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Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Hallo Leute!
Eine Frage aus der Praxis: "Wie lange ermöglicht die Batterie des IVECO LMV den Betrieb des "Combat NG" bei abgeschaltetem Fahreugmotor?"
Was schätzt Ihr?
Beste Wünsche und kameradschaftliche Grüße
Weinviertler
Eine Frage aus der Praxis: "Wie lange ermöglicht die Batterie des IVECO LMV den Betrieb des "Combat NG" bei abgeschaltetem Fahreugmotor?"
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Mal ins Blaue hinein geraten: Eine Stunde?
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Das kann man erst beantworten sobald CombatNG mal funktioniert!
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Das Projekt ist jedenfalls massiv verzögert. Das neue Feuerleitsystem sollte ursprünglich schon 2011 abgenommen werden, jetzt ist das Abnahmeschießen für September 2014 angesetzt. Und derzeit wird die Software durch die Übung in Allentsteig zum ersten Mal abseits des "Trockentrainings" verwendet.
P.S.:
P.S.:
- Enhanced Tactical Computers MK IV
Power• Internal smart battery (Li-Ion 5200 mAh)
• 2.5 hour internal battery backup (can be manually switched to battery power)
- [url]http://elbitsystems.com/Elbitmain/files/ETC%20MK%20IV%20%20[2011].pdf[/url]
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Hallo Leute!
Hochfahren und Strom verbrauchen geht ja schon! Tja - und bis jetzt sagen die Nutzer, es ist ein einstelliger Minutenbetrag! Es gibt also viel zu tun!
Beste Wünsche und kameradschaftliche Grüße
Weinviertler
Hochfahren und Strom verbrauchen geht ja schon! Tja - und bis jetzt sagen die Nutzer, es ist ein einstelliger Minutenbetrag! Es gibt also viel zu tun!
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Weinviertler
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Ein zweistelliger!
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Servus Elo59!
Meine Info ist von enem Nutzer des Autos - aber auch ein zweistelliger Berag zeigt uns - es gibt da noch viel zu tun! Weil beim Aufklären macht Motor aus schon manchmal richtig Sinn - man wird da für die Stromversorgung noch nachbessern müssen!
Beste Wünsche und kameradschaftliche Grüße
Weinviertler
Meine Info ist von enem Nutzer des Autos - aber auch ein zweistelliger Berag zeigt uns - es gibt da noch viel zu tun! Weil beim Aufklären macht Motor aus schon manchmal richtig Sinn - man wird da für die Stromversorgung noch nachbessern müssen!
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Weinviertler
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Eine zweite Autobatterie fuer solche Zwecke sind bei Offroadern eigentlich schon lange Standard...bloss beim Bundesheer nicht, das find ich jetzt schon lustig.
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Wieso hat man nicht z.B. eine Brennstoffzelle in den Iveco integriert?


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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Brennstoffzellen wären eigentlich bald Standard, sind aber sehr teuer.
Aber wer weiss ob das Combat NG überhaupt noch in Dienst gestellt wird.
Aber wer weiss ob das Combat NG überhaupt noch in Dienst gestellt wird.
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Ob der Empfindlichkeit der 24V-Systeme gibt es eigentlich im NATO-Standard zwei getrennte Bordnetze und damit zumindest 2 Batterien; wenn statt dem F1D ein Euro IV/V-tauglicher F1C aus der zivilen Serie verbaut wird, wohl noch ein drittes 12V-System für die Motorelektronik mit dritter Batterie. Für Österreich eine "entfeinerte" Version entwickeln kostet nur Geld und schränkt die Leistungsfähigkeit ein..
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
7. Jägerbrigade. Blitzkurier, 09. Ausgabe 2014, Donnerstag, 24. April 2014
P.S.: Eine paar Präsentationen zum "Precision Guidance Kit" von ATK und zur "Excalibur":
P.P.S.: Die Schweiz verwendet bei ihren Artillerieeinheiten die Suchzündermunition SMArt 155 von Diehl BGT Defence/Rheinmetall:
In Österreich wurde diese Form der Munition aus politischen Gründen (siehe unten zitierten Ausschussbericht) als Streumunition klassifiziert und verboten
Aufklärungs- und Artilleriebataillon 7:
Die Rekruten der Einrückungsturnusse November 2013 bzw. Jänner 2014 befinden sich in der jeweiligen Basisausbildung bzw. absolvieren ihren Dienst als Funktionssoldaten. Teile des Bataillons nehmen in der Zeit vom 24. bis 25. April am Internationalen „Ostarrichi-Marsch“ teil, bzw. bereiten die „Combat NG“ Erprobung nach.
