Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Landesverteidigung, Einsätze & Übungen, Sicherheitspolitik, Organisation, ...
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »

theoderich hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 15:56
Anfang der Woche sprach der Milizbeauftragte Generalmajor Erwin Hameseder vor der parlamentarischen Bundesheerkommission.
Zur Ausrüstungsthematik erwähnte er das 200 Millionen Euro Investitionspaket. Der erste Teil - 200 Mannschaftstransporter um 30 Millionen Euro - wurden 2019 bestellt. Die ersten Fahrzeuge sollen noch heuer geliefert werden. Schutzausrüstung, Nachtsichtmittel und Funkgeräte sollen folgen.
https://www.facebook.com/bundesheer/pos ... ?__tn__=-R
Jahresbericht 2020
Parlamentarische Bundesheerkommission

VI. 2. Prüfbesuch bei Einsatzpräsenzdienst leistenden Soldaten des MilKdo W

Am 19. Juni 2020 führte die Parlamentarische Bundesheerkommission einen Prüfbesuch bei Einsatzpräsenzdienst leistenden Soldaten in Wien durch.

Aufbietung

Der Einsatzpräsenzdienst begann am 4. Mai 2020. Einem Großteil der Anregungen von Firmen auf Befreiung der betroffenen Arbeitnehmer oder entsprechende Anträge von einberufenen Wehrpflichtigen aus persönlichen Gründen wurde von den Militärkommanden oder dem BMLV Rechnung getragen. Eine Einbindung der Kommandanten der aufgebotenen Milizeinheiten in die Beurteilung bezüglich militärischer Rücksichten erfolgte nicht. Die Vielzahl an Befreiungen vom Einsatzpräsenzdienst bewirkte, dass bei der eingerückten Truppe nicht nur die Personalreserve erschöpft war, sondern einige Funktionen erst gar nicht besetzt werden konnten.

Zusätzliche Anlaufschwierigkeiten traten durch die geringe Übungsdauer der letzten Jahre (lediglich eine Woche alle zwei Jahre) und durch die Eingliederung befristet beorderter Soldaten ein, die keine Verpflichtung zur Leistung von Milizübungen aufwiesen. Darüber hinaus wurde auf die Notwendigkeit einer vorgestaffelten Einberufung des Schlüsselpersonals (Kdt in O- und UO-Funktionen) hingewiesen, um die Vorbereitung für den Einsatz optimieren zu können.
VI. 3. Prüfbesuch bei der 3. JgBrig (BSK)

Am 9. September 2020 führte die Parlamentarische Bundesheerkommission einen Prüfbesuch bei der 3. Jägerbrigade (Brigade Schnelle Kräfte) in Mautern durch.

[...]

Miliz

Die personelle Einsatzbereitschaft der Miliz ist beim O-und UO-Kader infolge eines deutlichen Personalfehls eingeschränkt. Bei den Mannschaftsdienstgraden ist die personelle Einsatzbereitschaft in Folge befristeter Beorderung gegeben.

Das für die Milizverbände vorgesehene militärische Gerät befindet sich im Auslandseinsatz, bei Akademien oder Schulen; für Übungen oder Einsätze bedarf es daher zeitaufwändiger Dispositionen.
VII. 4. Miliz

In Fortsetzung der Gesprächsreihe der Parlamentarischen Bundesheerkommission mit dem Milizbeauftragten des Bundesheeres wird Nachstehendes zur Situation der Miliz festgestellt:

Budget

2019 wurde durch den Milizbeauftragten mit dem damaligen Finanzminister ein Sonder-Invest für die Miliz in der Höhe von € 200 Millionen vereinbart. Mit diesem Paket hätten vier Jägerbataillone voll ausgestattet werden sollen. Nur die Beschaffung von 200 LKW wurde umgesetzt. Im Sinne des Regierungsprogrammes ist die Zurverfügungstellung weiterer Budgetmittel unabdingbar, um die Soldatinnen und Soldaten der Miliz mit der erforderlichen Ausrüstung „state of the art“ auszustatten.

Personal

Die personelle Einsatzbereitschaft der Miliz ist beim Offiziers- und Unteroffizierskader deutlich eingeschränkt. Das Fehl des IST auf das SOLL von 110 % beträgt bei den Milizoffizieren 1862 und bei den Milizunteroffizieren 4646.

