Burstyn-Motorgeschütz

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theoderich
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Burstyn-Motorgeschütz

Beitrag von theoderich »

BURSTYN Günther: Der Kampfwagen, in: Danzers Armee-Zeitung vom 25. Januar 1924, p. 2, Online verfügbar unter: https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno ... 25&zoom=33
Der Kampfwagen, welcher nichts anderes als ein gepanzerter und bestückter Raupenzieher ist, kann als „Erfindung" ebensowenig, angesprochen werden wie der Panzerkraftwagen.

Diese Entscheidung fällte die auf diesem Gebiete zuständige Behörde, das Patentamt, als ich im Jahre 1911 einen Kampfwagen — ich nannte ihn damals Motorgeschütz — zum Patent anmeldete. Ich mußte meine Patent­anmeldung umarbeiten und konnte nur eine für diesen Kampfwagen bestimmte Vorrichtung zum Ueberschreiten von Hindernissen patentieren lassen. Mein Entwurf gelangte außer in den Patentschriften des öster­reichischen und des reichsdeutschcn Patentamtes in einem von mir verfaßten Aufsatze zur Veröffentlichung, der im „Streffleur" (2. Heft 1912) erschien. Auch bin ich in dieser Beziehung dem damaligen Major Blümer der deutschen Armee zu Dank verpflichtet, der meinen Entwurf in sehr eingehender Weise in der „Kriegstechnischen Zeit­schrift" (9. Heft 1912) besprach.

Durch diese Veröffentlichungen ist nach internationalem Patentrechte, die Priorität auch dann festgelegt, wenn das englische oder ein anderes ausländisches Patentamt den Kampfwagen als „Erfindung" auffassen sollte. Auch für diesen Fall ist der Beweis erbracht, daß die Behauptung, „der Kampfwagen sei eine englische Erfindung", jeder Grundlage entbehrt.
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