P.S.: Eine paar Präsentationen zum "Precision Guidance Kit" von ATK und zur "Excalibur":
- Precision Guidance Kit (PGK)
XM1156 Precision Guidance Kit (PGK) Overview for 2010 Fuze Conference
XM1156 Precision Guidance Kit (PGK) Information Briefing for 52nd Annual Fuze Conference
PGK Precision Guidance Kit
Affordable Precision for Future Artillery
Development History and Evolution of the XM982 Excalibur
Development and Fielding of the Excalibur XM982 Warhead
Precision Strike. Excalibur XM 982
Precision Fires for the Field Artillery
Excalibur - a Successful Swedish/U.S. Development Program
P.P.S.: Die Schweiz verwendet bei ihren Artillerieeinheiten die Suchzündermunition SMArt 155 von Diehl BGT Defence/Rheinmetall:
- Munitionsüberwachungsschiessen 15,5 cm intelligente Munition «SMArt 155» (armafolio No. 03/10)
10.5494 – Fragestunde. Frage
Rüstungsbeschaffung
Eingereichter Text
1. Ist es richtig, dass das VBS im Jahr 2001 2000 Geschosse panzerbrechender intelligenter Artilleriemunition (Smart) zu je 50 000 Franken, also insgesamt für 100 Millionen Franken, in Deutschland gekauft hat?
Antwort des Bundesrates vom 06.12.2010
1. Mit dem Rüstungsprogramm 2001 wurde ein Verpflichtungskredit von 168 Millionen Franken für den Kauf von 2000 Geschossen vom Typ Smart 155 gesprochen. Mit diesem Verpflichtungskredit mussten zusätzlich Softwareanpassungen an Feuerleitsystemen, Ausbildungsmittel sowie die Benutzung eines ausländischen Schiessplatzes für die Erprobung finanziert werden. Aus vertraglichen Gründen ist es der Armasuisse generell nicht erlaubt, exakte Preise bei Güterbeschaffungen zu nennen. Das Geschäft ist seit 2007 im vorgesehenen Umfang abgeschlossen. Vom 2001 beantragten und bewilligten Verpflichtungskredit von 168 Millionen Franken wurden lediglich knapp 152 Millionen beansprucht. Damit konnten alle oben aufgeführten Leistungen abgegolten werden.
2. Ist es richtig, dass, da keine preiswertere Übungsmunition vorhanden war, diese Munition nicht auf dem Übungsfeld durch Fahrzeuge und für bewegliche Ziele benutzt wurde?
2. Für die 15,5-cm-Munition vom Typ Smart hat die Schweiz keine spezielle Ausbildungsmunition beschafft; diese wurde nur für den Kriegsfall beschafft. Die Ausbildung bezüglich der Geschützbedienung kann mit der bestehenden 15,5-cm-Explosiv-Übungsgranate sichergestellt werden. Die Ausbildung der Schiesskommandanten sowie die Ausbildung im Bereich Feuerführung und Feuerleitung erfolgen mit den bestehenden Simulatoren.
3. Wenn dem so ist, wie lautet ihr finaler Verwendungszweck: Wiederverkauf oder Zerstörung?
3. Wenn die Munition nicht in einem Einsatz - sprich im Kriegsfall - verschossen wird, bleibt die Munition so lange eingelagert, bis sie das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht hat oder andere Gründe für eine Ausserdienststellung vorliegen. Ein Verkauf der Munition ist aus heutiger Sicht nicht vorgesehen.
Bundesbeschluss
über die Beschaffung von Rüstungsmaterial
(Rüstungsprogramm 2001)
Botschaft
über die Beschaffung von Armeematerial
(Rüstungsprogramm 2001)
In Österreich wurde diese Form der Munition aus politischen Gründen (siehe unten zitierten Ausschussbericht) als Streumunition klassifiziert und verboten
- Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition geändert wird (75 d.B.)
Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition (232 d.B.)
Begriffsbestimmungen
§ 1. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet1. „Streumunition“ Behälter von Explosivstoff enthaltender Submunition, die dazu bestimmt sind, die Submunition über ein Gebiet zu verteilen, um sie vor, beim oder nach dem Aufprall zur Detonation zu bringen, nicht jedoch Leucht- oder Nebelmunition, pyrotechnische Sätze, Suchzündermunition mit der Fähigkeit zur Zielerkennung oder Munition, die für das Absprengen von Lawinen verwendet wird.
- Parlamentskorrespondenz Nr. 911 vom 27.11.2007
Tschad-Einsatz beschäftigt Außenpolitischen Ausschuss
Breite Mehrheit für Verbot von Streumunition
Wie in anderen Ländern wird nun auch in Österreich in Vorgriff einer entsprechenden internationalen Regelung ein umfassendes Verbot von Streumunition festgelegt werden. Nach einem einstimmig vom Ausschuss beschlossenen Gesetz sind von dem Verbot die Entwicklung, die Herstellung, die Beschaffung, der Verkauf, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, der Besitz und der Gebrauch von Streumunition betroffen.