Bei den Mannschaftsdienstgraden ist die personelle Einsatzbereitschaft in Folge befristeter Beorderung gegeben.

Notwendig ist ein verbesserter Zugang zur Milizkaderausbildung, insbesondere für Soldaten nach Absolvierung des Grundwehrdienstes.
Besoldung

Der Besoldungsunterschied im Assistenzeinsatz zwischen Einsatzpräsenzdienst leistenden und freiwillige Waffenübung leistenden Soldaten ist erheblich:

Für den Zeitraum 4. Mai 2020 bis 31. Juli 2020 ergeben sich – am Beispiel Dienstgrad Wachtmeister – folgende Besoldungsunterschiede: Bezüge für freiwillige Waffenübung/Funktionsdienst € 9.508,80 im Vergleich Bezüge für Einsatzpräsenzdienst € 5.207,30.

Beispiel Dienstgrad Hauptmann: Bezüge für freiwillige Waffenübung/Funktionsdienst € 11.313,70 im Vergleich Bezüge für Einsatzpräsenzdienst € 5.671,00.

Diese hohen Besoldungsunterschiede bei vergleichbaren Funktionen und Dienstleistungen stoßen bei den Soldaten aller Dienstgrade im Einsatzpräsenzdienst auf absolutes Unverständnis.

Material

Der Investitionsbedarf für die Miliz wurde zur Abdeckung des materiellen Fehls gemäß OrgPlan bei der selbstständig strukturierten Miliz mit € 688 Millionen errechnet. Von den 10 Jägerbataillonen Miliz sind bei einem Gleichzeitigkeitsbedarf mit der vorhandenen Ausrüstung nur maximal vier Jägerbataillone – und erst nach umfangreichen Dispositionsmaßnahmen – ausrüstbar.

Das für die Milizverbände vorgesehene militärische Gerät befindet sich im Auslandseinsatz, bei Akademien oder Schulen. Es bedarf daher zeitaufwändiger Disposition für Übungen oder Einsätze.
Das Präsidium PBHK traf sich mit dem Milizbeauftragten BMLV, GenMjr Mag. Erwin Hameseder, zu einem Gespräch am 16. Juni 2020 im Parlament/Hofburg.
https://bibisdata.bmlv.gv.at/199676.pdf

Dieses Gespräch hat ca. drei Wochen vor der Präsentation des Investitionspakets für die Miliz stattgefunden.
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »

Sehr passend (?) zu den Fantasien der ÖVP, des Generalsekretariats im BMLV und des KBM:

MÜLLER Bernd: Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU als ‚Zukunftsprojekt‘. Master-Thesis zur Erlangung des akademischen Grades‚Master of Arts‘ im Universitätslehrgang International Relations (Krems 2021)
3.1.2.1. Erkenntnisse

Umfassende Literaturrecherchen und drei Experteninterviews, die ich für diese Arbeit durchgeführt habe, aber auch persönliche Erfahrungen, die ich 2015 und 2016 bei internationalen Übungen im Rahmen des ‚Combat Service Support Battalion‘ gesammelt habe, führten mich zu folgenden Erkenntnissen:

1. Die GSVP der EU kann nur als ein erweitertes Element der NATO gesehen werden. Durch die Berlin-Plus-Vereinbarung und den damit einhergehenden Zugriff auf die NATO-Ressourcen wurde auch die vertragliche Verbindung hergestellt. Die NATO-PfP als Mindestanforderung für die Beteiligung an GSVP-Einsätzen in Verbindung mit der Berlin-Plus -Vereinbarung kann als weiterer Indikator gewertet werden. Dies wurde im Jahr 2004 bei der Operation EUFOR Althea sichtbar. Die Länder Malta und Zypern hatten kein NATO-PfP -Abkommen und konnten somit nicht am Krisenmanagement teilnehmen.

