- Bundesvoranschlag 2014
Untergliederung 14
Militärische Angelegenheiten und Sport
Bundesvoranschlag 2015
Untergliederung 14
Militärische Angelegenheiten und Sport
Hier die Veränderungen:
- Gesamtbudget
- Finanzierungsvoranschlag - BVA 2013
- 2.149,352 Mio. EUR
Finanzierungsvoranschlag - BVA 2014
- 2.157,027 Mio. EUR (+ 7,675 Mio. EUR / + 0,35 %)
Finanzierungsvoranschlag - BVA 2015
- 1.981,680 Mio. EUR (- 175,347 Mio. EUR / - 8,12 %)
GB 14.02 Streitkräfte
- Finanzierungsvoranschlag - BVA 2013
- 1.822,791 Mio. EUR
Finanzierungsvoranschlag - BVA 2014
- 1.796,572 Mio. EUR (- 26,219 Mio. EUR / - 1,44 %)
Finanzierungsvoranschlag - BVA 2015
- 1.616,495 Mio. EUR (- 180,077 Mio. EUR / - 10,02 %)
DB 14.02.01 Streitkräftebereitstellung
- Finanzierungsvoranschlag - BVA 2013
- 427,454 Mio. EUR
Finanzierungsvoranschlag - BVA 2014
- 434,637 Mio. EUR (+ 7,183 Mio. EUR / + 1,68 %)
Finanzierungsvoranschlag - BVA 2015
- 221,101 Mio. EUR (- 213,536 Mio. EUR / - 49,1 %)
DB 14.02.02 Streitkräfteunterhalt / - einsatzvorbereitung / - Einsatz
- Finanzierungsvoranschlag - BVA 2013
- 1.395,337 Mio. EUR
Finanzierungsvoranschlag - BVA 2014
- 1.361,935 Mio. EUR (- 33,402 Mio. EUR / - 2,39 %)
Finanzierungsvoranschlag - BVA 2015
- 1.395,394 Mio. EUR (+ 33,459 Mio. EUR / + 2,45 %)
Auffällig ist der gewaltige Einbruch im Bereich der Beschaffungen. Eine Reduktion um ganze 49 % im Vergleich zu 2014. Das erklärt auch, wieso in den Detailbudgets zur Streitkräftebereitstellung für 2014 und 2015 keine neuen Projekte mehr verzeichnet sind, sondern nur noch der Abschluss von ursprünglich für 2013 geplanten Vorhaben.
Zum Vergleich das BIP 2013:
- 313.197 Mio. EUR
D.h. wir halten im Jahr 2014 bei gerade mal 0,68 % des BIP und 2015 bei nur noch 0,51 % des BIP. Im internationalen Vergleich sind wir damit hinter Papua-Neuguinea zurückgefallen - nur Moldawien hat in Europa niedrigere Verteidigungsausgaben von lächerlichen 0,3 % des BIP. Die Republik Österreich hat ihren Stand als absolutes Schlusslicht in der EU somit noch deutlich weiter ausgebaut und einzementiert:
Rücklagen gibt es im BMLVS, gemäß dem Budgetbericht (siehe Tabelle 10), noch in der Höhe von 180,3 Mio. EUR.
- Budgetbericht 2014/2015
UG 14 Militärische Angelegenheiten und Sport
Die Auszahlungen in der gesamten UG 14 beliefen sich 2013 auf 2.273,0 Mio. €, für 2014 sind 2.157,0 Mio. € veranschlagt. Die Differenz beträgt ‐ 116,0 Mio. €.
Der Anstieg bei den Auszahlungen für Personal ‐ als Teil der Auszahlungen der operativen Verwaltungstätigkeit – gegenüber dem Jahr 2013 beläuft sich auf rund 16,6 Mio. €.
Im militärischen Bereich wurden 2013 Auszahlungen iHv. 2.158,9 Mio. € geleistet und für 2014 sind hier 2.019,3 Mio. € budgetiert. Die Differenz beträgt ‐139,7 Mio. €. Einerseits gab es 2013 im militärischen Bereich nicht budgetierte Mehrauszahlungen beim Personal, beim betrieblichen Sachaufwand und den Investitionen, die durch Rücklagenentnahmen bedeckt wurden, und andererseits zeigt sich im Finanzierungsvoranschlag 2014 auch die vorgenommene Kürzung der Ermessensauszahlungen.
Im Sportbereich weist der vorläufige Erfolg 2013 Auszahlungen iHv. 114,0 Mio. € aus. Im Bundesvoranschlagsentwurf 2014 wurden auszahlungsseitig 137,7 Mio. € veranschlagt. Die Differenz iHv. 23,7 Mio. € ist im Wesentlichen mit der im Jahr 2013 begonnenen Entwicklung eines österreichweiten „Sportstätten‐Masterplan“ begründet: Zahlreiche Infrastrukturprojekte für gesamtösterreichische Sportvorhaben befinden sich in einem Abstimmungsprozess mit den jeweiligen Ländern. Die Realisierung dieser Investitionsvorhaben erfolgt in den Jahren 2014 bis 2018.
