Fundament eines Geschützes

SICHERHEITSSTRATEGIE UND PROFILVARIANTE

by Doppeladler

Fundament eines GeschützesZum Fundament der österreichischen Sicherheitspolitik.

Vor der Volksbefragung über die Wehrpflicht schadet es nicht, sich mit den wichtigsten rechtlichen und politischen Grundlagen für die Heeresreform zu befassen. Auf dieser Seite ein grober Überblick:

Der Schutz der eigenen Bevölkerung ist eine wesentliche Kernaufgabe eines Staates. Die Erbringung dieser Leistung trug wesentlich zur Bildung der modernen Nationalstaaten bei. An sehr prominenter Stelle, bereits in Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), bekennt sich die Republik Österreich zur umfassenden Landesverteidigung, zur Wehrpflicht und zum Zivildienst.

Kaum ein Gesetz hat sich so im nationalen Bewusstsein verankert wie das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs („Neutralitätsgesetz„). Vergessen wird aber oft, dass darin nicht nur die immerwährende Neutralitätfestgelegt wird, sondern auch deren Verteidigung „mit allen zu Gebote stehenden Mitteln“.

Die wesentlichste Rechtsgrundlage, welches das österreichische Wehrsystem beschreibt und die Aufgaben des Bundesheeres definiert, ist das Wehrgesetz 2001. Im WG 2001 werden das Milizsystem und die Wehrpflicht vorgeschrieben. Als Aufgaben werden die militärische Landesverteidigung, sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze, Assistenzeinsätze im Katastrophenfall sowie Auslandseinsätze (Friedenssicherung, Katastrophenhilfe) definiert.

Da staatliches Handeln nur auf Grundlage von Gesetzen möglich ist (sein sollte), gibt es neben dem Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und dem Wehrgesetz eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen, die sich mit der Landesverteidigung und dem Bundesheer befassen. Schon heute besteht aber massiver juristischer Reformbedarf – z.B. ein modernes Dienstrecht für die Staatsdiener im Feldanzug.

SICHERHEITSSTRATEGIE

Wichtigste politische Grundlage für die Aufgabendefinition des Bundesheeres ist die Österreichische Sicherheitsstrategie. Die aktuelle Fassung wurde am 1. März 2011 von der SPÖ-ÖVP Bundesregierung im Ministerrat zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Parlament zur weiteren Debatte weitergeleitet. FPÖ, Grüne und BZÖ verweigern aber ihre Zustimmung.

Im Unterschied zur vorhergehenden Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, die im Jahr 2001 unter einer ÖVP-FPÖ Koalition beschlossen wurde, enthält das Dokument keine Handlungsoption in Richtung eines späteren NATO Beitritts. Nach Differenzen zwischen den Regierungsparteien wurde auch die Frage Wehrpflicht oder Berufsheer nicht berührt.

Die nur 14seitige Sicherheitsstrategie bleibt insgesamt sehr oberflächlich. Konkrete Vorgaben für die Organisation des Bundesheeres lassen sich nicht ableiten. Daher kann man auch je nach eigener Neigung herauslesen was man möchte – Wehrpflicht, Berufsheer, kein Massenheer, etc.

PROFILVARIANTE F2

Ist die Sicherheitsstrategie noch zumindest von den Regierungsparteien im Ministerrat „beschlossen“ worden, wurde das Streitkräfteprofil ausschließlich durch Verteidigungsminister Darabos abgesegnet.
Bereits lange vor der Festlegung zu einer Volksbefragung über die Wehrpflicht wurden im Verteidigungsministerium Anstrengungen unternommen, das Bundesheer zu reformieren. Da eine Einigung mit dem Koalitionspartner ÖVP als unmöglich galt, wurden vom SPÖ geführten Ressort „im Hintergrund die Weichen für das Bundesheer der Zukunft gestellt – unabhängig von der Frage der Wehrpflicht“. Gemeint waren damit zum einen die anlaufenden Pilotprojekte zu einer „Professionalisierung des Bundesheeres“, zum anderen beschäftigte man sich mit der Entwicklung eines Streitkräfteprofils für das Bundesheer.