2. Die Stärke der EU wird im wirtschaftlichen, nicht im militärischen Bereich gesehen. Die GSVP eignet sich gut für ‚low intensity‘-Einsätze, für das sogenannte Krisenmanagement. Für diese Art von Einsätzen wurde die GSVP geschaffen. Als eigentlicher Garant für die militärische Verteidigung von Europa wird eindeutig die NATO gesehen. Die lässt sich auch bei den bündnisfreien Staaten, z. B. Schweden oder Finnland, feststellen.

3. Der Brexit ist nicht nur die Voraussetzung für die Weiterentwicklung der GSVP wie ursprünglich angenommen. Der Austritt des Vereinigten Königreiches führte zum Verlust von operativen militärischen Fähigkeiten und Kapazitäten. Diese werden aufgrund des geringen europäischen Wehretats nur schwer zu ersetzen sein. Allerdings besteht aus Sicht der EU diese ‚Rückversicherung‘ noch immer durch die Berlin-Plus-Vereinbarung.

4. Die EU mit der GSVP ist in der Lage, ein autonomes Krisenmanagement durchzuführen. Hierfür wurde sie geschaffen und diesem Anspruch wird sie gerecht, wie zahlreiche Einsätze seit dem Jahr 2003 zeigen. Für Krisenmanagement-Operationen in den Regionen Afrika und Zentralasien sowie im Mittleren bzw. Nahen Osten wird die EU mit der GSVP weiterhin ein verlässlicher Partner für die UN und die NATO sein.
https://bibisdata.bmlv.gv.at/199802.pdf
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »

Wien. Cyber-Kräfte beim Bundesheer, in: GÖD - Bundesheergewerkschaft, H 1 (2021), p. 6-7
Derzeitige Cyber-Sicherheit aus Sicht eines Personalvertreters

[...]

Im Jahr 2021 wird nun bereits im vierten Jahr an einem neuen Organisationsplan (OrgPl) in Form einer Minimalvariante für das IKT- und Cybersicherheitszentrum (IKT&CySihZ) gearbeitet. Ergänzend dazu wird seit über einem Jahr an eine Herauslösung des IKT&CySihZ aus der Streitkräftebasis (KdoSKB) gedacht. Bis dato haben bisher nur Umbenennungen und kleine Evaluierungen in verschiedenen Teilbe-reichen stattgefunden. Wann hier etwas Konkretes zukunftsorientiert umgesetzt wird, steht in den Sternen. Obwohl immer wieder darauf hingewiesen wird, dass eine konkrete und immer zuneh-mende Cyber-Bedrohung vorhanden ist, stellt sich das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) gegen die Genehmigung der notwendigen OrgPläne und auch generell gegen militärische Arbeitsplätze in dieser Organisation.

Bediensteten, die schon jahrelang dienstzugeteilt sind und höherwertige Tätigkeiten eines virtuellen Arbeitsplatzes zu erledigen haben, wird die zustehende Entlohnung verweigert. Immer wieder verhindert eine Genehmigung für den OrgPl IKT&CySihZ, diesen Missstand abzustellen. Es entsteht der Eindruck, dass seitens BMLV und Gene-ralstab nur halbherzige Schritte unternom-men werden, um einen gültigen OrgPlan IKT&CySihZ einnehmen zu können, um für die Aufgaben einer bevorstehenden Cyber-Bedrohung gewappnet zu sein.
https://www.bundesheergewerkschaft.com/ ... online.pdf
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »

theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »

ÖMZ – Sonderheft 2021: BMLV und ÖBH – wozu? (5568/J)
1. Wer hat das ÖMZ-Sonderheft „BMLV und ÖBH - wozu?“ in Auftrag gegeben?

2. Gibt es diesen Auftrag schriftlich im Ressort?

3. Wenn ja, wie lautet dieser genau?

4. Wie hoch waren die Kosten für die Produktion des Sonderhefts?

5. Mit wem im Kabinett war dies akkordiert?

6. War der Inhalt mit ihrem Generalsekretär abgesprochen?

7. Zum Beispiel sieht ihr Berater B. in der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) „keine vom Bundesheer zu besorgende Aufgabe“, werden Sie daher einen Austritt aus der PfP-Mitgliedschaft anstreben?
9. Stimmen Sie dieser Ansicht zu oder werden Sie alles unternehmen, wie die Bundesminister vor Ihnen, um die Blockadehaltung der Türkei zu lösen?
  • Zu 1 bis 7 und 9:

