https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bund ... -2020.html
- https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medi ... -2020.html
- Gesetzesentwurf
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... etz_NB.pdfÜberschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind
Artikel V. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2020 die Zustimmung zur Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen des Finanzierungs- und Ergebnishaushaltes gemäß § 55 Abs. 3 BHG 2013 iVm § 54 Abs. 7 BHG 2013 zu geben
[..]
3. bei den folgenden Voranschlagsstellen und Budgetpositionen, wenn die Bedeckung durch vor Ende des Finanzjahres 2020 einer Rücklage zugeführte Mehreinzahlungen (im Finanzierungshaushalt) oder der Ausgleich durch Mehrerträge (im Ergebnishaushalt) bei den jeweiligen Voranschlagsstellen und Budgetpositionen sichergestellt ist, wobei diese Mehreinzahlungen nicht dem Verfahren zur Bildung von Rücklagen gemäß § 55 Abs. 1 BHG 2013 unterliegen, sondern gemäß Artikel IX Abs. 1 jedenfalls einer Rücklage zuzuführen sind:
[..]
f) bei allen Budgetpositionen der Untergliederung 14 in Verbindung mit tatsächlichen Mehreinzahlungen bei den Budgetpositionen 45.02.03.0001.114 und 45.02.03.0001.314 aus der Veräußerung von ausschließlich militärisch genutzten Liegenschaften und Hochbauten, sofern diese Mehreinzahlungen nicht zur Bedeckung von Auszahlungen im Detailbudget 45.02.03 im Zusammenhang mit der Veräußerung dieses unbeweglichen Bundesvermögens benötigt werden;
Das deutet darauf hin, dass die Veräußerung von Truppenübungsplätzen, Kasernen, Amtsgebäuden und Fliegerhorsten fortgesetzt wird.
- Budgetbericht 2020
In der UG 14 Militärische Angelegenheiten kommt es hauptsächlich infolge von Investitionen (Beschaffung Black-Hawk-Hubschrauber, Aufstockung Miliz, Aufstockung Mobilität) zu einem deutlichen Auszahlungsplus (+229,5 Mio. €); Es wurde auch für die Verlängerung des ursprünglich 2020 auslaufenden verstärkten Grenzmanagements vorgesorgt.Maßnahmen im BVA-E 2020:
[…]
- Budgetmittel für militärische Investitionen (Hubschrauber, Fahrzeuge, Miliz) zur Sicherung der Einsatzbereitschaft (UG 14)
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
Der BVA-E 2020 sieht Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit iHv. 674,9 Mio. € vor. Gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 ist dies ein Anstieg von 187,5 Mio. € oder 38,5%. Die Steigerung ist insbesondere auf die Parlamentssanierung in der UG 02 Bundesgesetzgebung (+92,2 Mio. €) und gestiegene Investitionen in der UG 14 Militärische Angelegenheiten (Beschaffung Hubschrauber, Aufstockung Miliz, Aufstockung Mobilität; +139,2 Mio. €) zurückzuführen.8 Sonderthemen
8.1 Öffentliche Investitionen
[..]
Mit 347,1 Mio. € wird 2020 mehr als die Hälfte der direkten Investitionsstätigkeit aus dem Bundesbudget in der UG 14 Militärische Angelegenheiten veranschlagt – um 139,2 Mio. € mehr als 2019 ausgezahlt wurde. In der UG 14 werden vor allem neue Hubschrauber und Fahrzeuge beschafft.
[…]
Tabelle 11: Infrastrukturinvestitionen auf Bundesebene
davon je UG
14 Militärische Angelegenheiten
Erfolg 2018
191,1
BVA 2019
180,5
v. Erfolg 2019
207,9
BVA-E 2020
347,1
Δ 19/20
139,2 Mio. €
66,9 %
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... 020_NB.pdfUG 14 Militärische Angelegenheiten
[…]
Unterschiede zwischen vorläufigem Erfolg 2019 und BVA-E 2020 in der Finanzierungsrechnung
Die Auszahlungen sind im BVA-E 2020 in der UG 14 um 229,5 Mio. € höher geplant als im vorläufigen Erfolg 2019. Die Überschreitung ist vorwiegend auf Budgetaufstockungen für den Personalbereich, den Sachaufwand und für Investitionen im Bereich der Miliz und der Mobilität zurückzuführen, die für das Jahr 2020 vergleichsweise hohe Jahrestranchen vorsehen. Hinzu kommt eine zusätzliche Budgetaufstockung für Investitionen (für die Mehrzweck- Hubschrauber und den Black-Hawk). Die Weiterführung des Assistenzeinsatzes ist ebenfalls im Budget berücksichtigt.
