Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

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theoderich
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

Beitrag von theoderich »

theoderich hat geschrieben: Mi 26. Mai 2021, 23:18 Parlamentskorrespondenz Nr. 620 vom 26.05.2021
Neu im Landesverteidigungsausschuss
Novelle der Heeresbesoldung soll Miliz attraktiver machen


https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
Und was ist draus geworden? Eine weitere Schädigung von Grundwehrdienst und Miliz, mit gleichzeitig erheblichen Zusatzkosten für das BMLV, die wohl durch Kürzungen bei Investitionen und Dienstbetrieb wieder hereingeholt werden müssen:

Parlamentskorrespondenz Nr. 658 vom 01.06.2021
Harmonisierung der Heeresbezüge soll Miliz attraktiver machen
Mit einer Novelle des Heeresgebührengesetzes und des Heeresdisziplinargesetzes (851 d.B.) soll nun eine weitgehende Harmonisierung der "Einsatzbesoldung" für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung erfolgen. Die Novelle wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen, nachdem ÖVP und Grüne im Ausschuss noch einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Korrekturen und Klarstellungen eingebracht hatten.

Um mehr Grundwehrdiener für den Milizeinsatz zu motivieren, werde zudem eine Freiwilligenprämie und eine Kaderausbildungsprämie ins Leben gerufen, führte ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer aus. Die Freiwilligenprämie sollen Grundwehrdiener erhalten, die sich zu Milizübungen melden.
Einstimmig angenommen wurde ein in Zusammenhang mit der Novelle eingebrachter Initiativantrag aller Fraktionen, mit dem analog zu der Änderung der Heeresbesoldung auch eine Anpassung der Grundvergütung für den ordentlichen oder außerordentlichen Zivildienst und des Zuschlags zur Grundvergütung bei Einsätzen erfolgt. Die für Belange des Zivildienstes zuständige Bundesministerin Elisabeth Köstinger erklärte, im Sinne des Gleichbehandlungsgebots sei Zivildienern eine annähernd gleiche Belastung auch gleich abzugelten.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml


Was bedeutet das im Klartext? Die Grundvergütung für Grundwehrdiener bleibt unverändert - und die Grundvergütung sowie die Einsatzprämie für Zivildiener werden massiv erhöht. In einem Maße, dass - bei Abschätzung von Vor- und Nachteilen - eine Meldung zum Grundwehrdienst und zur Miliz künftig kaum noch eine Option darstellen wird:
  • Heeresgebührengesetz 2001, Fassung vom 31.05.2021
    (3) Als Bezugsansatz nach diesem Bundesgesetz gilt der Referenzbetrag nach § 3 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54/1956.
    • 54. Bundesgesetz vom 29. Feber 1956
      über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956).

      Bezüge.

      § 3. (1) Dem Beamten gebühren Monatsbezüge.

      [...]

      (4) Der besoldungsrechtliche Referenzbetrag (Anm. 1) ist mit 105,06% des vollen Gehalts einer Beamtin oder eines Beamten der Verwendungsgruppe A 2 in der Gehaltsstufe 8 festgesetzt und kaufmännisch auf ganze Cent gerundet.
      https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1956 ... OR40172388
    Grundvergütung und Erfolgsprämie

    § 5. (1) Anspruchsberechtigten, die den Grundwehrdienst leisten, gebührt für jeden Kalendermonat eine Grundvergütung in der Höhe von 4,41 vH des Bezugsansatzes.

    (2) Schließen Anspruchsberechtigte während des Grundwehrdienstes oder während des Ausbildungsdienstes eine vorbereitende Milizausbildung erfolgreich ab, so gebührt ihnen eine einmalige Erfolgsprämie in der Höhe von 19,74 vH des Bezugsansatzes.
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2021-05-31
  • Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 - ZDG), Fassung vom 31.05.2021
    § 25a. (1) Dem Zivildienstleistenden gebührt eine Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag). (Anm. 1)

    (2) Die Höhe der monatlichen Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag) bestimmt sich nach dem Gehalt einschließlich allfälliger Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, und beträgt

    1. für die Grundvergütung bei ordentlichem oder außerordentlichem Zivildienst 12,87 vH und

    2. für den Zuschlag zur Grundvergütung bei Einsätzen nach § 8a Abs. 6 und § 21 7,05 vH dieses Gehaltsansatzes.
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2021-05-31
  • Heeresgebührengesetz, Heeresdisziplinargesetz, Änderung (851 d.B.)

    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
    • 4. § 5 samt Überschrift lautet:

      Grundvergütung, Freiwilligen- und Kaderausbildungsprämie

      § 5. (1) Anspruchsberechtigten, die den Grundwehrdienst leisten, gebührt

      1. für jeden Kalendermonat eine Grundvergütung in der Höhe von 4,41 vH des Bezugsansatzes und

      2. während der Heranziehung zu einem Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 an Stelle der Grundvergütung nach Z 1 eine erhöhte Grundvergütung in der Höhe von 15,42 vH des Bezugsansatzes.
      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 55666.html
    Dem BMLV erwachsen durch diese Novelle vor allem Kosten - aber voraussichtlich kein nennenswerter Nutzen:
    • Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

      Durch die Einführung eines einheitlichen Einsatzmonatsgeldes für alle Anspruchsberechtigten nach demHGG 2001, welche nicht den Grundwehrdienst leisten, kommt es über die verschiedenenPräsenzdienstkategorien hinweg zu einer einheitlichen Abgeltung der Leistung "Einsatz (im Inland)". Für die meisten Präsenzdienst leistenden Personen bedeutet das eine Anpassung nach oben (an die bisher günstigste Gruppe der freiwillig Waffenübenden bzw. Funktionsdienste). Unter Zugrundelegung eines angenommenen Einsatzszenarios ergibt sich dadurch ein zusätzlicher jährlicher Aufwand von rd. 0,46 Mio. €.