    Die Veröffentlichung militärisch relevanter wissenschaftlicher Beiträge entspricht dem Grundauftrag der Österreichischen Militärischen Zeitschrift. Im Sinne der Freiheit der Wissenschaft liegt die inhaltliche Verantwortung bei den einreichenden Autoren und muss sich nicht mit der Ressortmeinung decken. Es wurde mit der Publikation auch über die Fähigkeiten und den Nutzen für die rechtsdogmatische Dimension der Militärwissenschaft informiert. Auf Grund redaktioneller Fristen zum Zeitpunkt der Einreichung wurde der Beitrag als Sonderheft publiziert. Ein schriftlicher Auftrag zur Veröffentlichung der Publikation liegt nicht vor. Die Kosten für dieses Sonderheft belaufen sich auf 3.100,10 Euro.
8. Teilen Sie die „Freude“ von B. auf Seite XI über die seit Jahren andauernde Veto-Blockade der Türkei: „Insofern trifft es sich sogar gut, dass Österreich seit ….. in der konkreten Mitarbeit durch ein türkisches Veto blockiert wird.“?
10. Teilen Sie die Ansicht des Herrn B. hinkünftig auf eine aktive Luftraumüberwachung zu verzichten?
26. War es Ihr Wunsch, dass Hr. B., der bis dahin im BKA tätig war, in Ihr Ressort transferiert wird, oder war es der Wunsch Ihres Generalsekretärs
  • Zu 8, 10 und 26:

    Da Fragen nach persönlichen Einschätzungen von Mitgliedern der Bundesregierung nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz unterliegen, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
11. Gibt es zum Inhalt des Sonderhefts eine Bewertung von maßgeblichen Juristen der Rechtssektion Ihres Ressorts?

12. Wenn ja, wie sieht diese aus?

13. Wird in dieser Bewertung die Rechtsauffassung von Hrn. B. geteilt?

14. Sind die im Sonderheft von B. getroffenen Aussagen aus Ihrer Sicht und aus jener Ihres Generalsekretärs die Privatmeinung von Herrn B. oder Grundlage für zukünftige Ressortpositionen?

15. Wurde vom zuständigen Gruppenleiter für die Bundesministerin am 18.01.2021 deshalb zu Recht klargestellt, dass der Inhalt nicht der Ressortposition BMLV entspricht, sondern die Privatmeinung des Verfassers darstellt?

16. Halten Sie diese geschilderten Ideen für mit der Neutralität vereinbar?

17. Können Sie ausschließen, dass B. mit diesem Werk Erfüllungsgehilfe für Ihren Generalsekretär war, um die Weichen für ein kleineres Bundesheer und damit für ein geringeres Budget zu stellen?
  • Zu 11 bis 17:

    In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass die gegenständliche Publikation in der ÖMZ, Sonderheft 1/2021 ("BMLV und ÖBH - wozu?") eine Aufarbeitung des rechtlichen Rahmens, in dem das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) bzw. das Österreichische Bundesheer (ÖBH) tätig ist, darstellt und selbstverständlich dem Art. 17 Abs. 1 StGG („Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“) unterliegt. Dabei ist festzuhalten, dass hier ein wissenschaftlicher Beitrag für das BMLV geleistet wurde und nicht lediglich eine Privatmeinung kundgetan wurde. Unter Berücksichtigung dieser Parameter fand auch in weiterer Folge ein umfassendes Fachgespräch zwischen dem Leiter der Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst und dem Institut für Staats- und Militärrecht über die Inhalte dieser Abhandlung statt. In diesem Gespräch konnten diverse inhaltliche Fragen konsensual geklärt und einige offenkundige Missverständnisse ausgeräumt werden.
Das klingt für mich eher nach einer Maßregelung, als nach einem einfachen "Fachgespräch". Und wo soll in diesem unleserlichen Elaborat der "wissenschaftliche Beitrag für das BMLV" gelegen haben?
18. Können Sie bestätigen, dass gegen Herrn B. eine Beschwerde in der Disziplinarabteilung Ihres Ressorts aufliegt, wonach Herr B. im Zusammenhang mit einer Ausweiskontrolle den Sicherheitsdienst im Amtsgebäude Stiftgasse beschimpft haben soll?