Ab Februar 2012 arbeitete die Gruppe unter der Leitung von Generalleutnant Othmar Commenda acht verschiedene Optionsmodelle – sogenannte „Profilvarianten“ aus. Diese reichen von einem auf reine Inlandsaufgaben ausgerichteten Heer bis zu einem vorwiegend auf Auslandseinsätze ausgelegten Aufgabenspektrum. Die Profilvariante F2 wurde durch Minister Darabos ausgewählt und abgesegnet. Bislang wurde diese Variante in den Medien als ein Mittelweg zwischen einem Heer mit reinen Inlandsaufgaben und reinen Auslandsaufgaben dargestellt. „Das Schwergewicht dieser Strategievariante liegt auf dem militärischen Schutzeinsatz, Assistenzeinsatz/Katastrophenhilfe im Inland sowie Stabilisierungsoperationen im Ausland“, hieß es in einer Erklärung des Generalstabs. Im Inland soll sich das Heer künftig auf den Katastrophenschutz konzentrieren. Dieser löst die bisherige Kernaufgabe, die klassische Landesverteidigung ab.

Zielgebäude Streitkräfteprofil F2

Liest man sich das vorliegende Dokument durch, kommt man aber schnell zu dem Eindruck, dass es sich hier um ein Papier zur Rechtfertigung für den deutlichen Fähigkeitsabbau handelt, den wir in den letzten Jahren beobachten müssen. Der „Level of Ambition“ des Streitkräfteprofils F2 ist sehr niedrig angesetzt. Die daraus resultierende Abhängigkeit eines neutralen Staates von seinen Nachbarn, die fast alle der NATO angehören, wird vergrößert. Es ist schon bemerkenswert, wie viele Formulierungen gefunden werden, die alle das gleiche bedeuten: „wird abgeschafft“: Reduktion der Fähigkeiten, nur Kompetenzerhalt, nicht-durchhaltefähig, Rollen und Arbeitsteilung im internationalen Verbund, Redimensionierung – alles das steht nur auf der ersten Seite des Dokuments!!!
Im Gegensatz zur Website des BMLVS präsentieren wir hier die Vollversion des Streitkäfteprofils:

Das Streitkräfteprofil F2 wurde weder regierungsintern abgestimmt noch im Nationalrat behandelt. Man kann durchaus die Meinung vertreten, dass es teilweise im Widerspruch zum Bundes-Verfassungsgesetz und dem Wehrgesetz steht (s.o.). Die Forderung nach einer intensiven Rollen- und Arbeitsteilung mit anderen Staaten wirft zudem Fragen nach der Vereinbarkeit mit der Neutralität auf.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es keine zwingenden Vorgaben gibt, die grundsätzlich nicht durch das bestehende Mischsystem (Berufssoldaten, Grundwehrdiener, Miliz) oder ein Berufsheer erfüllt werden können. Auch wenn es Politiker gerne so darstellen. Die „Umfassende Landesverteidigung“ sowie die „Verteidigung der Neutralität mit allen gebotenen Mitteln“ sind verfassungrechtliche Vorgaben, die nicht so recht in das Bild der gelebten Wirklichkeit passen wollen. Auch das gewählte Streitkräfteprofil fügt sich nicht besonders harmonisch in die bestehende Rechtslage ein. Bei der Entscheidung für ein Berufsheer muss klar sein, dass dieses System mit der derzeitigen Verfassung nicht im Einklang steht. Zur Rechtfertigung von Änderungen von Verfassungsgesetzen ist eine Volksbefragung nicht ausreichend. Darüber hinaus werden 2/3 Mehrheiten im Parlament benötigt.

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