In der Debatte zeigten sich die Abgeordneten Andreas Schieder (S), Karin Hakl (V) und Ulrike Lunacek (G) erfreut über den österreichischen Vorstoß. Abgeordneter Herbert Scheibner (B) gab bei grundsätzlicher Zustimmung zu bedenken, jene Länder, die solche Gesetze verabschieden, würden keine Streuminen verwenden, diejenigen hingegen, die Streuminen verwenden, würden solche Gesetze nicht beschließen. Ebenso wie Scheibner konnte sich Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) einem S-V-G-Abänderungsantrag, der eine Herausnahme der Suchzündermunition aus dem Gesetz vorsieht, nicht anschließen.
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (232 d.B.): Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Mag. Andreas Schieder, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:„Zu Z.1 betreffend § 1 Z.1:
Die ursprünglich vorgesehene Ausnahme für bestimmte Suchzündermunition soll entfallen, um die humanitäre Tragweite des Gesetzes zu erweitern.
Zu Z. 2:Der Tatbestand der Vermittlung soll auch österreichische Staatsbürger ohne Wohnsitz im Inland umfassen.
Zu Z. 3 betreffend § 8:In der Regierungsvorlage ist für das Inkrafttreten der 1. Dezember 2007 vorgesehen. Durch den parlamentarischen Fahrplan würde sich dabei aber ein rückwirkendes Inkrafttreten ergeben, das im Hinblick auf die im Gesetz enthaltenen strafrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig wäre. Die vorgeschlagene Änderung bewirkt, dass das Gesetz so rasch wie möglich in Kraft treten kann.“
[...]
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Mag. Andreas Schieder, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ministerialentwurf
Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition (112/ME)
Begriffsbestimmungen
§ 1. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet1. „Streumunition“ Behälter von Submunition mit Explosivstoff, die dazu bestimmt sind, die Submunition über ein Gebiet zu verteilen, um sie vor, beim oder nach dem Aufprall zur Detonation zu bringen, nicht jedoch Behälter von völkerrechtlichen Verboten oder sonstigen Beschränkungen unterliegender Submunition, Leucht- oder Nebelmunition, pyrotechnische Sätze oder Suchzündermunition mit der Fähigkeit zur Zielerkennung.
Zuletzt geändert von theoderich am 11. Jun 2014, 13:27, insgesamt 21-mal geändert.
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Bundesheervor 2 Minuten
Donner im Waldviertel
Heute führte das Institut Artillerie der Heerestruppenschule ein besonderes Schießen mit drei Stück M109 (Artilleriegeschütz) aus dem Raum Hutbigl in der Nähe von Altenburg durch.
Dieses Artillerieschießen war eine einmalige Angelegenheit, um die für dieses Gerät neu beschaffte reichweitengesteigerte Munition zu verwenden und dabei bereits vorhandene Schießwerte zu bestätigen. Diese Munition hat eine Reichweite von fast 30 Kilometern. Daher musste mit der Feuerstellung aus dem Truppenübungsplatz nach Osten bis nach Altenburg hinausgegangen werden.
Es wurde der Raum Hutbigl in der Gemeinde Altenburg bei Horn gewählt, um die Abstände zu Wohngebieten so groß als möglich zu halten. Der Zielraum wurde im Westen des Truppenübungsplatzes Allentsteig in Kühbach festgelegt. Damit kann eine Schussweite von 26 km erreicht werden.
Fotos: HBF/Julia WEICHSELBAUM
Hier eine Grafik, um die überbrückte Entfernung zu veranschaulichen:

Bundesheer schießt am 10. Juni wieder scharf
"Zur Beruhigung aller Betroffenen darf noch angemerkt werden, dass es sich bei diesem Scharfschießen sicherlich um eine Ausnahme handelt. Alle gesetzlichen Vorschreibungen wie der Mindestabstand zu bewohnten Gebiet, die Information des Landes NÖ, der Gemeinde Altenburg wurden eingehalten, weiters wurden die Verträge mit den Grundstückseigentümern wurden bereits im Vorfeld abgeschlossen," heißt es in einer Aussendung des Bundesheeres.
"Trotzdem möchten wir nochmals die Bevölkerung von Altenburg, Horn und Umgebung um Verständnis bitten, wenn es am Nachmittag des 10. Juni zu erhöhten Lärmbelästigungen durch den Abschussknall kommt", so die Verantwortlichen.
Verwendet wurde die Sprenggranate 94 mit Bodensogreduzierung (Base bleed-Satz) und Aufschlagzünder.
P.S.: Die Grafik habe ich mithilfe der Werkzeuge im Niederösterreich-Atlas selbst erstellt und dann in einem Bildbearbeitungsprogramm den Kontrast verstärkt.
Zuletzt geändert von theoderich am 11. Dez 2016, 17:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gerät der AABs - Kürassier A2, M-109, Drohnen
Artillerieschießen 2014
So viel zum Thema "neu beschaffte" Munition ...
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