19. Können Sie bestätigen, dass in dieser Beschwerde die Einstellung von Herrn B. zu Unteroffizieren kritisiert wird, da er folgende Aussage getätigt haben soll: „Diese Unteroffiziere sind deswegen so arrogant und aufmüpfig, weil ein Unteroffizier einmal Minister war“?

20. Teilen Sie diese Einstellung zu Unteroffizieren?

21. Hat Herr B. mit Ihnen über seine Ansicht betreffend Unteroffiziere jemals gesprochen?

22. Wenn ja, was haben Sie ihm geantwortet?

23. Wenn nein, werden Sie mit Herrn B. über seine problematische Haltung gegenüber Unteroffizieren sprechen?

24. Ist aus Ihrer Sicht Herr B. aufgrund seiner problematischen Einstellung gegenüber Unteroffizieren als Mitarbeiter und Berater von Ihnen und Ihrem Generalsekretär noch länger tragbar?

25. Welche Konsequenzen werden Sie ziehen?
  • Zu 18 bis 25:

    Die Parlamentarische Bundesheerkommission (PBHK) legte am 2. Juli 2020 ein mit 26. Juni 2020 datiertes, anonymes Schreiben mit der Absenderbezeichnung „Ein Besorgter Staatsbürger, Soldat, Unteroffizier des österreichischen Bundesheeres“ vor, das sich auf MinR Priv.-Doz. MMag. Dr. Alexander Balthasar bezog, dass sich dieser gegenüber Unter-offizieren und dem Sicherheitsdienst im AG Stiftgasse (angeblich) unangebracht verhalten habe. Die Disziplinarabteilung übermittelte nach Erhebungen am 16. Juli 2020 eine Stellungnahme an die PBHK. In weiterer Folge wurde die Angelegenheit im Rahmen der 561. Sitzung der PBHK am 13. Oktober 2020 behandelt und unter Berücksichtigung, dass die PBHK keine weiteren Maßnahmen in dieser Sache setzte, einer abschließenden Erledigung zugeführt.
27. Hat Herr B. im Jahr 2020 in Ihrem Ressort eine monetäre Belohnung oder Leistungsprämie erhalten?

28. Wenn ja, in welcher Höhe?

29. Wenn ja, was war seine außerordentliche Leistung?
  • Zu 27 bis 29:

    Der Bedienstete erhielt eine Belohnung in der Höhe von 500 Euro. Begründet wird die Belohnung mit der umsichtigen Arbeit im Institut für Staats- und Militärrecht an der Landesverteidigungsakademie und dem hohem Arbeitspensums im eigenen Forschungs- und Arbeitsbereich. Darüber hinaus hat der Bedienstete in seinen Funktionen eine Arbeitsleistung erbracht, die weit über das normale Ausmaß hinaus reicht.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
innsbronx
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von innsbronx »

Verstehe die Aufregung um diesen Beitrag nicht. Ja, es ist ein seltsames Geschwurbel, aber einige Dinge sind nicht von der Hand zu weisen: Etwa die Unvereinbarkeit der mantrahaft vor sich hergetragenen angeblichen Neutralität mit der sich aus der Teilnahme an der GSVP ergebenden gegenwärtigen Rechtslage.

In vielen anderen Dingen stimme ich gar nicht zu, meiner Meinung nach ist die Militärische Landesverteidigung im Verbund mit den anderen EU- und Partnerländern die Kernaufgabe des Bundesheers. Und die Ideen zu einem Milizdienst für juristische Personen sind einfach haarsträubend - wenn man das zu Ende denkt, dann läuft das auf eine Privatisierung von hoheitlichen Kernaufgaben hinaus. Dass B. das - wie ich das verstehe - damit rechtfertig, dass sowieso schon sehr viele Leistungen an Dritte (private) vergeben werden, macht es nicht besser. Anstatt, dass man dem Bundesheer ordentliche Eigenmittel im Transportbereich usw. bereitstellt, kann man doch nicht einen Milizdienst für ein Reisebusunternehmen einführen...
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »



Wer lässt sich so etwas einfallen?
Maschin
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von Maschin »

Totalumbau im Verteidigungsministerium
Insiderkreise: Verteidigungsministerin Tanner könnte nächste Woche eine Megareform des Bundesheeres verkünden.