UG 14 Militärische Angelegenheiten und Sport
Die Auszahlungen in der UG 14 sind für das Jahr 2015 mit 1.981,7 Mio. € veranschlagt. Dies bedeutet gegenüber dem BVA‐E 2014 eine Verminderung um 175,3 Mio. €. Dieser Differenzbetrag lässt sich im Wesentlichen mit dem erstmaligen Entfall der Eurofighter‐Rate iHv. rund 217,7 Mio. €, die zum Teil mit einer Budgetaufstockung von 129,9 Mio. € zur Abdeckung der laufenden Betriebs‐ und Investitionskosten des österreichischen Bundesheeres kompensiert wird, sowie durch die Kürzung der gestaltbaren Ermessensauszahlungen (‐38,0 Mio. €) und weiteren über den gesamten Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport verteilten Einsparungen erklären.
Die Absenkung der Einzahlungen im Finanzierungsvoranschlagsentwurf 2015 iHv. 19,0 Mio. € ist auf erwartete Rückgänge bei Erlösen aus diversen Veräußerungen, Erlösen für erbrachte (hoheitliche) Leistungen, Miet‐ und Pachtzinse sowie auf erwartete geringere Kostenersätze für Auslandseinsätze zurückzuführen.
Im Sportbereich gibt es 2015 im Vergleich mit dem BVA‐E 2014 keine nennenswerten Änderungen.
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2013
Textteil
Die höchsten Rücklagenentnahmen erfolgten in der UG 14 „Militärische Angelegenheiten und Sport“ (183,40 Mio. EUR), in der UG 30 „Unterricht, Kunst und Kultur“ (126,00 Mio. EUR), in der UG 41 „Verkehr, Innovation und Technologie“ (166,83 Mio. EUR), in der UG 43 „Umwelt“ (144,68 Mio. EUR) sowie in der UG 46 „Finanzmarktstabilität“ (1.144,21 Mio. EUR).
Die Auszahlungen für den Personalaufwand je VBÄ waren 2013 in folgenden Untergliederungen am höchsten:– 12 „Äußeres“ und
– 04 „Verwaltungsgerichtshof“
In folgenden Untergliederungen waren sie am geringsten:– 14 „Militärische Angelegenheiten und Sport“ sowie
– 11 „Inneres“.
Da kommen mir die Aussagen von Klug aus den letzten Wochen, dass man wieder eine Totalreform "ohne Tabus" durchziehen wolle, wie ein Hohn vor. Was will man da noch retten?
- Budget - Landesverteidigung: Schwerpunkte auf Wehrdienstreform, Katastrophenhilfe und Auslandseinsätzen
Trotz der notwendigen Einsparungen in den Jahren 2014 und 2015 wird sich die Bevölkerung auch in Zukunft auf das Österreichische Bundesheer verlassen können. "Natürlich stellt uns die Budgetsituation vor Herausforderungen. Wir werden deshalb klare Schwerpunkte setzen, etwa im Bereich Katastrophenhilfe, bei Friedensmissionen im Ausland und bei der Reform des Wehrdienstes", betonte Verteidigungsminister Gerald Klug am Dienstag anlässlich der Budgetrede des Finanzministers.
Für die Reform des Grundwehrdienstes sind 30 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. "Damit werden wir nicht nur die Ausbildung völlig neu aufstellen, sondern den Burschen auch ein breiteres Sportangebot und zusätzliche Qualifikations-möglichkeiten bieten", so Klug. Der Großteil der rund 180 Reformmaßnahmen für den neuen Wehrdienst wird 2014 abgeschlossen.
"Wir werden auch künftig versuchen, bei Ausrüstung und Infrastruktur Akzente zu setzen", so Klug. So wird etwa in den Jahren 2014/15 weiterhin in die Verbesserung der Infrastruktur investiert. Für neue gepanzerte Transportfahrzeuge der Typen Dingo und Iveco stehen rund 54 Millionen Euro bereit. Die Transporthubschrauber vom Typ AB-212 werden für 29 Millionen Euro modernisiert. Darüber hinaus werden 2014 erstmals Drohnen für das Bundesheer beschafft sowie in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 20 neue Sturm- und Flachwasserboote für die Pioniertruppe angekauft.
Ich wüsste gerne, was der Verteidigungsminister da von "Dingo" und "Iveco" faselt? Neue Projekte dafür gibt es gar nicht, nur die im letzten Jahr bestellten "Dingo 2 ATF NF" und die alte GMF-Beschaffung von 2008. Und die Drohnen und Pionierboote sind auch schon vergangenes Jahr geordert worden. Man macht das, was schon unter Darabos üblich war: Alte Anschaffungen im neuen Gewand, damit die Situation nicht ganz so jämmerlich aussieht.
