Die WEGA bekommt einen gepanzerten Mannschaftstransporter
Im Zuge der Fahrzeugübergabe wurden auch drei weitere technische Ausrüstungsgegenstände vorgestellt. Hierbei handelt es sich um die Erweiterung des Sturmgewehrs StG 77 um vor allem für kritische Einsätze wichtige Funktionalitäten. Weiters um einen neuen ballistischen Schutzhelm in einer besonders leichten Ausführung, der den bestehenden TITAN-Schutzhelm gerade in Einsatzlagen, in denen eine besondere Beweglichkeit gefordert wird, ergänzen soll. Sowie spezielle mobile Schutzschilde in unterschiedlichen Ausführungen, die zukünftig insbesondere bei Terrorlagen auch die Schutzwirkung vor Geschoßen aus Kalaschnikows gewährleisten werden. Die Beschaffungsverfahren für diese neuen Einsatzmittel konnten bereits eingeleitet werden.
spezielle mobile Schutzschilde in unterschiedlichen Ausführungen, die zukünftig insbesondere bei Terrorlagen auch die Schutzwirkung vor Geschoßen aus Kalaschnikows gewährleisten werden
Gehört eigentlich das Maschinengewehr zu den zulässigen Einsatzmitteln der österreichischen Sicherheitsorgane? Hintergrund der Frage ist, dass der Trend europaweit hin zum "military grade" MRAP inklusive ferngelenkter Waffenstation zu gehen scheint. (Was vermutlich eine Reaktion ist auf die problematische Annäherung ans Bataclan während dem Pariser Massaker.)
Bislang gibt es kein Maschinengewehr als Dienstwaffe des BMI. Da bei der Polizei jeder einzelne Schuss gerechtfertigt werden muss, wird sich ein MG nicht spielen.
Hier die beiden ENOK 6.2 der Polizei aus Bayern (Hersteller: ACS aus Derching). Eines ist mit Drehkranz, das andere mit der Waffenstation deFNder Light von FN Herstal ausgestattet. Kann mit 5,56 oder 7,76 mm MGs von FN bestückt werden. Eingeführt wurde wohl das Maschinengewehr MINIMI MK3 von FN Herstal in 7,62×51 mm.
Mehr: https://soldat-und-technik.de/2020/12/m ... satzreife/
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Maschinengewehre sind bei den deutschen Polizeien seit jeher zulässige Einsatzmittel gewesen; in Bayern kommt sogar noch die Handgranate hinzu. Der Bindung des Einsatzes von unmittelbarem Zwang an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen auch Kriegswaffen nicht notwendigerweise entgegen.
Ich habe die Anschläge des Jahres 2015 erwähnt, weil bei ihnen (und schließlich bei der versuchten Festnahme der überlebenden Terroristen) die französische Polizei sich jeweils gezwungen sah, die von der Schusswaffe hemmungslos Gebrauch machenden Straftäter durch Deckungsfeuer niederzuhalten.
Ein solches Vorgehen lässt sich durchaus rechtfertigen, sogar innerhalb des Rahmens der gewöhnlichen Reglungen zu Notwehr bzw. Nothilfe. Das Maschinengewehr bietet sich dafür natürlich an. Viele Polizei-Sondereinheiten führen auch Selbstladebüchsen mit Zweibein und größerer Magazinkapazität, um ein MG durch schnelles Einzelfeuer zu substituieren.