In der türkis-schwarzen Personalvertretung des Bundesheeres und des Verteidigungsministeriums dürfte es nächste Woche rundgehen. Laut profil-Informationen plant ÖVP-Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, demnächst einen Totalumbau des Ministeriums und damit auch der Bundesheer-Kommandostruktur zu verkünden. Die Kernpunkte: statt drei Sektionen soll es in Zukunft nur mehr zwei geben, die von Zivilisten geführt werden. Der Generalstab, derzeit Teil des Ministeriums, soll ausgegliedert werden. Bundesheer und Streitkräfte – von der Luftraumüberwachung bis zu den Nachrichtendiensten – sollen von acht Direktoraten im Generalstab gesteuert werden.

Ausgeheckt wurde die Reform vom Kabinett der Bundesministerin und vom zivilen Generalsekretär des Ministeriums, Dieter Kandlhofer, der seit seinem Wechsel vom Bundeskanzleramt an großen Strukturänderungen im BMLV werkt – vor allem, um Personal einzusparen. Innerhalb des BMLV ist Kandlhofer daher umstritten. Er könnte nach dem Umbau eine der beiden Sektionen leiten.

Schon vor genau einem Jahr hatte Tanner eine große Reform des Bundesheeres geplant. Allerdings war ausgerechnet der Oberbefehlshaber des Heeres, Bundespräsident Alexander Van der Bellen, nicht informiert worden. Dieser war dem Vernehmen nach sauer und bestellte die Ministerin zum Rapport. Die Reform wurde abgeblasen. Von den derzeitigen Plänen soll Van der Bellen nächste Woche von der Ministerin persönlich informiert werden. Die Personalvertretung soll laut profil-Infos nicht informiert worden sein. Vom Verteidigungsministerium gab es vorerst keine Stellungnahme.
https://www.profil.at/oesterreich/total ... /401410986
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »

Maschin hat geschrieben: Sa 12. Jun 2021, 15:45Die Kernpunkte: statt drei Sektionen soll es in Zukunft nur mehr zwei geben, die von Zivilisten geführt werden.
Das ist nicht unbedingt neu. So eine Struktur hatte das BMLV von 2000 bis 2007. Damals (unter BM Scheibner) wurde bei der sogenannten "Neuen Spitzengliederung" mit der Einsparung von 300 Arbeitsplätzen in der Zentralstelle argumentiert:
  • Bundesminister
    • Kabinett des Bundesministers
    • Direktion für Sicherheitspolitik
    • Bundesheer-Reformkommission
    • Sektion I Zentralsektion
      • Gruppe Präsidium
      • Gruppe Rechtswesen u. Legislativer Dienst
      • Gruppe Personal und Ergänzungswesen
      • Gruppe Kommunikation
    • Sektion II Kontrollsektion
      • Büro Bundesheer Beschwerdekommission
      • Gruppe Disziplinar- und Beschwerdewesen sowie Berichte
      • Gruppe Prozess- und Ergebniskontrolle
      • Gruppe Innere Revision und Gebarungskontrolle
    • Generalstab
      • Planungsstab
      • Führungsstab
      • Rüstungsstab
Mit der "Zentralstellen-Reform" 2007 unter BM Darabos entstand eine mit der heutigen Struktur weitgehend idente Gliederung. Unter BM Kunasek wurde noch zusätzlich die hinterfragenswerte Funktion des "Generalsekretärs" im Ministerium installiert.
Maschin hat geschrieben: Sa 12. Jun 2021, 15:45Der Generalstab, derzeit Teil des Ministeriums, soll ausgegliedert werden. Bundesheer und Streitkräfte – von der Luftraumüberwachung bis zu den Nachrichtendiensten – sollen von acht Direktoraten im Generalstab gesteuert werden.
Klingt nach Auflösung des Kommando Streitkräfte in Graz (Belgier-Kaserne) und des Kommando Streitkräftebasis in Wien (Kommandogebäude Heckenast-Burian).
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »



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