Und dieser Bullshit wird dann auch noch 1:1 via APA von den Printmedien übernommen:
- Wegfall der Eurofighterrate entlastet Verteidigungsbudget
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Kommuniqué zur 16. Sitzung des Ministerrats vom Dienstag, 29. April 2014
Regierungsvorlagen (geplante Gesetzesänderungen)Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich (Filmstandortgesetz) erlassen wird sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Presseförderungsgesetz 2004, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Aktiengesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stabilitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Scheidemünzengesetz 1988, das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das BFA-Verfahrensgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Akkreditierungsgesetz 2012, das KMU-Förderungsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2014) (Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst) (gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung des Budgets 2014)
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (Bundesminister für Finanzen) (Budgetrahmen bis 2018)
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014) (Bundesminister für Finanzen) (Budget 2014)
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2015 (Bundesfinanzgesetz 2015) (Bundesminister für Finanzen) (Budget 2015)
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird (Bundesminister für Finanzen) (Anpassung an das Erkenntnis des VfGH vom 27.11.2012, G 77/12)
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) (haushaltsrechtliche Ermächtigung zu Vorbelastungen für Investitionen)
Berichte
9 Berichte, darunterÖsterreichisches Stabilitätsprogramm; Fortschreibung 2013 bis 2018
Lage der Tourismus und Freizeitwirtschaft in Österreich 2013
Personalplan 2014
Personalplan 2015
Aufnahmepolitik 2014 - 2018
ÖBB Rahmenplan 2014 - 2019
Sonstiges
unter anderemÄußerung in einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
5 Zustimmungen zu Landesgesetzen gemäß Art. 97 B-VG
Energie-Control Austria (E-Control); Tätigkeitsbericht 2013
2 Vertragsunterzeichnungen
2 Abkommensinkraftsetzungen
Kommuniqué zur 14. Sitzung des Ministerrats vom Dienstag, 08. April 2014
Regierungsvorlagen (geplante Gesetzesänderungen)Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2014) (Bundesministerin für Inneres) (Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei Sportgroßveranstaltungen etc.)
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (Bundesminister für Finanzen) (Vorbereitung auf das Aufsichtsregime für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen durch Solvabilität II etc.)
Berichte
3 Berichte, darunterArbeitsmarktlage im Monat März 2014
Sonstiges
unter anderemPartnerschaftsvereinbarung für den Einsatz der Struktur- und Investitionsfonds in Österreich in der Programmperiode 2014 bis 2020
Programm für den Einsatz der EFRE-Mittel "Investitionen für Wachstum und Beschäftigung Österreich" für die Programmperiode 2014 bis 2020
restriktiver Budgetvollzug im Finanzjahr 2014 und in den Finanzjahren danach
Nationales Reformprogramm 2014
Inkraftsetzung eines Doppelbesteuerungsabkommen
IGBO hat geschrieben:Presseaussendung 280414
Veröffentlicht am Montag, 28. April 2014 15:39.
Geschrieben von Siegfried Albel.
Österreicherinnen und Österreicher wegen der Geschehnisse in der Ukraine besorgt.
Budget darf das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nicht negieren!
Zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher haben sich in der Online-Petition ( http://www.petitionen24.com/schutz-_und ... nein_danke ) für ein adäquates Verteidigungsbudget und gegen undifferenziertes Sparen ausgesprochen. Neben Schutz und Hilfe bei Naturereignissen wurden dabei auch die Geschehnisse in der Ukraine mehrfach als Grund für ernsthafte Besorgnis angesprochen.
Wie seitens der IGBO aber auch der ÖOG bereits mehrfach aufgezeigt kann aber nur sparen, wer genug hat, um etwas „weglegen“ zu können. Alles andere kann nicht als Sparen sondern muss als Reduzieren bezeichnet werden!
Beim Bundesheer aber gibt es nichts mehr, was man im Sinne von Sparen „weglegen“ könnte!
Sogar der zuständige Bundesminister hat eingestanden, dass man „am Boden des Fasses angelangt sei!“ In der Praxis ist aber bereits der normale Ausbildungs- und Übungsbetrieb in Frage gestellt! Soldaten ohne entsprechende Ausbildung und Praxis und mit ungenügender Ausrüstung in einen Einsatz schicken zu wollen, ist unverantwortlich.
Die IGBO fordert daher neuerlich ein sofortiges Überdenken der das Bundesheer betreffenden so genannten „Sparmaßnahmen“ und warnt die Bundesregierung eindringlich davor, die Bundesverfassung in Sicherheitsfragen zu missachten!
Die IGBO fordert wie auch die tausenden Unterzeichner und Unterzeichnerinnen der Petition ein Verteidigungsbudget, das die Erfüllung der in der Bundesverfassung festgelegten Aufgaben des Bundesheeres gewährleistet!
Daher unterstützt die IGBO mit Nachdruck gemeinsam mit der Plattform „Wehrpflicht Neu“ die Onlinepetition „Schutz- und wehrlos, nein danke!“ und ersucht alle Bürgerinnen und Bürger, dies auch zu tun!
- https://igbo.at/page/beiträge-2/24-beitraege/436-presseaussendung-280414.html