09-12-2004 das Neutralitätsgesetz

Das "Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs" ging aus den Verhandlungen über den Österreichischen Staatsvertrag in Moskau hervor.
Der Vorvertrag, das sogenannte Moskauer Memorandum vom 15. April 1955, verpflichtet Österreich "immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". In die Verfassung wurden dann folgene Zeilen aufgenommen:

 

 

Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs
BGBl. Nr. 211/1955

Artikel I.
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen.

Artikel II.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

 
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