- Strategiebericht 2020 bis 2023 zu 11/15 ( zum Vergleich: BFRG 2019 bis 2022; Forderung Broschüre "Effektive Landesverteidigung - Ein Appell"; Forderung Bericht Unser Heer 2030)
- 2020
- 2.545,7
- BIP 2019: 398,52 Mrd. EUR
- BIP 2020 laut mittelfristiger BIP-Prognose des WIFO (Dezember 2019): 403,30 Mrd. EUR (+ 1,2 %)
- Anteil der Verteidigungsausgaben am BIP: 0,63 %
- 2.422,5
- 2.700
- 3.100
- 2.545,7
- 2021
- 2.468,7
- BIP 2021 laut mittelfristiger BIP-Prognose des WIFO (Dezember 2019): 408,94 Mrd. EUR (+ 1,4 %)
- Anteil der Verteidigungsausgaben am BIP: 0,6 %
- 2.148,3
- 3.000
- 3.400
- 2.468,7
- 2022
- 2.478,1
- BIP 2022 laut mittelfristiger BIP-Prognose des WIFO (Dezember 2019): 414,665 Mrd. EUR (+ 1,4 %)
- Anteil der Verteidigungsausgaben am BIP: 0,59 %
- 2.192,0
- 3.300
- 3.800
- 2.478,1
- 2023
- 2.452,9
- BIP 2023 laut mittelfristiger BIP-Prognose des WIFO (Dezember 2019): 420,055 Mrd. EUR (+ 1,3 %)
- Anteil der Verteidigungsausgaben am BIP: 0,58 %
- 3.399
- 3.900
- 2.452,9
- Die Sicherstellung der Mobilmachungsstärke des Österreichischen Bundesheeres von 55.000 Soldaten sowie die Bereitstellung von 12.500 Soldaten für Katastrophenhilfeeinsätze bzw. von zumindest 1.100 Soldaten für internationale Einsätze stellen eine große Herausforderung dar.
- Die Personallage und die absehbaren Abgänge von Experten sind zu analysieren und es sind entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit sie nicht mittelfristig zu Engpässen mit Auswirkungen auf den Betrieb und auf die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der Ausbildung führen.
- Die teilweise nicht mehr am Stand der Technik befindliche Ausrüstung und Ausstattung ist auf Notwendigkeit zu beurteilen und bei Bedarf zu ersetzen, damit Einsätze und eine Teil- bzw. Gesamtmobilmachung nicht nachteilig beeinflusst werden.
Wichtigste laufende und geplante Maßnahmen und Reformen
- Die Struktur ist unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu redimensionieren.
- Verbesserung der Fähigkeiten der Militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum.
- Sicherstellung von Assistenzeinsätzen im leistbaren Umfang bzw. Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Auswirkungen von Migration, Terror, technischen und Naturkatastrophen.
- Weitere Beteiligung an internationalen Einsätzen mit reduziertem Umfang (Qualität vor Quantität).
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... _23_NB.pdfAbweichungen zum vorangegangenen Bundesfinanzrahmengesetz
- In den Bundesfinanzrahmen Eingang gefunden haben die seit dem letztmaligen Beschluss eines BFRG ausverhandelten Sonderpakete „Mehrzweckhubschrauber“ (insgesamt 238,9 Mio. € in den Jahren 2021-2023), „Black-Hawk“ (insgesamt 62,5 Mio. € in den Jahren 2020-2021), „Mobilität“ (15,0 Mio. € im Jahr 2020) und „Miliz“ (17,5 Mio. € im Jahr 2020) und zwar hinsichtlich deren in den Zeitraum 2020 bis 2023 fallenden Jahrestranchen.
- Darüber hinaus wurde ein neuer Sonderinvest zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft (insgesamt 470,6 Mio. € in den Jahren 2021 bis 2023) in Ansatz gebracht.
- 2020
- Gesetzesentwurf