom 13.11.2020
Mehr Budget für Investitionen soll Investitionsstaus beim Bundesheer abbauen

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
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