      Ein deutlich höherer finanzieller Mehraufwand erwächst aus der Absicht, künftige Assistenzeinsätzegemäß § 2 lit. b WG – neben Kaderangehörigen – mit Funktionsdienst anstelle von Grundwehrdienstleistenden Soldaten zu beschicken. Diese Maßnahme, die über die Anspruchsvereinheitlichunghinauswirkt, ist mit jährlich 11,26 Mio. € zu beziffern.

      Darüber hinaus ist die Schaffung eines neuen Anreizinstrumentariums für eine Milizverwendung in Form einer Freiwilligenprämie sowie einer Kaderausbildungsprämie mit einem jährlichen Mehraufwand von netto rd. 2,95 Mio. € verbunden. Beides zusammen soll die Heranbildung einer ausreichenden Zahl neuer, einsatzfähiger Milizkräfte gewährleisten helfen. Die bisherige Erfolgsprämie, die als Einmalzahlung ebenfalls für die erfolgreich absolvierte vorbereitende Milizausbildung ausbezahlt wurde entfällt im Gegenzug. In Summe wird es aber für jeden einzelnen an einer Miliztätigkeit grundsätzlich interessierten Grundwehrdienst leistende Soldaten jedenfalls attraktiver, sich aktiv in diese Richtung hin zu engagieren.

      Sämtliche Mehraufwendungen sind aus Budgetmitteln der Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten im Rahmen der jährlichen Zuweisungen zu bedecken. Für das Rumpfjahr 2021 sind die Werte aliquot (mit rd. einem Drittel) anzusetzen.
      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 955668.pdf
Milizler
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

Beitrag von Milizler »

Das war doch jetzt schon mehr eine Ideologische denn eine wirtschaftliche Entscheidung ob man Wehr oder Wehrersatzdienst geleistet hat. Ich glaube nicht, dass sich deswegen die Quote der Zivildiener in irgendeine Richtung verändern wird.
theoderich
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

Beitrag von theoderich »

Der Zivildienst ist schon jetzt deutlich besser bezahlt als der Grundwehrdienst - alleine wegen der höheren Bemessungsgrundlage (Grundvergütung Zivildienst: 351,46 €; Grundvergütung Grundwehrdienst: 114,69 €). Und die Schere geht mit dieser Novelle noch weiter auf.

Mir fällt auf, dass "Attraktivierungsmaßnahmen" beim Grundwehrdienst ständig mit Maßnahmen beim Zivildienst junktimiert werden, die dazu führen, dass die beabsichtigte Wirkung beim Bundesheer verpufft. Aber dafür steigen die Fixkosten und der Investitionsrahmen wird noch stärker eingeschränkt.
innsbronx
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

Beitrag von innsbronx »

Im Grundwehrdienst bekommt man allerdings noch diverse Sachleistungen (Essen, Unterkunft), weshalb man eigentlich beim GWD finanziell besser aussteigt - auf sehr bescheidenem Niveau natürlich. Glaube allerdings, dass gerade die Unterkunft bzw. Kasernierung ein Grund ist, weshalb sich viele gegen den Grundwehrdienst entscheiden und weniger ideologische und schon gar nicht finanzielle Gründe.
anastasius
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

Beitrag von anastasius »

innsbronx hat geschrieben: Do 10. Jun 2021, 18:51 Glaube allerdings, dass gerade die Unterkunft bzw. Kasernierung ein Grund ist, weshalb sich viele gegen den Grundwehrdienst entscheiden und weniger ideologische und schon gar nicht finanzielle Gründe.
Glaube ich auch.
theoderich
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

Beitrag von theoderich »

theoderich
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

Beitrag von theoderich »

NEOS: Das Bundesheer ist keine Hilfspolizei

https://www.ots.at/amp/pr/OTS_20210701_ ... ssion=true
theoderich
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

Beitrag von theoderich »

theoderich hat geschrieben: Mo 16. Mär 2020, 17:12
Bgdr Mag. Michael Janisch, in: Jahresbericht 2016 (= Schriftenreihe des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik 8), p. 3 hat geschrieben:Das zweite bemerkenswerte Ereignis war die Fertigstellung und Inbetriebnahme unseres 2015 begonnenen, neugebauten S3+/L3+ Biologielabors. Damit erreichen das Amt und das österreichische Bundesheer erstmals in der Geschichte eine umfassende Selbständigkeit im Bereich der biologischen Kampfmittelaufklärung und -Abwehr. Dieser Prozess, vom ersten Anstoß bis zur endgültigen Realisierung, hat fast 23 Jahre vorwiegend außerhalb des Amtes in Anspruch genommen.
theoderich
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

Beitrag von theoderich »

theoderich
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Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer

Beitrag von theoderich »

ObstdG Klaus Schadenbauer, Kdt JgB18, in: Das Oberland. Truppenzeitung des Jägerbataillons 18, H 4 (2021) hat geschrieben:Ich musste jedoch auch feststellen, dass aufgrund der bereits länger andauernden hohen Auslastung des Bataillons durch Assistenzleistungen aller Art die Lücken im militärischen Kernbereich mittlerweile signifikant sind. Dies betrifft vor allem den „Know-how“-Verlust des Kaderpersonals, aber auch die materielle Ausstattung in den Bereichen Mobilität, Schutz und Wirkung. Hier herrscht zweifellos dringender Handlungsbedarf.
https://www.jgb18.at/dasoberland/Oberla ... %20mon.pdf

Dazu kommt noch, dass seit Jahren Grundwehrdiener nicht mehr komplett ausgebildet werden, da die BA3 dem Assistenzeinsatz an der Grenze (AssE hsF) zum Opfer fällt.
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