08-12-2004 die EU Battle Group.

Österreich wird sich an einer gemeinsamen schnellen Eingreiftruppe mit Deutschland und der Tschechischen Republik beteiligen.
Diese im Englischen "Battle Groups" und im Deutschen "Gefechtsverbände" genannten Einheiten bilden jenen Teil der EU-Eingreiftruppen, der zuerst im Einsatzraum eintrifft.

Anders als Ihr Name andeutet, sind diese Verbände auch für humanitäre und Friedensserhaltende Einsätze gedacht, und nicht nur für friedensschaffende (Kampf-)Einsätze. Eben für das gesamte Petersberg-Spektrum (siehe eigenes Kapitel).

Jede Battle Group soll aus etwa 1.500 Mann bestehen. Derzeit sind 11 Verbände geplant, die zwischen 2005 und 2007 einsatzbereit werden sollen. Österreich wird sich mit etwa 200 Mann beteiligen, Deutschland mit rund 900 und die Tschechei mit 400 Mann.

Österreich nimmt auf Initiative Deutschlands an dem Verband teil. Gedacht wird an Infanterie, Pioniere oder eine ABC-Abwehreinheit. Details müssen nun mit den Partnern ausverhandelt werden.

Mit beiden Nachbarstaaten gibt es bereits intensive Zusammenarbeit in Auslandseinsätzen und auf Übungen.
Die D/CZ/AUT Gefechtsverband soll 2007 einsatzbereit werden. Ab dann übernimmt er turnusmäßig mit einer zweiten Battle Group in regelmäßigen Abständen die Einsatzbereitschaft.

 

 

Der Sicherheitsrat hat am 1. Dezember einstimmig beschlossen:

Auf Antrag der Abgeordneten Andreas Khol (ÖVP), Josef Cap (SPÖ), Reinhard Eugen Bösch(FPÖ) und Peter Pilz (G) hat der Nationale Sicherheitsrat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 einstimmig beschlossen:

Der Nationale Sicherheitsrat empfiehlt der Bundesregierung:

1. dahin zu wirken, dass die Europäische Verfassung so weiter entwickelt wird, dass eine gemeinsame Außenpolitik auf Basis von Mehrheitsentscheidungen ermöglicht wird;
2. einen allfälligen Einsatz österreichischer Kräfte, der nur nach Prüfung im Einzelfall im Einklang mit den Bestimmungen des KSE-BVG auf Beschluss der Bundesregierung mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats erfolgen kann, von der Übereinstimmung mit den Grundsätzen der VN-Satzung und dem Völkerrecht abhängig zu machen;
3. dafür einzutreten, dass die Europäische Union aus eigenen Kräften in der Lage sein soll, Petersberg-Aufgaben zu besorgen;
4. in Weiterentwicklung des Grundsatzbeschlusses über die Beteiligung am Headline Goal der EU mit 1.500 Mann (KIOP) und in Übereinstimmung mit Art. 23f B-VG ihre Strategie der Unterstützung sowohl der zivilen als auch der militärischen Komponente des internationalen Krisenmanagements im Rahmen der ESVP (Art. 17(2) EU-Vertrag) weiterzuverfolgen."

Hinsichtlich dieses Beschlusses wird die Vertraulichkeit der Beratungen des Rates gemäß §7 (1) des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates und Änderung des Wehrgesetzes 1990 (BGBl. I Nr.122/2001 vom 16. November 2001) aufgehoben.
 
 Seitenanfang